Melden Sie ihre Sichtung von Vespa velutina im Ennepe-Ruhr-Kreis im Kreis Minden-Lübbecke

Im Kreis Minden-Lübbecke und anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wird die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax früher oder später auftauchen. (Karte: TUBS/Wikimedia)
Im Kreis Minden-Lübbecke und anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wird die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax früher oder später auftauchen. (Karte: TUBS/Wikimedia)

Die sich in Europa und nun auch in Nordrhein-Westfalen und im Kreis Minden-Lübbecke ausbreitende gebietsfremde Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax ist seit 2016 in der EU Verordnung Nr. 1143/2016 (sog. Unionsliste) als invasive Art gelistet.

Da diese Hornissenart bisher nicht weit verbreitet ist, besteht die Verpflichtung, Vespa velutina zu bekämpfen, Vorkommen müssen an die zuständigen Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte gemeldet werden.

Der Unteren Naturschutzbehörde im Kreis Minden-Lübbecke obliegt es, für die Bekämpfung der Nester der auch als Gelbfüßige Hornisse bekannten invasiven Hornissenart zu sorgen. Der Kreis Minden-Lübbecke grenzt an Niedersachsen sowie die Kreise Lippe und Herford. Er ist der einzige Kreis mit größeren Anteilen östlich der Weser.

Frankreich und Spanien haben bereits langjährige Erfahrungen mit der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax. 2014 wurde die Art erstmalig in Deutschland gesichtet, seitdem nehmen die Beobachtungen der Asiatischen Hornisse in Nordrhein-Westfalen zu.

Die hohe Vermehrungsrate dieser Hornissenart stellt eine potenzielle Gefahr für alle Nahrungszielorganismen dar, denn der Aufzucht der Larven dienen vor allem Honigbienen, Wespen, Wildbienen und weitere Arthropoden.

Zuständig im Kreis Minden-Lübbecke

Zuständig für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse Vespa velutina ist das Umweltamt.

Umweltamt

Portastraße 13
32423 Minden

Telefon 0571/80726800
E-Mail umweltamt@minden-luebbecke.de

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