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Die Asiatische Hornisse in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist die Asiatische Hornisse flächendeckend verbreitet. Auf dieser Seite finden Sie gebündelte Informationen zur Asiatischen Hornisse, zu Meldewegen und zur regionalen Einordnung.
Das Portal führt Hinweise zu Kreisen und kreisfreien Städten zusammen und unterstützt eine nachvollziehbare Zuordnung von Nestmeldungen.
Regionsprofil
BaWü auf einen Blick
- Fläche
- 35.747,85 km²
- Einwohner
- 11.245.898
- Bestätigte Nester
-
- 2024: 0 Nester
- 2025: 0 Nester
- 2026: 7 Nester
- Teilgebiete / Kommunen
-
- Reg.-Bez. Stuttgart
- Region Stuttgart
- Region Heilbronn-Franken
- Region Ostwürttemberg
- Reg.-Bez. Karlsruhe
- Region Karlsruhe
- Region Rhein-Neckar
- Region Nordschwarzwald
- Reg.-Bez. Freiburg
- Region Südlicher Oberrhein
- Region Schwarzwald-Baar-Heuberg
- Region Hochrhein-Bodensee
- Reg.-Bez. Tübingen
- Region Neckar-Alb
- Region Donau-Iller
- Region Bodensee-Oberschwaben
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Jürgen Utz
Imker · Fachkunde Asiatische Hornisse
BaWü und die Asiatische Hornisse im Überblick
Baden-Württemberg: Politische und räumliche Struktur
Baden-Württemberg gliedert sich in die vier Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie in 35 Landkreise und neun Stadtkreise. Die Landschaft reicht von den Verdichtungsräumen an Rhein und Neckar über Schwarzwald, Kraichgau und Hohenlohe bis zur Schwäbischen Alb, nach Oberschwaben und zum Bodensee. Für die regionale Information sind Stadt- und Landkreise die zentrale Navigationsebene.
Gewässer, Täler und mögliche Ausbreitungsräume
Rhein, Neckar, Donau, Main, Tauber, Kocher, Jagst und zahlreiche Nebenflüsse verbinden Siedlungsräume, Auen, Verkehrsachsen, Weinberge, Obstbaugebiete und Waldränder. Wärmebegünstigte Lagen am Oberrhein und im Neckarraum können geeignete Lebensräume bieten. Daraus lässt sich jedoch kein konkretes Vorkommen ableiten; maßgeblich sind bestätigte Meldedaten.
Naturschutz und sensible Lebensräume
Nationalpark Schwarzwald, Biosphärengebiete, Natura-2000-Flächen, Naturschutzgebiete und weitere geschützte Lebensräume erfordern eine sorgfältige fachliche Bewertung. Managementmaßnahmen zur Verhinderung von Biodiversitätsschäden liegen bei den höheren Naturschutzbehörden der vier Regierungspräsidien. Wirtschaftliche Schäden oder gesundheitliche Gefahren fallen nicht automatisch in die Zuständigkeit der Naturschutzverwaltung.
Tourismus und Freizeitnutzung in BaWü
In BaWü treffen Freizeitnutzung, Naherholung und touristische Angebote auf unterschiedliche Siedlungs- und Naturräume. Beobachtungen an Wegen, Ausflugszielen, Parks oder Außengastronomie sollten mit genauer Ortsangabe und ausreichendem Sicherheitsabstand dokumentiert werden.
Landwirtschaft, Obst- und Weinbau
Baden-Württemberg ist durch vielfältige Agrarräume, Streuobstbestände, Erwerbsobstbau und Weinbau geprägt. Das Statistische Landesamt weist für 2024 rund 36.940 landwirtschaftliche Betriebe und etwa 1,39 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche aus. Reifes Obst, Trauben und ein hohes Insektenangebot können Hornissen anziehen; daraus folgt noch kein wirtschaftlicher Schaden. Beobachtungen in Kulturen sollten dokumentiert und mit Fachstellen bewertet werden.
Imkerei und Bienenvölker im Ländle
Die Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim ist die zentrale fachliche Koordinationsstelle für Meldungen, Verifizierung, Beratung, Schulungen und Forschung. Im Spätsommer und Herbst können Honigbienen einen größeren Teil der Beute ausmachen und Bienenstände belasten. Beobachtungen am Flugloch sind wichtig, ersetzen aber nicht die gezielte Nestlokalisierung und fachliche Bewertung.
Besondere Aufmerksamkeit bei Arbeiten im Freien
- Schuppen, Gartenhütten, Hecken, Baumkronen, Fassaden und Dachbereiche vor Pflege-, Bau- oder Wartungsarbeiten aufmerksam kontrollieren.
- Bei regelmäßigem Flugverkehr, Nestverdacht oder Abwehrverhalten Arbeit unterbrechen und Abstand halten.
- Fundort, Funddatum und Situation aus sicherer Entfernung fotografisch dokumentieren.
- Kinder, Unbeteiligte und Haustiere aus dem möglichen Gefahrenbereich fernhalten.
- Keine Einflugöffnungen verschließen und keine Sprays, Feuer, Wasser oder unspezifischen Fallen einsetzen.
Zuständige Stellen und fachliches Netzwerk
| Akteur | Aufgabe / Hinweis für die Seite |
| Umweltministerium Baden-Württemberg | Landespolitischer und rechtlicher Rahmen; Managementstrategie und Forschungsförderung. |
| LUBW Landesanstalt für Umwelt | Landesweite Meldeplattform, Fundortkarte und Fachinformationen zu invasiven Arten. |
| Landesanstalt für Bienenkunde, Universität Hohenheim | Verifizierung, Koordination, Beratung, Schulungen, Vermittlung sachkundiger Personen und Forschung. |
| Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen | Höhere Naturschutzbehörden; Managementmaßnahmen bei konkreten Biodiversitätsschäden. |
| Landratsämter und Stadtkreise | Untere Verwaltungs- und Naturschutzbehörden; örtliche Einordnung und Gefahrenabwehr je nach Fall. |
| Sachkundige Nestentfernende / Schädlingsbekämpfende | Entfernung nach privater Beauftragung; Qualifikation, Leistung, Preis und Haftung vorab klären. |
| Portal Vespa Velutina | Strukturierte Meldung, Dokumentation und Zuordnung zu geeigneten regionalen Netzwerkpartnern. |
Eine Meldung kann über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina strukturiert eingereicht werden.
Kreise und kreisfreie Städte in Baden-Württemberg
Freiburg
Landkreis
Landkreis Lörrach
1 fachlich bestätigtes Hornissennest
Regionsseite öffnen: Landkreis LörrachKarlsruhe
Landkreis
Landkreis Rastatt
1 fachlich bestätigtes Hornissennest
Regionsseite öffnen: Landkreis RastattKreisfreie Stadt
Stadt Mannheim
1 fachlich bestätigtes Hornissennest
Regionsseite öffnen: Stadt MannheimStuttgart
Tübingen
Regionale Bildergalerie: BaWü
Wie unterscheide ich die Asiatische von der Europäischen Hornisse?

Die Asiatische Hornisse ist vor allem an ihrem schwarzen Körper, der breiten orangefarbenen Hinterleibsbinde und den gelben Beinenden zu erkennen. Die Europäische Hornisse besitzt dagegen einen deutlich gelber gefärbten Hinterleib mit schwarzer Zeichnung.
Häufige Fragen zur Asiatischen Hornisse in BaWü
Ist das Aufstellen von Fallen für die Asiatische Hornisse in BaWü erlaubt?
Nein. Handelsübliche, nichtselektive Hornissen- oder Wespenfallen dürfen ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nicht eingesetzt werden. Sie fangen auch zahlreiche heimische Insekten, darunter die besonders geschützte Europäische Hornisse, und können gegen Naturschutzrecht verstoßen. Beaufsichtigte Locktöpfe zur gezielten Nestortung sind eine fachliche Suchmethode und nicht mit unbeaufsichtigten Tötungsfallen gleichzusetzen.
Was kostet die Entfernung eines Nestes der Asiatischen Hornisse in BaWü?
Als unverbindlicher Erfahrungswert liegen fachkundige Entfernungen häufig bei etwa 150 bis 350 Euro. Der tatsächliche Preis hängt von Nestgröße, Zugang, Höhe, Jahreszeit, Gefahrenlage und notwendiger Technik ab. Muss ein Hubsteiger oder Spezialgerät eingesetzt werden, kann es deutlich teurer werden. Vor der Beauftragung sollten Leistungsumfang, Nachsorge, Anfahrt und Gesamtpreis schriftlich geklärt werden.
Kann ich ein Nest der Asiatischen Hornisse selbst entfernen?
Nein. Besonders große Sekundärnester können mehrere Tausend Hornissen enthalten. Bei Erschütterung, Öffnung oder Annäherung an das Nest können viele Tiere gleichzeitig verteidigen; zahlreiche Stiche können schnell lebensgefährlich werden. Auch kleine Nester sollten vor jeder Maßnahme fachlich bestimmt und beurteilt werden.
Wer trägt in BaWü die Kosten für die Entfernung eines Nestes der Asiatischen Hornisse?
Grundsätzlich obliegt es der Hauseigentümerin oder dem Hauseigentümer, der Vermietung beziehungsweise der Grundstückseigentümerschaft, eine fachkundige Person oder einen geeigneten Fachbetrieb mit der Entfernung zu beauftragen. Mieterinnen und Mieter melden den Fund der Vermietung oder Hausverwaltung. Bei öffentlichen, gewerblichen oder vereinseigenen Flächen ist die jeweilige Eigentümer- oder Betreiberstelle einzubeziehen. Vor einer Beauftragung sind Leistungsumfang und Gesamtpreis zu klären.
Übernimmt meine Versicherung in BaWü die Kosten für die Entfernung eines Nestes der Asiatischen Hornisse?
Eine normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung übernimmt Schädlings- und Nestentfernung häufig nicht automatisch. Zusatzbausteine wie ein Haus- und Wohnungsschutzbrief können Leistungen enthalten. Versicherer wie HUK oder Provinzial bieten je nach Tarif Schutzbriefleistungen an, die auch Wespen- oder Hornissennester umfassen können. Vor der Beauftragung sollten Deckung, Höchstbetrag, Selbstbeteiligung und vorgesehener Dienstleister anhand des eigenen Vertrags geprüft werden.
Wo melde ich Nester der Asiatischen Hornisse in BaWü?
Nutzen Sie die Nestmeldung des Portals und übermitteln Sie scharfe Fotos, den genauen Standort mit Kommune, Ortsteil oder Adresse, Datum und Fundhöhe. Die Meldung wird zunächst administrativ geprüft und anschließend einer geeigneten regionalen Ansprechperson oder zuständigen Stelle zugeordnet. Je nach Bundesland kann zusätzlich eine Dokumentation über das amtliche Landesmeldeportal sinnvoll oder vorgesehen sein. Beginnen Sie keine eigenen Maßnahmen.
Wer darf ein Wespen- oder Hornissennest in BaWü entfernen?
Zunächst müssen Art und Schutzstatus sicher bestimmt werden. Nester heimischer, besonders geschützter Arten dürfen nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden. Für Nester der Asiatischen Hornisse sollten Grundstückseigentümer speziell geschulte Imkerinnen und Imker, Hornissenberater und -beraterinnen oder professionelle Schädlingsbekämpfer und -bekämpferinnen beauftragen.
Ist die Asiatische Hornisse in BaWü bereits nachgewiesen?
Die lokale Nachweislage kann sich innerhalb einer Saison verändern. Belastbare Angaben sollten deshalb anhand der aktuellen amtlichen Meldedaten und mit einem eindeutigen Stichtag veröffentlicht werden. Ein einzelnes beobachtetes Tier erlaubt noch keine Aussage über den Standort eines Nestes.
Wie gefährlich ist die Asiatische Hornisse?
Eine einzelne Asiatische Hornisse, die beim Grillen, in einer Bäckerei am Pflaumenkuchen oder am Kaffeetisch auftaucht, ist normalerweise nicht angriffslustiger als eine Honigbiene, Wespe oder Europäische Hornisse. Deutlich gefährlicher ist die unmittelbare Umgebung eines besetzten Nestes. Besonders bei einem großen Sekundärnest in niedriger Höhe – etwa im Gebüsch, an Garage oder Carport oder am Hausdach in Höhe des ersten Stockwerks – sollte ein Sicherheitsradius von mindestens drei bis fünf Metern freigehalten und bei Abwehrverhalten vergrößert werden. Schon leichte Erschütterungen, Vibrationen oder Lärm durch Heckenschneiden, Rasenmähen oder Bauarbeiten können zahlreiche Tiere zur gleichzeitigen Nestverteidigung auslösen. Arbeiten sofort einstellen, ruhig zurückziehen, Menschen und Haustiere fernhalten und den Fund melden.






