Die Asiatische Hornisse im Rhein-Kreis Neuss

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) breitet sich seit einigen Jahren auch in Nordrhein-Westfalen aus. Ursprünglich in Südostasien beheimatet, gelangte sie über Frankreich nach Europa und gilt hier als invasive gebietsfremde Art. Ihre Präsenz im Rhein-Kreis Neuss stellt eine Herausforderung für Imkerei, Naturschutz und Behörden dar.
Weite Teile des Kreises gehören zur Metropolregion Rhein-Ruhr, grenzt an Mönchengladbach, Krefeld, Düsseldorf, Köln sowie die Kreise Mettmann, Rhein-Erft-Kreis, Heinsberg und Viersen.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit der Asiatischen Hornisse bildet die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Ausbreitung solcher Arten einzudämmen und ihre Auswirkungen auf heimische Ökosysteme zu begrenzen. In Deutschland fällt die Umsetzung in die Verantwortung der Länder, die wiederum den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) wesentliche Aufgaben übertragen haben.
Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde im Rhein-Kreis Neuss

Die Untere Naturschutzbehörde im Rhein-Kreis Neuss ist die zentrale Anlaufstelle, wenn es um Funde der Nester der Asiatischen Hornisse im Rhein-Kreis Neuss geht. Ihre Zuständigkeit umfasst im Wesentlichen:
- Meldestelle für Sichtungen: Bürgerinnen und Bürger sowie Imkerinnen und Imker sollen Sichtungen von Nestern der Asiatischen Hornisse im Rhein-Kreis Neuss an die UNB melden. Sichtungen einzelner Hornissen kann nicht mehr nachgegangen werden, da es zuviele sind.
- Prüfung und Dokumentation: Die Umweltbehörde prüft die Meldungen zum Fund eines Nestes der Asiatischen Hornisse, veranlasst ggf. eine Bestimmung durch Fachleute und führt ein Monitoring zur Verbreitung.
- Koordination von Maßnahmen: Stellt sich eine Sichtung in einem ökologisch sensiblen Gebiet (Naturschutzgebiet) als bestätigter Fund heraus, entscheidet die UNB über das Vorgehen – z. B. das Entfernen oder Vernichten eines Nestes durch geschulte Fachfirmen.
- Abstimmung mit Fachstellen: In vielen Regionen arbeitet die UNB eng mit Imkerverbänden, Naturschutzorganisationen und Umweltministerien zusammen.
- Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung: Bürger werden informiert, wie sie mit Funden umgehen sollen und welche Meldewege es gibt.
Seit 2025 sind im Rhein-Kreis Neuss Haus- und Grundstückseigentümer für die Bekämpfung zuständig

Seit der Umgruppierung der Asiatischen Hornisse auf die Liste der invasiven Arten, die als etabliert gelten, ist die UNB im Rhein-Kreis Neuss nur noch zuständig, wenn es um Naturschutzgebiete geht. In allen anderen Fällen obliegt es dem Haus- und Grundstücksbesitzer, die Bekämpfung vornehmen zu lassen. Von der UNB im Rhein-Kreis Neuss bekommt man Listen von Fachfirmen sowie geschulten Wespen- und Hornissenberatern, die im Falle eines Nestfundes auf Privatgelände ein Nest der Asiatischen Hornisse eine Bekämpfung/Entfernung durchführen können.