Melden Sie ihre Sichtung von Vespa velutina im Ennepe-Ruhr-Kreis im Kreis Mettmann

Die sich in Europa und nun auch in Nordrhein-Westfalen und im Kreis Mettmann ausbreitende gebietsfremde Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax ist seit 2016 in der EU Verordnung Nr. 1143/2016 (sog. Unionsliste) als invasive Art gelistet.

Da diese Hornissenart bisher nicht weit verbreitet ist, besteht die Verpflichtung, Vespa velutina zu bekämpfen, Vorkommen müssen an die zuständigen Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte gemeldet werden.

Der Unteren Naturschutzbehörde im Kreis Mettmann obliegt es, für die Bekämpfung der Nester der auch als Gelbfüßige Hornisse bekannten invasiven Hornissenart zu sorgen. Der Kreis gehört zur Metropolregion Rhein-Ruhr, grenzt an Düsseldorf, Duisburg, Mülheim, Essen, Wuppertal, Solingen, Leverkusen, Köln sowie die Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis und den Rhein-Kreis Neuss.

Frankreich und Spanien haben bereits langjährige Erfahrungen mit der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax. 2014 wurde die Art erstmalig in Deutschland gesichtet, seitdem nehmen die Beobachtungen der Asiatischen Hornisse in Nordrhein-Westfalen zu.

Die hohe Vermehrungsrate dieser Hornissenart stellt eine potenzielle Gefahr für alle Nahrungszielorganismen dar, denn der Aufzucht der Larven dienen vor allem Honigbienen, Wespen, Wildbienen und weitere Arthropoden.

Zuständig im Kreis Mettmann

Zuständig für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse Vespa velutina ist die Untere Naturschutzbehörde.

Untere Naturschutzbehörde

Verwaltung der Unteren Naturschutzbehörde
Planungsamt
Goldberger Straße 30
Verwaltungsgebäude 3
Raum: 3.107
D – 40822 Mettmann

E-Mail: c.peschkes@kreis-mettmann.de
Tel.: 02104 99-2815

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"