Wie entfernt man ein Wespennest und wer bekommt die Rechnung?
Es ist Sommer, die Sonne lockt zum Kuchenessen auf die Terrasse. Und tatsächlich: Kaum steht der erste Obstkuchen auf dem Tisch, summt es schon. Wo eine Wespe auftaucht, ist meist das ganze Volk nicht weit – und manchmal sogar ein Nest am Haus. Doch was tun?
Das müssen Sie über Wespennester wissen
Wespennester dürfen nicht einfach entfernt oder zerstört werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn von dem Nest eine konkrete Gefahr ausgeht, etwa bei einer nachgewiesenen Allergie oder wenn der Zugang zu Wohnräumen blockiert ist. In solchen Fällen ist eine Wespenbekämpfung erlaubt.
Das Entfernen selbst übernehmen Fachfirmen. Je nach Aufwand liegen die Kosten meist zwischen 150 und 180 Euro, manchmal auch mehr, wenn der Aufwand höher ausfällt. Einige Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen übernehmen die Kosten über einen Haus- und Wohnungsschutzbrief.
Vorbeugung ist einfacher
Wer Ärger vermeiden möchte, kann schon im Frühjahr Nistplätze verschließen, Lüftungsschlitze sichern, Lebensmittel auf der Terrasse abdecken und mit Duftbarrieren arbeiten. So lässt sich verhindern, dass Wespen oder Hornissen sich in unmittelbarer Nähe von Menschen ansiedeln.
Warum Naturschutz hier auch eine Rolle wichtig spielt
Die Regelungen haben einen guten Grund: Hornissen und viele Wespenarten sind wichtige Insektenjäger. Sie fangen Fliegen, Mücken und andere Insekten, die sonst lästig werden oder Schäden anrichten könnten. Gerade in Naturschutzgebieten spielen sie eine zentrale Rolle im ökologischen Gleichgewicht.
Wenn Sie in Ihrer Wohnung, beispielsweise in einem Rollokasten, einer Zwischendecke oder an anderer Stelle ein Wespennest finden, muß zuerst geklärt, um welche Wespenart es sich handelt, ob von dem Nest eine Gefahr ausgehen kann und was im Umfeld des Wespennestes passiert.
Wer kommt für die Kosten der Wespenbekämpfung auf?
Im Gespräch mit einem Wespen- und Hornissenberater, Imker oder Schädlingsbekämpfer werden diese Fragen geklärt. Die Kosten der Bekämpfung oder Umsiedlung eines Wespennestes muss der Hauseigentümer übernehmen. Liegt das Nest auf öffentlichem Grund, beispielsweise in einer Baumscheibe an einem Bürgersteig, ist die jeweilige Gemeinde oder Stadt als Eigentümer der Fläche zuständig. Ansprechpartner sind die jeweiligen Behörden, beispielsweise das Ordnungsamt oder das Grünflächenamt.