Melden Sie ihre Sichtung von Vespa velutina in Gelsenkirchen

In Gelsenkirchen und anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wird die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax früher oder später auftauchen. (Karte: TUBS/Wikimedia)
In Gelsenkirchen und anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wird die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax früher oder später auftauchen. (Karte: TUBS/Wikimedia)

Die sich in Europa und nun auch in Nordrhein-Westfalen und im Kreis Gelsenkirchen ausbreitende gebietsfremde Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax ist seit 2016 in der EU Verordnung Nr. 1143/2016 (sog. Unionsliste) als invasive Art gelistet. Da diese Hornissenart bisher nicht weit verbreitet ist, besteht die Verpflichtung, Vespa velutina zu bekämpfen, Vorkommen müssen an die zuständigen Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte gemeldet werden.

Der Unteren Naturschutzbehörde in der Stadt Gelsenkirchen obliegt es, für die Bekämpfung der Nester der auch als Gelbfüßige Hornisse bekannten invasiven Art zu sorgen. An die Stadt Gelsenkirchen grenzen die kreisfreien Städte HerneBochum und Essen sowie die zum Kreis Recklinghausen gehörenden Städte Gladbeck, Dorsten, Marl und Herten.

Frankreich und Spanien haben bereits langjährige Erfahrungen mit der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax. 2014 wurde die Art erstmalig in Deutschland gesichtet, seitdem nehmen die Beobachtungen dieser Hornissenart nun auch in Nordrhein-Westfalen zu.

Die hohe Vermehrungsrate dieser Hornissenart stellt eine potenzielle Gefahr für alle Nahrungszielorganismen dar, denn der Aufzucht der Larven dienen vor allem Honigbienen, Wespen, Wildbienen und weitere Arthropoden.

Zuständig in Gelsenkirchen

Zuständig in der Stadt Gelsenkirchen für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse Vespa velutina ist die Untere Naturschutzbehörde.

Untere Naturschutzbehörde

Referat 60 – Umwelt
Dienstgebäude Rathausplatz (ehem. Finanzamt Buer)
Rathausplatz 1
45894 Gelsenkirchen

Telefon 0209 169-4267
E-Mail kay.kruppa@gelsenkirchen.de

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