Melden Sie ihre Sichtung von Vespa velutina im Kreis Euskirchen

Im Kreis Euskirchen und anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wurde die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax mehrfach gesichtet. (Karte: TUBS/Wikimedia)
Im Kreis Euskirchen und anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wurde die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax mehrfach gesichtet. (Karte: TUBS/Wikimedia)

Die sich in Europa und nun auch in Nordrhein-Westfalen und im Kreis Eurskirchen ausbreitende gebietsfremde Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax ist seit 2016 in der EU Verordnung Nr. 1143/2016 (sog. Unionsliste) als invasive Art gelistet. Da diese Hornissenart bisher nicht weit verbreitet ist, besteht die Verpflichtung, Vespa velutina zu bekämpfen, Vorkommen müssen an die zuständigen Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte gemeldet werden. Der Unteren Naturschutzbehörde im Kreis Euskirchen obliegt es, für die Bekämpfung der Nester der auch als Gelbfüßige Hornisse bekannten invasiven Art zu sorgen.

Frankreich und Spanien haben bereits langjährige Erfahrungen mit der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax. 2014 wurde die Art erstmalig in Deutschland gesichtet, seitdem nehmen die Beobachtungen dieser Hornissenart nun auch in Nordrhein-Westfalen zu.

Der Kreis Euskirchen grenzt an vier Kreise in Nordrhein-Westfalen, drei Landkreise in Rheinland-Pfalz sowie an das Königreich Belgien. Die Gesamtlänge der Kreisgrenze beträgt 290 km. Er grenzt, im Westen beginnend, an die Städteregion Aachen und an die Kreise Düren, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Sieg-Kreis (alle in Nordrhein-Westfalen) sowie an die Landkreise Ahrweiler, Vulkaneifel und Eifelkreis Bitburg-Prüm, zu dem die gemeinsame Grenze nur rund 1,5 km lang ist (alle in Rheinland-Pfalz). Im Südwesten und Westen befindet sich das Arrondissement Verviers (Provinz Lüttich) in Belgien, zu dem die Grenze über 28 km nahezu vollständig entlang der Bundesstraße 265 verläuft.

Die hohe Vermehrungsrate dieser Hornissenart stellt eine potenzielle Gefahr für alle Nahrungszielorganismen dar, denn der Aufzucht der Larven dienen vor allem Honigbienen, Wespen, Wildbienen und weitere Arthropoden.

Zuständig in Euskirchen

Zuständig im Kreis Euskirchen für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse Vespa velutina ist die Untere Naturschutzbehörde.

Untere Naturschutzbehörde

Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen

Telefon: 02251 15-964
Fax: 02251 15-654
E-Mail: rebekka.vogel@kreis-euskirchen.de

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