Die Marker zeigen aus Datenschutzgründen vergröberte Rasterpositionen und keine genauen Anschriften.
Die Asiatische Hornisse im Rheinisch-Bergischen Kreis: Nest melden und Hilfe bekommen
Der Rheinisch-Bergische Kreis verbindet dicht besiedelte Stadträume mit Wäldern, Bachtälern, Talsperren, Grünland und Streuobstwiesen. Hier finden Sie Meldewege und regionale Hilfe bei Fragen zu Bienen, Wespen und Hornissen.
Der Rheinisch-Bergische Kreis liegt in Nordrhein-Westfalen und verbindet Siedlungsräume, Verkehrsachsen und vielfältig genutzte Freiflächen mit regionaltypischen Gewässern und Lebensräumen. Dazu zählen Rhein, Ruhr, Lippe, Weser, Ems und zahlreiche Bäche, Kanäle und Talsperren sowie Ballungsräume, Flussauen, Wälder, Mittelgebirge, Bördelandschaften, Parks und strukturreiche Siedlungsränder.
Diese Strukturen bieten zahlreichen Insekten Nahrung und Orientierung. Auch die Asiatische Hornisse kann in Gärten, Parks, Gehölzen, an Waldrändern, Gebäuden und Bienenständen auffallen. Einzelbeobachtungen belegen jedoch weder ein Nest noch eine regionale Bestandsentwicklung.
Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an regional zuständige Imker, Wespen- und Hornissenberater sowie Schädlingsbekämpfer gemeldet werden. Fotos, eine genaue Ortsangabe und sicherer Abstand erleichtern die fachliche Einordnung.
Regionsprofil
Rheinisch-Bergischer Kreis auf einen Blick
- Fläche
- 437,32 km²
- Einwohner
- 284.273
- Bestätigte Nester
-
- 2024: 0 Nester
- 2025: 0 Nester
- 2026: 14 Nester
- Städte und Gemeinden
-
- Bergisch Gladbach
- Burscheid
- Kürten
- Leichlingen (Rheinland)
- Odenthal
- Overath
- Rösrath
- Wermelskirchen
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Für diese Region stehen mehrere qualifizierte Netzwerkpartner zur Verfügung. Ihre Meldung wird zentral erfasst und anhand von Einsatzgebiet, Verfügbarkeit und fachlicher Eignung zugeordnet.
Klaus Maresch
Imker · Wespen- und Hornissenberater · Fachkunde Asiatische Hornisse
Jutta Kalff
Imkerin · Wespen- und Hornissenberaterin · Fachkunde Asiatische Hornisse
Sie müssen keinen Ansprechpartner selbst auswählen. Das Portal ordnet Ihre Meldung dem passenden verfügbaren Netzwerkpartner zu.
Nest meldenRheinisch-Bergischer Kreis und die Asiatische Hornisse im Überblick
Rheinisch-Bergischer Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis und seine Nachbarregionen
Rheinisch-Bergischer Kreis gehört zu Nordrhein-Westfalen. Für eine eindeutige räumliche Zuordnung sollten Meldungen Gemeinde beziehungsweise Stadtteil, Straße oder markanten Geländepunkt und möglichst eine Kartenposition enthalten.
An den Rheinisch-Bergischer Kreis grenzen Remscheid, Solingen, Kreis Mettmann, Köln, Leverkusen, Oberbergischer Kreis sowie Rhein-Sieg-Kreis. Flugbewegungen und mögliche Neststandorte enden nicht an Verwaltungsgrenzen; Beobachtungen sollten deshalb auch im Zusammenhang mit diesen Nachbarregionen betrachtet werden.
Gewässer und Grünzüge im Rheinisch-Bergischer Kreis
Rhein, Ruhr, Lippe, Weser, Ems und zahlreiche Bäche, Kanäle und Talsperren prägen zusammen mit Auen, Ufergehölzen, Gräben und Grünzügen die Landschaft im Rheinisch-Bergischer Kreis. Solche linearen Strukturen verbinden zahlreiche Insektenlebensräume, dürfen ohne belastbare Nachweise aber nicht pauschal als Ausbreitungswege der Asiatischen Hornisse bezeichnet werden.
Bei Gewässerunterhaltung, Deich-, Ufer- und Böschungspflege sowie Arbeiten an Brücken und Gehölzen sollte auf konzentrierten Flugverkehr und papierartige Neststrukturen geachtet werden. Verdächtige Bereiche nicht erschüttern oder eigenständig behandeln.
Naturschutz und sensible Lebensräume im Rheinisch-Bergischer Kreis
Ballungsräume, Flussauen, Wälder, Mittelgebirge, Bördelandschaften, Parks und strukturreiche Siedlungsränder bilden ein Mosaik aus ökologisch wertvollen und teilweise besonders sensiblen Lebensräumen. Wildbienen, Käfer, Schmetterlinge, Wespen und heimische Hornissen profitieren von Blütenangebot, Alt- und Totholz, Baumhöhlen und strukturreichen Säumen.
Bei Maßnahmen in Schutzgebieten und an geschützten Arten sind Naturschutzrecht und örtliche Regelungen zu beachten. Vor einer Nestentfernung muss die Art sicher bestimmt werden, damit insbesondere die besonders geschützte Europäische Hornisse und andere heimische Arten nicht beeinträchtigt werden.
Tourismus und Freizeitnutzung im Rheinisch-Bergischer Kreis
Flusslandschaften, Naturparke, Mittelgebirge, Industriekultur sowie Wander- und Radwege prägen die touristische und freizeitliche Nutzung im Rheinisch-Bergischer Kreis. Wander- und Radwege, Aussichtspunkte, Ufer, Parks, Campingplätze und Ausflugsziele bringen viele Menschen in die Nähe von Gehölzen und Gebäuden.
Bei Beobachtungen an stark besuchten Orten sind Name des Weges oder Geländes, Zugang, nächster Orientierungspunkt und eine genaue Kartenposition besonders hilfreich. Erforderliche Absperrungen oder Kontrollen müssen mit Eigentümern, Betreibern und zuständigen Stellen abgestimmt werden.
Landwirtschaft und Kulturlandschaft im Rheinisch-Bergischer Kreis
Ackerbau, Grünland, Obst- und Gemüsebau, Gartenbau und Forstwirtschaft gehören zu den prägenden Nutzungen im Rheinisch-Bergischer Kreis. Blühende Kulturen, Obstbestände, Säume, Hecken und Hofstellen bieten vielen Insekten Nahrung und können zugleich Orte sein, an denen Hornissen bei der Jagd beobachtet werden.
Bei Ernte, Obstbaumpflege, Mahd, Hecken- und Gehölzschnitt sowie Arbeiten an Schuppen oder Wirtschaftsgebäuden sollte auf wiederholten Flugverkehr geachtet werden. Lokale Schäden dürfen nur genannt werden, wenn sie belastbar dokumentiert sind.
Imkerei und Bienenvölker im Rheinisch-Bergischer Kreis
Imkerinnen und Imker im Rheinisch-Bergischer Kreis können auffällige Flugbewegungen und Jagdverhalten an Bienenständen früh wahrnehmen. Wiederkehrende Tiere vor Fluglöchern sind ein Beobachtungshinweis, ersetzen aber weder eine sichere Artbestimmung noch die fachkundige Lokalisierung eines Nestes.
Imkervereine und erfahrene Fachleute können Meldungen einordnen und zur Vernetzung beitragen. Nestentfernung oder Bekämpfung gehören ausschließlich in qualifizierte Hände. Meldungen sollten zentral über das bundesweite Portal Vespa velutina eingehen.
Aufmerksamkeit bei Arbeiten im Freien im Rheinisch-Bergischer Kreis
Garten- und Landschaftsbau, Bauhöfe, Forstwirtschaft, Straßenunterhaltung, Gebäudemanagement sowie private Garten- und Baumpflege können unbeabsichtigt in die Nähe eines Nestes führen. Vor Heckenschnitt, Baumfällung, Kronenpflege, Mäh- oder Fassadenarbeiten empfiehlt sich eine Sichtkontrolle aus sicherer Entfernung.
Warnzeichen sind konzentrierter Flugverkehr und wiederholtes Ein- und Ausfliegen an derselben Stelle. Dann Arbeiten stoppen, Abstand vergrößern, Menschen und Tiere fernhalten und die Situation dokumentieren. Einflugöffnungen nicht verschließen und keine Eigenbehandlung vornehmen.
Zuständige Stellen und fachliche Einrichtungen im Rheinisch-Bergischer Kreis
Die Untere Naturschutzbehörde der Region Rheinisch-Bergischer Kreis vollzieht Naturschutz- und Artenschutzrecht und ist fachliche Stelle bei Fragen zu besonders geschützten Arten. Sie ist nicht automatisch für jede Nestentfernung zuständig und übernimmt nicht ohne Weiteres Kosten oder praktische Maßnahmen.
Regionale Imkerorganisationen, Naturschutzverbände, fachkundige Wespen- und Hornissenberater sowie qualifizierte Schädlingsbekämpfer ergänzen die Fachstruktur. Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an die regional geeigneten Stellen weitergeleitet werden.
Regionale Bildergalerie: Rheinisch-Bergischer Kreis
Hilfe und Fachstellen vor Ort
Lokale Institutionen und weiterführende Links in Rheinisch-Bergischer Kreis
Diese Einrichtungen sind für regionale Fachfragen, Naturschutz, Imkerei oder Beobachtung wichtige Anlaufstellen. Nestmeldungen an das Portal erfolgen weiterhin über den zentralen Meldeweg.
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises
Die Untere Naturschutzbehörde schützt Natur, Landschaft und wildlebende Arten im Rheinisch-Bergischen Kreis. Sie begleitet Schutzgebiete und Eingriffe in die Landschaft, prüft naturschutzrechtliche Belange und berät bei Fragen des Arten- und Biotopschutzes.
Auch beim Umgang mit Wespen- und Hornissennestern sind die gesetzlichen Schutzbestimmungen zu beachten. Nester sollten nicht eigenmächtig entfernt, verschlossen oder bekämpft werden. Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an regional zuständige Imker, Wespen- und Hornissenberater sowie Schädlingsbekämpfer gemeldet werden.
Biologische Station
Biologische Station Rhein-Berg
Die Biologische Station Rhein-Berg betreut Schutzgebiete und wertvolle Lebensräume im Rheinisch-Bergischen Kreis. Zu ihren Aufgaben gehören praktische Landschaftspflege, Kartierungen, Artenschutzprojekte, fachliche Beratung und Naturbildung.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Erhalt alter Streuobstwiesen. Blütenreiche Wiesen, Hochstämme, Baumhöhlen und Totholz bieten Wildbienen, Schmetterlingen, Wespen und heimischen Hornissen Nahrung und Lebensraum. Mit Pflegeprojekten und Kursen zum fachgerechten Obstbaumschnitt unterstützt die Station den Fortbestand dieser artenreichen Kulturlandschaft.
Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an regional zuständige Imker, Wespen- und Hornissenberater sowie Schädlingsbekämpfer gemeldet werden.
Örtlicher Imkerverein
Bienenzuchtverein Bechen e.V.
Der Bienenzuchtverein Bechen e.V. ist in Kürten und dem Rheinisch-Bergischen Kreis aktiv. Mit mehr als 200 Mitgliedern fördert er die fachgerechte Bienenhaltung sowie den Schutz von Natur und Umwelt. Am Lehrbienenstand in Kürten-Weier bietet der Verein Erfahrungsaustausch, Imkerlehrgänge, Vorträge und praktische Veranstaltungen für Einsteiger und erfahrene Imker an.
Das Bildungsangebot reicht über die Honigbiene hinaus und behandelt unter anderem Wildbienen, Hummeln, Wespen, Hornissen, Nisthilfen und insektenfreundliche Lebensräume. Auch die Asiatische Hornisse und der fachgerechte Umgang mit Wespen- und Hornissenvölkern gehören zu den behandelten Themen.
Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an regional zuständige Imker, Wespen- und Hornissenberater sowie Schädlingsbekämpfer gemeldet werden.
Örtlicher Imkerverein
Bienenzuchtverein Bergisch Gladbach e.V.
Der Bienenzuchtverein Bergisch Gladbach e. V. ist in Bergisch Gladbach und Umgebung im Rheinisch-Bergischen Kreis aktiv. Er entstand 1995 aus dem Zusammenschluss mehrerer bereits bestehender Imkervereine im Stadtgebiet und vereint erfahrene Imkerinnen und Imker mit Menschen, die neu in die Bienenhaltung einsteigen möchten.
Regelmäßige Treffen, Schulungen und Praxisveranstaltungen dienen dem fachlichen Austausch und fördern eine verantwortungsvolle, bienengerechte Imkerei. Weitere Schwerpunkte sind Öffentlichkeitsarbeit, Bienenweide und Artenvielfalt sowie die Information über Honigbienen, Wildbienen, Wespen und heimische Hornissen. Der Verein engagiert sich außerdem für den Wespen- und Hornissenschutz.
Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an regional zuständige Imker, Wespen- und Hornissenberater sowie Schädlingsbekämpfer gemeldet werden.
Kreisverband
Kreisimkerverband Bergisch Land
Der Kreisimkerverband Bergisch Land ist die regionale Interessenvertretung von zwölf örtlichen Imkervereinen. Rund 900 Imkerinnen und Imker betreuen in den angeschlossenen Vereinen mehr als 6.000 Bienenvölker. Der Kreisverband gehört dem Imkerverband Rheinland e. V. an und vertritt dort die gemeinsamen Anliegen seiner Mitglieder.
Zu seinen Aufgaben gehören die fachliche Fortbildung, die Unterstützung der Ortsvereine sowie die Förderung von Bienengesundheit, Nachwuchsarbeit und sachgerechter Bienenhaltung. Damit stärkt der Verband die Imkerei und den Austausch über den Schutz von Honigbienen, Wildbienen, Wespen und heimischen Hornissen im Bergischen Land.
Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an regional zuständige Imker, Wespen- und Hornissenberater sowie Schädlingsbekämpfer gemeldet werden.
Wie unterscheide ich die Asiatische von der Europäischen Hornisse?

Die Asiatische Hornisse ist vor allem an ihrem schwarzen Körper, der breiten orangefarbenen Hinterleibsbinde und den gelben Beinenden zu erkennen. Die Europäische Hornisse besitzt dagegen einen deutlich gelber gefärbten Hinterleib mit schwarzer Zeichnung.
Häufige Fragen zur Asiatischen Hornisse im Rheinisch-Bergischen Kreis
Ist das Aufstellen von Fallen erlaubt?
Nein. Handelsübliche, nichtselektive Hornissen- oder Wespenfallen dürfen ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nicht eingesetzt werden. Sie fangen auch zahlreiche heimische Insekten, darunter die besonders geschützte Europäische Hornisse, und können gegen Naturschutzrecht verstoßen. Beaufsichtigte Locktöpfe zur gezielten Nestortung sind eine fachliche Suchmethode: Tiere werden dabei gefangen, markiert und wieder freigelassen; sie sind nicht mit unbeaufsichtigten Tötungsfallen gleichzusetzen.
Was kostet eine Nestentfernung?
Als unverbindlicher Erfahrungswert liegen fachkundige Entfernungen der Asiatischen Hornisse häufig bei etwa 150 bis 350 Euro. Der tatsächliche Preis hängt von Nestgröße, Zugang, Höhe, Jahreszeit, Gefahrenlage und notwendiger Technik ab. Muss ein Hubsteiger oder Spezialgerät eingesetzt werden, kann es deutlich teurer werden. Vor der Beauftragung sollten Leistungsumfang, Nachsorge, Anfahrt und Gesamtpreis schriftlich geklärt werden.
Kann ich ein Nest selbst entfernen?
Nein. Besonders große Sekundärnester können mehrere Tausend Hornissen enthalten. Bei Erschütterung, Öffnung oder Annäherung an das Nest können viele Tiere gleichzeitig verteidigen; zahlreiche Stiche können schnell lebensgefährlich werden, besonders bei Allergien oder Stichen im Mund- und Halsbereich. Abstand halten, Bereich sichern, melden und ausschließlich qualifizierte Fachleute beauftragen.
Wer trägt die Kosten einer Nestentfernung?
Auf Privatgrund sind im Regelfall Haus-, Vermietungs- oder Grundstückseigentümer Auftraggeber und Kostenträger. Mieter melden den Fund dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Bei öffentlichen Flächen ist der jeweilige Flächeneigentümer zuständig. Vor Beauftragung Artbestätigung, Leistungsumfang, Gesamtpreis und mögliche Versicherungsdeckung klären.
Übernimmt die Versicherung die Kosten der Nestentfernung?
Eine normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung übernimmt Schädlings- und Nestentfernung häufig nicht automatisch. Zusatzbausteine wie ein Haus- und Wohnungsschutzbrief können Leistungen enthalten. Die HUK nennt die Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern ausdrücklich als Leistung eines solchen Schutzbriefs. Bei Provinzial und anderen Versicherern hängt der Schutz vom aktuellen Tarif und Vertrag ab. Vor der Beauftragung Deckung, Höchstbetrag, Selbstbeteiligung und vorgegebenen Dienstleister prüfen.
Wo melde ich eine Asiatische Hornisse im Rheinisch-Bergischen Kreis?
Nester sollen mit Fotos, möglichst mit ansitzendem Tier, an artenschutz@rbk-online.de gemeldet werden. Nennen Sie Fundort, Datum und Konfliktsituation. Ergänzend kann die Nestmeldung des Portals genutzt werden. Abstand halten und bis zur Artbestätigung keine eigenen Maßnahmen beginnen.
Wer darf ein Nest entfernen?
Erst nach eindeutiger Artbestimmung und geklärter Zuständigkeit sollten geschulte Fachleute tätig werden, etwa entsprechend qualifizierte Schädlingsbekämpfende, Wespen- und Hornissenberatende oder für diese Aufgabe fortgebildete Imker. Eine Vereinsmitgliedschaft oder allgemeine Imkereierfahrung allein genügt nicht.
Ist die Asiatische Hornisse im Rheinisch-Bergischen Kreis bereits nachgewiesen?
Ja. Nach Angaben des Kreises wird die Asiatische Hornisse seit 2023 im Kreisgebiet gesichtet. Lokale Zahlen dürfen nur aus geprüften Meldedaten mit Stichtag und getrennt nach Einzeltieren, Nestfunden und Entnahmen veröffentlicht werden.