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Die Asiatische Hornisse im Kreis Viersen
Der Kreis Viersen verbindet Städte und Dörfer mit dem Naturpark Schwalm-Nette, Seen, Mooren, Heiden, Wäldern und Agrarlandschaften. Hier finden Sie Meldewege und regionale Hilfe bei Fragen zu Bienen, Wespen und Hornissen.
Der Kreis Viersen liegt in Nordrhein-Westfalen und verbindet Siedlungsräume, Verkehrsachsen und vielfältig genutzte Freiflächen mit regionaltypischen Gewässern und Lebensräumen. Dazu zählen Rhein, Ruhr, Lippe, Weser, Ems und zahlreiche Bäche, Kanäle und Talsperren sowie Ballungsräume, Flussauen, Wälder, Mittelgebirge, Bördelandschaften, Parks und strukturreiche Siedlungsränder.
Diese Strukturen bieten zahlreichen Insekten Nahrung und Orientierung. Auch die Asiatische Hornisse kann in Gärten, Parks, Gehölzen, an Waldrändern, Gebäuden und Bienenständen auffallen. Einzelbeobachtungen belegen jedoch weder ein Nest noch eine regionale Bestandsentwicklung.
Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an regional zuständige Imker, Wespen- und Hornissenberater sowie Schädlingsbekämpfer gemeldet werden. Fotos, eine genaue Ortsangabe und sicherer Abstand erleichtern die fachliche Einordnung.
Regionsprofil
Viersen auf einen Blick
- Fläche
- 563,28 km²
- Einwohner
- 297.857
- Bestätigte Nester
-
- 2024: 0 Nester
- 2025: 2 Nester
- 2026: 34 Nester
- Städte und Gemeinden
-
- Brüggen
- Grefrath
- Kempen
- Nettetal
- Niederkrüchten
- Schwalmtal
- Tönisvorst
- Viersen
- Willich
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Klaus Maresch
Imker · Wespen- und Hornissenberater · Fachkunde Asiatische Hornisse
Viersen und die Asiatische Hornisse im Überblick
Kreis Viersen: Kreis Viersen und seine Nachbarregionen
Der Kreis Viersen gehört zu Nordrhein-Westfalen. Für eine eindeutige räumliche Zuordnung sollten Meldungen Gemeinde beziehungsweise Stadtteil, Straße oder markanten Geländepunkt und möglichst eine Kartenposition enthalten.
An den Kreis Viersen grenzen Krefeld, Mönchengladbach, Kreis Kleve, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Wesel sowie Kreis Heinsberg. Flugbewegungen und mögliche Neststandorte enden nicht an Verwaltungsgrenzen; Beobachtungen sollten deshalb auch im Zusammenhang mit diesen Nachbarregionen betrachtet werden.
Gewässer und Grünzüge im Kreis Viersen
Rhein, Ruhr, Lippe, Weser, Ems und zahlreiche Bäche, Kanäle und Talsperren prägen zusammen mit Auen, Ufergehölzen, Gräben und Grünzügen die Landschaft im Kreis Viersen. Solche linearen Strukturen verbinden zahlreiche Insektenlebensräume, dürfen ohne belastbare Nachweise aber nicht pauschal als Ausbreitungswege der Asiatischen Hornisse bezeichnet werden.
Bei Gewässerunterhaltung, Deich-, Ufer- und Böschungspflege sowie Arbeiten an Brücken und Gehölzen sollte auf konzentrierten Flugverkehr und papierartige Neststrukturen geachtet werden. Verdächtige Bereiche nicht erschüttern oder eigenständig behandeln.
Naturschutz und sensible Lebensräume im Kreis Viersen
Ballungsräume, Flussauen, Wälder, Mittelgebirge, Bördelandschaften, Parks und strukturreiche Siedlungsränder bilden ein Mosaik aus ökologisch wertvollen und teilweise besonders sensiblen Lebensräumen. Wildbienen, Käfer, Schmetterlinge, Wespen und heimische Hornissen profitieren von Blütenangebot, Alt- und Totholz, Baumhöhlen und strukturreichen Säumen.
Bei Maßnahmen in Schutzgebieten und an geschützten Arten sind Naturschutzrecht und örtliche Regelungen zu beachten. Vor einer Nestentfernung muss die Art sicher bestimmt werden, damit insbesondere die besonders geschützte Europäische Hornisse und andere heimische Arten nicht beeinträchtigt werden.
Tourismus und Freizeitnutzung im Kreis Viersen
Flusslandschaften, Naturparke, Mittelgebirge, Industriekultur sowie Wander- und Radwege prägen die touristische und freizeitliche Nutzung im Kreis Viersen. Wander- und Radwege, Aussichtspunkte, Ufer, Parks, Campingplätze und Ausflugsziele bringen viele Menschen in die Nähe von Gehölzen und Gebäuden.
Bei Beobachtungen an stark besuchten Orten sind Name des Weges oder Geländes, Zugang, nächster Orientierungspunkt und eine genaue Kartenposition besonders hilfreich. Erforderliche Absperrungen oder Kontrollen müssen mit Eigentümern, Betreibern und zuständigen Stellen abgestimmt werden.
Landwirtschaft und Kulturlandschaft im Kreis Viersen
Ackerbau, Grünland, Obst- und Gemüsebau, Gartenbau und Forstwirtschaft gehören zu den prägenden Nutzungen im Kreis Viersen. Blühende Kulturen, Obstbestände, Säume, Hecken und Hofstellen bieten vielen Insekten Nahrung und können zugleich Orte sein, an denen Hornissen bei der Jagd beobachtet werden.
Bei Ernte, Obstbaumpflege, Mahd, Hecken- und Gehölzschnitt sowie Arbeiten an Schuppen oder Wirtschaftsgebäuden sollte auf wiederholten Flugverkehr geachtet werden. Lokale Schäden dürfen nur genannt werden, wenn sie belastbar dokumentiert sind.
Imkerei und Bienenvölker im Kreis Viersen
Imkerinnen und Imker im Kreis Viersen können auffällige Flugbewegungen und Jagdverhalten an Bienenständen früh wahrnehmen. Wiederkehrende Tiere vor Fluglöchern sind ein Beobachtungshinweis, ersetzen aber weder eine sichere Artbestimmung noch die fachkundige Lokalisierung eines Nestes.
Imkervereine und erfahrene Fachleute können Meldungen einordnen und zur Vernetzung beitragen. Nestentfernung oder Bekämpfung gehören ausschließlich in qualifizierte Hände. Meldungen sollten zentral über das bundesweite Portal Vespa velutina eingehen.
Aufmerksamkeit bei Arbeiten im Freien im Kreis Viersen
Garten- und Landschaftsbau, Bauhöfe, Forstwirtschaft, Straßenunterhaltung, Gebäudemanagement sowie private Garten- und Baumpflege können unbeabsichtigt in die Nähe eines Nestes führen. Vor Heckenschnitt, Baumfällung, Kronenpflege, Mäh- oder Fassadenarbeiten empfiehlt sich eine Sichtkontrolle aus sicherer Entfernung.
Warnzeichen sind konzentrierter Flugverkehr und wiederholtes Ein- und Ausfliegen an derselben Stelle. Dann Arbeiten stoppen, Abstand vergrößern, Menschen und Tiere fernhalten und die Situation dokumentieren. Einflugöffnungen nicht verschließen und keine Eigenbehandlung vornehmen.
Zuständige Stellen und fachliche Einrichtungen im Kreis Viersen
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreis Viersen vollzieht Naturschutz- und Artenschutzrecht und ist fachliche Stelle bei Fragen zu besonders geschützten Arten. Sie ist nicht automatisch für jede Nestentfernung zuständig und übernimmt nicht ohne Weiteres Kosten oder praktische Maßnahmen.
Regionale Imkerorganisationen, Naturschutzverbände, fachkundige Wespen- und Hornissenberater sowie qualifizierte Schädlingsbekämpfer ergänzen die Fachstruktur. Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an die regional geeigneten Stellen weitergeleitet werden.
Regionale Bildergalerie: Viersen
Hilfe und Fachstellen vor Ort
Lokale Institutionen und weiterführende Links in Viersen
Diese Einrichtungen sind für regionale Fachfragen, Naturschutz, Imkerei oder Beobachtung wichtige Anlaufstellen. Nestmeldungen an das Portal erfolgen weiterhin über den zentralen Meldeweg.
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen
Die Untere Naturschutzbehörde ist Ansprechpartnerin für den Natur- und Artenschutz im Kreis Viersen. Sie berät unter anderem bei Fragen zu Bienen, Wespen und Hornissen sowie zur Umsetzung oder Entfernung von Nestern geschützter heimischer Arten.
Die Europäische Hornisse und andere heimische Insekten sind von der invasiven Asiatischen Hornisse zu unterscheiden. Verdachtsfälle der Asiatischen Hornisse sollten mit Foto und genauer Ortsangabe über die vorgesehenen Meldewege gemeldet werden. Eine Entfernung darf erst nach sicherer Artbestimmung und nur durch Fachkundige erfolgen.
Biologische Station
Biologische Station Krickenbecker Seen e.V.
Die Biologische Station Krickenbecker Seen betreut wertvolle Schutzgebiete in den Kreisen Viersen und Kleve. Zu ihren Aufgaben gehören die Erfassung von Tier- und Pflanzenarten, Artenschutz, Biotoppflege, Vertragsnaturschutz, fachliche Beratung und Umweltbildung.
Durch den Erhalt von Wäldern, Heiden, Mooren, Gewässern und blütenreichen Offenflächen schützt sie auch die Lebensräume vieler Insekten. Heimische Wespen und Hornissen sind dabei wichtige Bestandteile der Ökosysteme: Sie erbeuten zahlreiche andere Insekten und besuchen Blüten. Die invasive Asiatische Hornisse ist von diesen heimischen Arten zu unterscheiden und sollte über die vorgesehenen regionalen Meldewege gemeldet werden.
Örtlicher Imkerverein
Imkerverein Süchteln
Der Imkerverein Süchteln gehört zur regionalen Imkerschaft im Kreis Viersen und fördert die Bienenhaltung, den fachlichen Austausch und die Vermittlung imkerlichen Wissens. Seine Mitglieder tragen mit ihren Bienenvölkern zur Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen bei und sind zugleich aufmerksame Beobachter der heimischen Insektenwelt.
Mit der weiteren Ausbreitung der Asiatischen Hornisse gewinnt diese Beobachtung zunehmend an Bedeutung. Besonders im Spätsommer können Arbeiterinnen von Vespa velutina verstärkt an Bienenständen jagen und Bienenvölker unter Druck setzen. Imkerinnen und Imker können deshalb wichtige Hinweise auf das Auftreten und die regionale Ausbreitung der invasiven Hornissenart liefern.
Verdächtige Tiere oder Nester in Süchteln, Viersen und Umgebung können über das Meldeportal Vespa velutina mit Fotos und möglichst genauer Ortsangabe gemeldet werden. Die Meldungen ermöglichen eine fachliche Ersteinschätzung, unterstützen die regionale Erfassung der Ausbreitung und können bei bestätigten Nestern zur Vermittlung eines qualifizierten Netzwerkpartners genutzt werden.
Örtlicher Imkerverein
Imkerverein Viersen-Stadt
Der Imkerverein Viersen-Stadt unterstützt Imkerinnen und Imker bei der Haltung gesunder Bienenvölker und fördert den fachlichen Austausch sowie den Einstieg in die Imkerei. Gleichzeitig engagiert sich der Verein für Bienen, blütenbesuchende Insekten und eine vielfältige, bienenfreundliche Landschaft.
Auch zur Asiatischen Hornisse leistet der Verein wichtige Aufklärungsarbeit. Er informiert über Erkennungsmerkmale und unterstützt das regionale Meldenetz. Verdächtige Tiere oder Nester sollten fotografiert und mit genauer Ortsangabe über das gemeinsame Meldeportal Vespa velutina gemeldet werden.
Örtlicher Imkerverein
Kreisimkerverband Krefeld-Viersen e. V.
Der Kreisimkerverband Krefeld-Viersen verbindet die örtlichen Imkervereine mit dem Imkerverband Rheinland und dem Deutschen Imkerbund. Er organisiert Fortbildungen und Veranstaltungen, unterstützt den Erfahrungsaustausch und engagiert sich für Honigbienen, andere Insekten und den Schutz ihrer Lebensräume.
Bei der Asiatischen Hornisse übernimmt der Verband eine wichtige Rolle im regionalen Netzwerk. Er informiert über die sichere Erkennung und unterstützt das gemeinsame Meldeportal. Verdächtige Tiere oder Nester sollten mit Foto und genauer Ortsangabe gemeldet werden, damit sie fachkundig geprüft und zugeordnet werden können.
Wie unterscheide ich die Asiatische von der Europäischen Hornisse?

Die Asiatische Hornisse ist vor allem an ihrem schwarzen Körper, der breiten orangefarbenen Hinterleibsbinde und den gelben Beinenden zu erkennen. Die Europäische Hornisse besitzt dagegen einen deutlich gelber gefärbten Hinterleib mit schwarzer Zeichnung.
Häufige Fragen zur Asiatischen Hornisse im Kreis Viersen
Ist das Aufstellen von Fallen im Kreis Viersen erlaubt?
Nein. Handelsübliche, nichtselektive Hornissen- oder Wespenfallen dürfen ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nicht eingesetzt werden. Sie fangen auch zahlreiche heimische Insekten, darunter die besonders geschützte Europäische Hornisse, und können gegen Naturschutzrecht verstoßen. Beaufsichtigte Locktöpfe zur gezielten Nestortung sind eine fachliche Suchmethode: Tiere werden dabei gefangen, markiert und wieder freigelassen; sie sind nicht mit unbeaufsichtigten Tötungsfallen gleichzusetzen.
Was kostet eine Nestentfernung?
Als unverbindlicher Erfahrungswert liegen fachkundige Entfernungen der Asiatischen Hornisse häufig bei etwa 150 bis 350 Euro. Der tatsächliche Preis hängt von Nestgröße, Zugang, Höhe, Jahreszeit, Gefahrenlage und notwendiger Technik ab. Muss ein Hubsteiger oder Spezialgerät eingesetzt werden, kann es deutlich teurer werden. Vor der Beauftragung sollten Leistungsumfang, Nachsorge, Anfahrt und Gesamtpreis schriftlich geklärt werden.
Kann ich ein Nest der Asiatischen Hornisse selbst entfernen?
Nein. Besonders große Sekundärnester können mehrere Tausend Hornissen enthalten. Bei Erschütterung, Öffnung oder Annäherung an das Nest können viele Tiere gleichzeitig verteidigen; zahlreiche Stiche können schnell lebensgefährlich werden, besonders bei Allergien oder Stichen im Mund- und Halsbereich. Abstand halten, Bereich sichern, melden und ausschließlich qualifizierte Fachleute beauftragen.
Übernimmt die Versicherung die Kosten der Nestentfernung?
Eine normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung übernimmt Schädlings- und Nestentfernung häufig nicht automatisch. Zusatzbausteine wie ein Haus- und Wohnungsschutzbrief können Leistungen enthalten. Die HUK nennt die Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern ausdrücklich als Leistung eines solchen Schutzbriefs. Bei Provinzial und anderen Versicherern hängt der Schutz vom aktuellen Tarif und Vertrag ab. Vor der Beauftragung Deckung, Höchstbetrag, Selbstbeteiligung und vorgegebenen Dienstleister prüfen.
Wo melde ich eine Asiatische Hornisse im Kreis Viersen?
Nutzen Sie bei einem Nestfund die Nestmeldung des Portals, es bindet Ortsvereine und Untere Naturschutzbehörde ein. Senden Sie scharfe Fotos, genauen Standort und Datum und beginnen Sie keine eigenen Maßnahmen.
Wer darf ein Nest entfernen?
Erst nach eindeutiger Artbestimmung und geklärter Zuständigkeit sollten geschulte Fachleute tätig werden, etwa entsprechend qualifizierte Schädlingsbekämpfende, Wespen- und Hornissenberatende oder für diese Aufgabe fortgebildete Imker. Eine Vereinsmitgliedschaft oder allgemeine Imkereierfahrung allein genügt nicht.
Ist die Asiatische Hornisse im Kreis Viersen bereits nachgewiesen?
Ja. Die Art ist im Kreis Viersen etabliert und breitet sich weiter aus. Aktuelle Zahlen nur mit Stichtag und getrennt nach Sichtungen, bestätigten Nestern und Entfernungen veröffentlichen. Das regionale Meldesystem im Portal Vespa velutina unterstützt Identifizierung, Monitoring und Weiterleitung.
Wer trägt die Kosten einer Nestentfernung?
Auf Privatgrund sind im Regelfall Haus-, Vermietungs- oder Grundstückseigentümer Auftraggeber und Kostenträger. Mieter melden den Fund dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Bei öffentlichen Flächen ist der jeweilige Eigentümer einzubeziehen. Artbestätigung, Leistungsumfang, Gesamtpreis und mögliche Versicherungsdeckung vor der Beauftragung klären.