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Asiatische Hornisse im Rhein-Kreis Neuss: Nest melden und Hilfe finden
Der Rhein-Kreis Neuss verbindet Rheinauen, Erftlandschaften, Landwirtschaft, Wälder und dicht besiedelte Städte. Hier finden Sie Meldewege und regionale Hilfe bei Fragen zu Bienen, Wespen und Hornissen.
Der Rhein-Kreis Neuss liegt in Nordrhein-Westfalen und verbindet Siedlungsräume, Verkehrsachsen und vielfältig genutzte Freiflächen mit regionaltypischen Gewässern und Lebensräumen. Dazu zählen Rhein, Ruhr, Lippe, Weser, Ems und zahlreiche Bäche, Kanäle und Talsperren sowie Ballungsräume, Flussauen, Wälder, Mittelgebirge, Bördelandschaften, Parks und strukturreiche Siedlungsränder.
Diese Strukturen bieten zahlreichen Insekten Nahrung und Orientierung. Auch die Asiatische Hornisse kann in Gärten, Parks, Gehölzen, an Waldrändern, Gebäuden und Bienenständen auffallen. Einzelbeobachtungen belegen jedoch weder ein Nest noch eine regionale Bestandsentwicklung.
Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an regional zuständige Imker, Wespen- und Hornissenberater sowie Schädlingsbekämpfer gemeldet werden. Fotos, eine genaue Ortsangabe und sicherer Abstand erleichtern die fachliche Einordnung.
Regionsprofil
Rhein-Kreis Neuss auf einen Blick
- Fläche
- 576,44 km²
- Einwohner
- 457.077
- Bestätigte Nester
-
- 2024: 0 Nester
- 2025: 1 Nest
- 2026: 10 Nester
- Städte und Gemeinden
-
- Dormagen
- Grevenbroich
- Jüchen
- Kaarst
- Korschenbroich
- Meerbusch
- Neuss
- Rommerskirchen
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Michaela Grundhoff
Imkerin · Wespen- und Hornissenberaterin · Fachkunde Asiatische Hornisse
Rhein-Kreis Neuss und die Asiatische Hornisse im Überblick
Rhein-Kreis Neuss: Rhein-Kreis Neuss und seine Nachbarregionen
Rhein-Kreis Neuss gehört zu Nordrhein-Westfalen. Für eine eindeutige räumliche Zuordnung sollten Meldungen Gemeinde beziehungsweise Stadtteil, Straße oder markanten Geländepunkt und möglichst eine Kartenposition enthalten.
An den Rhein-Kreis Neuss grenzen Düsseldorf, Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach, Kreis Mettmann, Kreis Viersen, Köln, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis sowie Kreis Heinsberg. Flugbewegungen und mögliche Neststandorte enden nicht an Verwaltungsgrenzen; Beobachtungen sollten deshalb auch im Zusammenhang mit diesen Nachbarregionen betrachtet werden.
Gewässer und Grünzüge im Rhein-Kreis Neuss
Rhein, Ruhr, Lippe, Weser, Ems und zahlreiche Bäche, Kanäle und Talsperren prägen zusammen mit Auen, Ufergehölzen, Gräben und Grünzügen die Landschaft im Rhein-Kreis Neuss. Solche linearen Strukturen verbinden zahlreiche Insektenlebensräume, dürfen ohne belastbare Nachweise aber nicht pauschal als Ausbreitungswege der Asiatischen Hornisse bezeichnet werden.
Bei Gewässerunterhaltung, Deich-, Ufer- und Böschungspflege sowie Arbeiten an Brücken und Gehölzen sollte auf konzentrierten Flugverkehr und papierartige Neststrukturen geachtet werden. Verdächtige Bereiche nicht erschüttern oder eigenständig behandeln.
Naturschutz und sensible Lebensräume im Rhein-Kreis Neuss
Ballungsräume, Flussauen, Wälder, Mittelgebirge, Bördelandschaften, Parks und strukturreiche Siedlungsränder bilden ein Mosaik aus ökologisch wertvollen und teilweise besonders sensiblen Lebensräumen. Wildbienen, Käfer, Schmetterlinge, Wespen und heimische Hornissen profitieren von Blütenangebot, Alt- und Totholz, Baumhöhlen und strukturreichen Säumen.
Bei Maßnahmen in Schutzgebieten und an geschützten Arten sind Naturschutzrecht und örtliche Regelungen zu beachten. Vor einer Nestentfernung muss die Art sicher bestimmt werden, damit insbesondere die besonders geschützte Europäische Hornisse und andere heimische Arten nicht beeinträchtigt werden.
Tourismus und Freizeitnutzung im Rhein-Kreis Neuss
Flusslandschaften, Naturparke, Mittelgebirge, Industriekultur sowie Wander- und Radwege prägen die touristische und freizeitliche Nutzung im Rhein-Kreis Neuss. Wander- und Radwege, Aussichtspunkte, Ufer, Parks, Campingplätze und Ausflugsziele bringen viele Menschen in die Nähe von Gehölzen und Gebäuden.
Bei Beobachtungen an stark besuchten Orten sind Name des Weges oder Geländes, Zugang, nächster Orientierungspunkt und eine genaue Kartenposition besonders hilfreich. Erforderliche Absperrungen oder Kontrollen müssen mit Eigentümern, Betreibern und zuständigen Stellen abgestimmt werden.
Landwirtschaft und Kulturlandschaft im Rhein-Kreis Neuss
Ackerbau, Grünland, Obst- und Gemüsebau, Gartenbau und Forstwirtschaft gehören zu den prägenden Nutzungen im Rhein-Kreis Neuss. Blühende Kulturen, Obstbestände, Säume, Hecken und Hofstellen bieten vielen Insekten Nahrung und können zugleich Orte sein, an denen Hornissen bei der Jagd beobachtet werden.
Bei Ernte, Obstbaumpflege, Mahd, Hecken- und Gehölzschnitt sowie Arbeiten an Schuppen oder Wirtschaftsgebäuden sollte auf wiederholten Flugverkehr geachtet werden. Lokale Schäden dürfen nur genannt werden, wenn sie belastbar dokumentiert sind.
Imkerei und Bienenvölker im Rhein-Kreis Neuss
Imkerinnen und Imker im Rhein-Kreis Neuss können auffällige Flugbewegungen und Jagdverhalten an Bienenständen früh wahrnehmen. Wiederkehrende Tiere vor Fluglöchern sind ein Beobachtungshinweis, ersetzen aber weder eine sichere Artbestimmung noch die fachkundige Lokalisierung eines Nestes.
Imkervereine und erfahrene Fachleute können Meldungen einordnen und zur Vernetzung beitragen. Nestentfernung oder Bekämpfung gehören ausschließlich in qualifizierte Hände. Meldungen sollten zentral über das bundesweite Portal Vespa velutina eingehen.
Aufmerksamkeit bei Arbeiten im Freien im Rhein-Kreis Neuss
Garten- und Landschaftsbau, Bauhöfe, Forstwirtschaft, Straßenunterhaltung, Gebäudemanagement sowie private Garten- und Baumpflege können unbeabsichtigt in die Nähe eines Nestes führen. Vor Heckenschnitt, Baumfällung, Kronenpflege, Mäh- oder Fassadenarbeiten empfiehlt sich eine Sichtkontrolle aus sicherer Entfernung.
Warnzeichen sind konzentrierter Flugverkehr und wiederholtes Ein- und Ausfliegen an derselben Stelle. Dann Arbeiten stoppen, Abstand vergrößern, Menschen und Tiere fernhalten und die Situation dokumentieren. Einflugöffnungen nicht verschließen und keine Eigenbehandlung vornehmen.
Zuständige Stellen und fachliche Einrichtungen im Rhein-Kreis Neuss
Die Untere Naturschutzbehörde der Region Rhein-Kreis Neuss vollzieht Naturschutz- und Artenschutzrecht und ist fachliche Stelle bei Fragen zu besonders geschützten Arten. Sie ist nicht automatisch für jede Nestentfernung zuständig und übernimmt nicht ohne Weiteres Kosten oder praktische Maßnahmen.
Regionale Imkerorganisationen, Naturschutzverbände, fachkundige Wespen- und Hornissenberater sowie qualifizierte Schädlingsbekämpfer ergänzen die Fachstruktur. Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an die regional geeigneten Stellen weitergeleitet werden.
Regionale Bildergalerie: Rhein-Kreis Neuss
Hilfe und Fachstellen vor Ort
Lokale Institutionen und weiterführende Links in Rhein-Kreis Neuss
Diese Einrichtungen sind für regionale Fachfragen, Naturschutz, Imkerei oder Beobachtung wichtige Anlaufstellen. Nestmeldungen an das Portal erfolgen weiterhin über den zentralen Meldeweg.
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss
Die Untere Naturschutzbehörde im Amt für Umweltschutz nimmt Aufgaben des Natur- und Artenschutzes wahr. Sie berät Bürgerinnen und Bürger auch beim Umgang mit Wespen- und Hornissennestern und prüft, ob bei besonders geschützten Arten eine Umsiedlung oder Beseitigung zulässig ist.
Wespen und heimische Hornissen erfüllen wichtige ökologische Funktionen und dürfen nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder getötet werden. Bei einem Nest sollten Abstand gehalten, Erschütterungen vermieden und Einflugöffnungen nicht verschlossen werden. Falls ein gefahrloses Zusammenleben nicht möglich ist, empfiehlt sich eine fachkundige Beratung.
Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an regional zuständige Imker, Wespen- und Hornissenberater sowie Schädlingsbekämpfer gemeldet werden.
Biologische Station
Biologische Station im Rhein-Kreis Neuss e.V.
Die Biologische Station im Rhein-Kreis Neuss betreut und entwickelt naturschutzwürdige Gebiete. Sie erfasst Tier- und Pflanzenarten, begleitet Pflegemaßnahmen und arbeitet mit Landwirtschaft, Behörden und ehrenamtlichem Naturschutz zusammen. Streuobstwiesen, artenreiches Grünland, Hecken und Kopfweiden bilden dabei wichtige Lebensräume für zahlreiche blütenbesuchende Insekten.
Mit ihrer Arbeit zum Hautflüglerschutz trägt die Station auch zum Verständnis von Wildbienen, Wespen und heimischen Hornissen bei. Diese Tiere erfüllen wichtige Aufgaben als Bestäuber und Insektenjäger. Ihre Nester sollten nicht eigenmächtig gestört oder beseitigt werden; bei Konflikten ist eine fachkundige Beratung erforderlich.
Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an regional zuständige Imker, Wespen- und Hornissenberater sowie Schädlingsbekämpfer gemeldet werden.
Örtlicher Imkerverein
Imkerverein Neuss e.V.
Der Imkerverein Neuss e. V. bringt Imkerinnen, Imker und Bienenfreunde aus Neuss und Umgebung zusammen. Er fördert den fachlichen Erfahrungsaustausch, unterstützt bei Fragen zur Bienenhaltung und Bienengesundheit und vermittelt Wissen über Honigbienen, Bestäubung und insektenfreundliche Lebensräume. Zum Vereinsangebot gehören außerdem Informationen zu Bienenschwärmen und fachkundige Ansprechpartner.
Regelmäßige Beobachtungen an den Bienenständen können frühzeitig Hinweise auf die Asiatische Hornisse liefern. Auffällige Tiere sollten aus sicherer Entfernung fotografiert und sicher bestimmt werden. Nester dürfen nicht eigenmächtig geöffnet, bekämpft oder entfernt werden.
Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an regional zuständige Imker, Wespen- und Hornissenberater sowie Schädlingsbekämpfer gemeldet werden.
Örtlicher Imkerverein
Kreisimkerverband Neuss
Der Kreisverband Neuss ist ein Zusammenschluss regionaler Imkervereine im Rhein-Kreis Neuss, der dem Imkerverband Rheinland angehört. Zu den wichtigsten Ortsvereinen im Kreisgebiet zählen der Imkerverein Neuss e.V., der Imkerverein Dormagen e.V. und der Bienenzuchtverein Korschenbroich
Wie unterscheide ich die Asiatische von der Europäischen Hornisse?

Die Asiatische Hornisse ist vor allem an ihrem schwarzen Körper, der breiten orangefarbenen Hinterleibsbinde und den gelben Beinenden zu erkennen. Die Europäische Hornisse besitzt dagegen einen deutlich gelber gefärbten Hinterleib mit schwarzer Zeichnung.
Häufige Fragen zur Asiatischen Hornisse im Rhein-Kreis Neuss
Ist das Aufstellen von Fallen für die Asiatische Hornisse im Rhein-Kreis Neuss erlaubt?
Nein. Handelsübliche, nichtselektive Hornissen- oder Wespenfallen dürfen ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nicht eingesetzt werden. Sie fangen auch zahlreiche heimische Insekten, darunter die besonders geschützte Europäische Hornisse, und können gegen Naturschutzrecht verstoßen. Beaufsichtigte Locktöpfe zur gezielten Nestortung sind eine fachliche Suchmethode und nicht mit unbeaufsichtigten Tötungsfallen gleichzusetzen.
Was kostet die Entfernung eines Nestes der Asiatischen Hornisse im Rhein-Kreis Neuss?
Als unverbindlicher Erfahrungswert liegen fachkundige Entfernungen häufig bei etwa 150 bis 350 Euro. Der tatsächliche Preis hängt von Nestgröße, Zugang, Höhe, Jahreszeit, Gefahrenlage und notwendiger Technik ab. Muss ein Hubsteiger oder Spezialgerät eingesetzt werden, kann es deutlich teurer werden. Vor der Beauftragung sollten Leistungsumfang, Nachsorge, Anfahrt und Gesamtpreis schriftlich geklärt werden.
Kann ich ein Nest der Asiatischen Hornisse selbst entfernen?
Nein. Besonders große Sekundärnester können mehrere Tausend Hornissen enthalten. Bei Erschütterung, Öffnung oder Annäherung an das Nest können viele Tiere gleichzeitig verteidigen; zahlreiche Stiche können schnell lebensgefährlich werden. Auch kleine Nester sollten vor jeder Maßnahme fachlich bestimmt und beurteilt werden.
Wer trägt im Rhein-Kreis Neuss die Kosten für die Entfernung eines Nestes der Asiatischen Hornisse?
Nach den Hinweisen des Rhein-Kreises Neuss erfolgt die Entfernung grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Mieter melden den Fund dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Bei öffentlichen, gewerblichen oder vereinseigenen Flächen ist die jeweilige Eigentümer- beziehungsweise Betreiberstelle einzubeziehen. Vor einer Beauftragung sind Leistungsumfang und Gesamtpreis zu klären.
Übernimmt meine Versicherung im Rhein-Kreis Neuss die Kosten für die Entfernung eines Nestes der Asiatischen Hornisse?
Eine normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung übernimmt Schädlings- und Nestentfernung häufig nicht automatisch. Zusatzbausteine wie ein Haus- und Wohnungsschutzbrief können Leistungen enthalten. Versicherer wie HUK oder Provinzial bieten je nach Tarif Schutzbriefleistungen an, die auch Wespen- oder Hornissennester umfassen können. Vor der Beauftragung Deckung, Höchstbetrag, Selbstbeteiligung und vorgesehenen Dienstleister anhand des eigenen Vertrags prüfen.
Wo melde ich Nester der Asiatischen Hornisse im Rhein-Kreis Neuss?
Nutzen Sie die Nestmeldung des Portals und übermitteln Sie scharfe Fotos, den genauen Standort mit Kommune, Ortsteil oder Adresse, Datum und Fundhöhe. Der Rhein-Kreis Neuss empfiehlt außerdem, das Vorkommen über das LANUK-Meldeportal zu dokumentieren. Für eine fachliche Artbestimmung kann nach den Kreishinweisen die Biologische Station im Rhein-Kreis Neuss mit aussagekräftigen Fotos angesprochen werden. Beginnen Sie keine eigenen Maßnahmen.
Wer darf ein Wespen- oder Hornissennest im Rhein-Kreis Neuss entfernen?
Zunächst müssen Art und Schutzstatus sicher bestimmt werden. Nester heimischer, besonders geschützter Arten dürfen nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden. Für Nester der Asiatischen Hornisse sollten Grundstückseigentümer speziell geschulte Imkerinnen und Imker, Hornissenberater und -beraterinnen oder professionelle Schädlingsbekämpfer und -bekämpferinnen beauftragen.
Ist die Asiatische Hornisse im Rhein-Kreis Neuss bereits nachgewiesen?
Der Rhein-Kreis Neuss behandelt die Asiatische Hornisse als aktuelles lokales Thema und hat 2026 konkrete Hinweise zu Meldung, Artbestimmung und Nestentfernung veröffentlicht. Für Zahlen zu bestätigten Funden und Nestern sollte das Landesmonitoring mit Stichtag ausgewertet werden. Ein einzelnes Tier erlaubt noch keine Aussage über den Standort eines Nestes.
Wie gefährlich ist die Asiatische Hornisse?
Eine einzelne Asiatische Hornisse, die beim Grillen, in einer Bäckerei am Pflaumenkuchen oder am Kaffeetisch auftaucht, ist normalerweise nicht angriffslustiger als eine Honigbiene, Wespe oder Europäische Hornisse. Deutlich gefährlicher ist die unmittelbare Umgebung eines besetzten Nestes. Besonders bei einem großen Sekundärnest in niedriger Höhe – etwa im Gebüsch, an Garage oder Carport oder am Hausdach in Höhe des ersten Stockwerks – sollte ein Sicherheitsradius von mindestens drei bis fünf Metern freigehalten und bei Abwehrverhalten vergrößert werden. Schon leichte Erschütterungen, Vibrationen oder Lärm durch Heckenschneiden, Rasenmähen oder Bauarbeiten können zahlreiche Tiere zur gleichzeitigen Nestverteidigung auslösen. Arbeiten sofort einstellen, ruhig zurückziehen, Menschen und Haustiere fernhalten und den Fund melden.