Melden Sie ihre Sichtung von Vespa velutina im Kreis Heinsberg

Im Kreis Heinsberg ist die Asiatische Hornisse bereits gesichtet worden. In anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wird sie früher oder später auftauchen. (Karte: TUBS/Wikimedia)
Im Kreis Heinsberg ist die Asiatische Hornisse bereits gesichtet worden. In anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wird sie früher oder später auftauchen. (Karte: TUBS/Wikimedia)

Die sich in Europa und nun auch in Nordrhein-Westfalen und im Kreis Heinsberg ausbreitende gebietsfremde Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax ist seit 2016 in der EU Verordnung Nr. 1143/2016 (sog. Unionsliste) als invasive Art gelistet.

Da diese Hornissenart bisher nicht weit verbreitet ist, besteht die Verpflichtung, Vespa velutina zu bekämpfen, Vorkommen müssen an die zuständigen Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte gemeldet werden.

Der Unteren Naturschutzbehörde im Ennepe-Ruhr-Kreis obliegt es, für die Bekämpfung der Nester der auch als Gelbfüßige Hornisse bekannten invasiven Hornissenart zu sorgen. Der Kreis Heinsberg grenzt an die Niederlande, Mönchengladbach sowie an die Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Rhein-Kreis Neuss und Viersen.

Frankreich und Spanien haben bereits langjährige Erfahrungen mit der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax. 2014 wurde die Art erstmalig in Deutschland gesichtet, seitdem nehmen die Beobachtungen der Asiatischen Hornisse in Nordrhein-Westfalen zu.

Die hohe Vermehrungsrate dieser Hornissenart stellt eine potenzielle Gefahr für alle Nahrungszielorganismen dar, denn der Aufzucht der Larven dienen vor allem Honigbienen, Wespen, Wildbienen und weitere Arthropoden.

Zuständig im Kreis Heinsberg

Zuständig für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse Vespa velutina ist die Untere Naturschutzbehörde.

Untere Naturschutzbehörde

Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Telefon 02452 136139
Telefon 02452 136122
E-Mail lars.delling@kreis-heinsberg.de

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