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Asiatische Hornisse Europäische Hornisse Regionaler Ansprechpartner Markergröße: Embryonalnest · Primärnest · Sekundärnest

Die Asiatische Hornisse in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ist eines der sechzehn Bundesländer in Deutschland.

Der Landkreis Auf dieser Seite finden Sie gebündelte Informationen zur Asiatischen Hornisse, zu Meldewegen und zur regionalen Einordnung.

Das Portal führt Hinweise zu Kreisen und kreisfreien Städten zusammen und unterstützt eine nachvollziehbare Zuordnung von Nestmeldungen.

Nestmeldung in Schleswig-Holstein

Nest der Asiatischen Hornisse in Schleswig-Holstein entdeckt?

Halten Sie mindestens mehrere Meter Abstand und vermeiden Sie Erschütterungen. Sperren Sie den unmittelbaren Bereich bei Bedarf ab und halten Sie Kinder sowie Haustiere fern. Fotografieren Sie Nest oder Tiere nur aus sicherer Entfernung. Melden Sie den Fund über die Portal-Nestmeldung. Öffnen, besprühen, verstopfen oder entfernen Sie das Nest nicht selbst! Über die Nestmeldung werden Fundort, Situation, Fotos und Kontaktdaten strukturiert erfasst. Die Meldung wird anschließend geprüft und einer geeigneten regionalen Ansprechperson oder der zuständigen Stelle für Schleswig-Holstein zugeordnet. Eine einzelne fliegende Hornisse ist noch kein sicherer Hinweis auf den Standort eines Nestes.

Regionsprofil

Schleswig-Holstein auf einen Blick

Fläche
15.804,30 km²
Einwohner
2.959.517
Bestätigte Nester
  • 2024: 0 Nester
  • 2025: 0 Nester
  • 2026: 1 Nest
Teilgebiete / Kommunen
  • Flensburg
  • Kiel
  • Lübeck
  • Neumünster
  • Dithmarschen
  • Herzogtum Lauenburg
  • Nordfriesland
  • Ostholstein
  • Pinneberg
  • Plön
  • Rendsburg-Eckernförde
  • Schleswig-Flensburg
  • Segeberg
  • Steinburg
  • Stormarn

Für diese Region ist derzeit noch kein Netzwerkpartner eingetragen.

Eine Nestmeldung kann trotzdem zentral eingereicht und geprüft werden.

Schleswig-Holstein und die Asiatische Hornisse im Überblick

Schleswig-Holstein: Bremen: Politische und räumliche Struktur

Schleswig-Holstein gliedert sich in elf Kreise und die vier kreisfreien Städte Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster. Das Land zwischen Nord- und Ostsee ist geprägt durch Marsch, Geest und Hügelland, größere Städte im Süden und Osten sowie enge Verbindungen nach Hamburg, Dänemark und Niedersachsen.

Gewässer, Küsten und mögliche Ausbreitungsräume

Elbe, Trave, Eider, Stör, Schwentine, Seenlandschaften, Kanäle und Verkehrsachsen verbinden Siedlungen, Gärten, Gehölze und landwirtschaftliche Räume. Die ersten Nester lagen im Süden des Landes. Aus Landschaftsstrukturen allein lässt sich jedoch kein Vorkommen ableiten; maßgeblich sind bestätigte Funde.

Naturschutz und sensible Lebensräume in Bremen

Nationalpark Wattenmeer, Natura-2000-Gebiete, Moore, Küstenheiden, Wälder und weitere Schutzgebiete erfordern eine fallbezogene naturschutzfachliche Bewertung. Maßnahmen müssen Nichtzielarten schützen und insbesondere Verwechslungen mit der besonders geschützten Europäischen Hornisse vermeiden.

Tourismus und Freizeitnutzung in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein treffen Freizeitnutzung, Naherholung und touristische Angebote auf unterschiedliche Siedlungs- und Naturräume. Beobachtungen an Wegen, Ausflugszielen, Parks oder Außengastronomie sollten mit genauer Ortsangabe und ausreichendem Sicherheitsabstand dokumentiert werden.

Landwirtschaft, Obstbau und ländliche Räume

Ackerbau, Grünland, Baumschulen, Obstbau, Gärten und dörfliche Siedlungen prägen große Teile des Landes. Reife Früchte und ein hohes Insektenangebot können Hornissen anziehen. Wiederkehrende Beobachtungen sollten dokumentiert und fachlich geprüft werden.

Imkerei und Bienenvölker

Bienenstände sind wichtige Beobachtungspunkte. 2025 führten gemeldete Flugtiere an Bienenstöcken im Raum Travenbrück nach intensiver Suche zu einem Nestfund bei Nütschau. Imkerinnen und Imker sollten verdächtige Tiere fotografieren, die Flugrichtung beobachten und den Fund unverzüglich melden.

Besondere Aufmerksamkeit bei Arbeiten im Freien
  • Hecken, Schuppen, Gartenhäuser, Dachüberstände, Fassaden und Baumkronen vor Pflege- oder Bauarbeiten kontrollieren.
  • Bei regelmäßigem Flugverkehr, Nestverdacht oder Abwehrverhalten Arbeit unterbrechen und Abstand halten.
  • Tier oder Nest nur aus sicherer Entfernung fotografieren und den genauen Fundort dokumentieren.
  • Gefangene verdächtige Tiere nach dem Fotografieren wieder freilassen.
  • Keine Einflugöffnungen verschließen und keine eigenen Fang- oder Beseitigungsmaßnahmen durchführen.
Zuständige Stellen und fachliches Netzwerk
Akteur Aufgabe / Hinweis für die Seite
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Landesweites Meldeportal, Verifizierung, Dokumentation, Fachinformation und Koordination.
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Landespolitischer und naturschutzrechtlicher Rahmen.
Untere Naturschutzbehörden der Kreise und Städte Örtliche naturschutzfachliche Zuständigkeit und Einordnung konkreter Fälle.
Imkervereine und Imkernde Früherkennung an Bienenständen und Unterstützung bei regionaler Nestsuche.
Sachkundige Nestentfernende Fachgerechte Entfernung nach Bestätigung und Beauftragung; Verfahren, Kosten und Haftung klären.
Portal Vespa Velutina Strukturierte Meldung, Dokumentation und Zuordnung zu geeigneten regionalen Netzwerkpartnern.

Der amtliche Meldeweg führt über das LfU-Meldeportal für invasive Arten. Alternativ nennt das LfU die Adresse invasive.arten@lfu.landsh.de. Alle Sichtungen sollen unverzüglich gemeldet werden; eigene Beseitigungsmaßnahmen sind ausdrücklich nicht vorgesehen.

Eine Meldung kann über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina strukturiert eingereicht werden.

Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein

Ebene aufgelöst

existiert in SH nicht

Schleswig (hist.)

Wie unterscheide ich die Asiatische von der Europäischen Hornisse?

Die Asiatische Hornisse ist vor allem an ihrem schwarzen Körper, der breiten orangefarbenen Hinterleibsbinde und den gelben Beinenden zu erkennen. Die Europäische Hornisse besitzt dagegen einen deutlich gelber gefärbten Hinterleib mit schwarzer Zeichnung.
Vergleich Europäische Hornisse (links) und Asiatische Hornisse (rechts) – Grafik: NABU Berlin

Die Asiatische Hornisse ist vor allem an ihrem schwarzen Körper, der breiten orangefarbenen Hinterleibsbinde und den gelben Beinenden zu erkennen. Die Europäische Hornisse besitzt dagegen einen deutlich gelber gefärbten Hinterleib mit schwarzer Zeichnung.

Häufige Fragen zur Asiatischen Hornisse in Schleswig-Holstein

Wo melde ich Nester der Asiatischen Hornisse?

Sichtungen mit Foto und genauem Fundort über das Portal Vespa velutina sowie über das landeseigene LfU-Meldeportal einreichen. Alternativ ist eine Meldung an invasive.arten@lfu.landsh.de möglich.

Wann wurde die Art erstmals im Land bestätigt?

2024 wurde ein einzelnes männliches Tier im Kreis Herzogtum Lauenburg verifiziert.

Wann wurde das erste Nest gefunden?

Das erste bestätigte Nest der Asiatischen Hornisse wurde Mitte Juni 2025 in Wahlstedt entdeckt.

Wie viele Nester wurden 2025 gefunden?

Das LfU meldete bis zum 17. Oktober 2025 fünf Nester im Süden Schleswig-Holsteins. Davon konnten vier entfernt werden.

Darf ich ein Tier töten oder ein Nest entfernen?

Nein, eigene Maßnahmen sollen unterbleiben. Verdächtige Tiere fotografieren, wieder freilassen und melden; Nester nur durch beauftragte Fachleute behandeln lassen.

Warum ist die Verwechslungsgefahr wichtig?

Europäische Hornisse und andere heimische Arten werden häufig verwechselt. Eine falsche Tötung kann geschützte Arten betreffen.

Wer trägt die Kosten einer Entfernung?

Auftrag, Zuständigkeit und Kosten hängen vom Einzelfall ab und müssen vor einer Maßnahme mit den zuständigen Stellen beziehungsweise Fachleuten geklärt werden.

Wie finde ich Informationen für meine Region?

Die Regionsübersicht führt zu den veröffentlichten Seiten der elf Kreise und vier kreisfreien Städte.

Übernimmt die Versicherung die Kosten einer Nestentfernung?

In vielen Fällen ist die Schädlingsbekämpfung und damit auch Entfernung, Umsiedlung oder Abtötung von Wespen- und Hornissennestern von der Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt.