Die Asiatische Hornisse im Kreis Steinfurt: Nest melden und Hilfe finden
Der Kreis Steinfurt verbindet Siedlungsräume mit vielfältigen Gewässern, Grünflächen und Kulturlandschaften. Hier finden Sie Meldewege und regionale Hilfe bei Fragen zu Bienen, Wespen und Hornissen.
Kreis Steinfurt liegt in Nordrhein-Westfalen und verbindet Siedlungsräume, Verkehrsachsen und vielfältig genutzte Freiflächen mit regionaltypischen Gewässern und Lebensräumen. Dazu zählen Rhein, Ruhr, Lippe, Weser, Ems und zahlreiche Bäche, Kanäle und Talsperren sowie Ballungsräume, Flussauen, Wälder, Mittelgebirge, Bördelandschaften, Parks und strukturreiche Siedlungsränder.
Diese Strukturen bieten zahlreichen Insekten Nahrung und Orientierung. Auch die Asiatische Hornisse kann in Gärten, Parks, Gehölzen, an Waldrändern, Gebäuden und Bienenständen auffallen. Einzelbeobachtungen belegen jedoch weder ein Nest noch eine regionale Bestandsentwicklung.
Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an regional zuständige Imker, Wespen- und Hornissenberater sowie Schädlingsbekämpfer gemeldet werden. Fotos, eine genaue Ortsangabe und sicherer Abstand erleichtern die fachliche Einordnung.
Regionsprofil
Steinfurt auf einen Blick
- Fläche
- 1.795,76 km²
- Einwohner
- 460.000 Einwohner
- Städte und Gemeinden
-
- Altenberge
- Emsdetten
- Greven
- Hörstel
- Hopsten
- Horstmar
- Ibbenbüren
- Ladbergen
- Laer
- Lengerich
- Lienen
- Lotte
- Metelen
- Mettingen
- Neuenkirchen
- Nordwalde
- Ochtrup
- Recke
- Rheine
- Saerbeck
- Steinfurt
- Tecklenburg
- Westerkappeln
- Wettringen
Kreis Steinfurt und die Asiatische Hornisse im Überblick
Kreis Steinfurt und seine Nachbarregionen
Kreis Steinfurt gehört zu Nordrhein-Westfalen. Für eine eindeutige räumliche Zuordnung sollten Meldungen Gemeinde beziehungsweise Stadtteil, Straße oder markanten Geländepunkt und möglichst eine Kartenposition enthalten.
Flugbewegungen und mögliche Neststandorte enden nicht an Verwaltungsgrenzen. Beobachtungen sind deshalb gemeinsam mit angrenzenden Kreisen, kreisfreien Städten und Kommunen zu betrachten. Die administrative Zuordnung dient vor allem dazu, geeignete regionale Ansprechpartner zu finden.
Gewässer und Grünzüge im Kreis Steinfurt
Rhein, Ruhr, Lippe, Weser, Ems und zahlreiche Bäche, Kanäle und Talsperren prägen zusammen mit Auen, Ufergehölzen, Gräben und Grünzügen die Landschaft im Kreis Steinfurt. Solche linearen Strukturen verbinden zahlreiche Insektenlebensräume, dürfen ohne belastbare Nachweise aber nicht pauschal als Ausbreitungswege der Asiatischen Hornisse bezeichnet werden.
Bei Gewässerunterhaltung, Deich-, Ufer- und Böschungspflege sowie Arbeiten an Brücken und Gehölzen sollte auf konzentrierten Flugverkehr und papierartige Neststrukturen geachtet werden. Verdächtige Bereiche nicht erschüttern oder eigenständig behandeln.
Naturschutz und sensible Lebensräume im Kreis Steinfurt
Ballungsräume, Flussauen, Wälder, Mittelgebirge, Bördelandschaften, Parks und strukturreiche Siedlungsränder bilden ein Mosaik aus ökologisch wertvollen und teilweise besonders sensiblen Lebensräumen. Wildbienen, Käfer, Schmetterlinge, Wespen und heimische Hornissen profitieren von Blütenangebot, Alt- und Totholz, Baumhöhlen und strukturreichen Säumen.
Bei Maßnahmen in Schutzgebieten und an geschützten Arten sind Naturschutzrecht und örtliche Regelungen zu beachten. Vor einer Nestentfernung muss die Art sicher bestimmt werden, damit insbesondere die besonders geschützte Europäische Hornisse und andere heimische Arten nicht beeinträchtigt werden.
Tourismus und Freizeitnutzung im Kreis Steinfurt
Flusslandschaften, Naturparke, Mittelgebirge, Industriekultur sowie Wander- und Radwege prägen die touristische und freizeitliche Nutzung im Kreis Steinfurt. Wander- und Radwege, Aussichtspunkte, Ufer, Parks, Campingplätze und Ausflugsziele bringen viele Menschen in die Nähe von Gehölzen und Gebäuden.
Bei Beobachtungen an stark besuchten Orten sind Name des Weges oder Geländes, Zugang, nächster Orientierungspunkt und eine genaue Kartenposition besonders hilfreich. Erforderliche Absperrungen oder Kontrollen müssen mit Eigentümern, Betreibern und zuständigen Stellen abgestimmt werden.
Landwirtschaft und Kulturlandschaft im Kreis Steinfurt
Ackerbau, Grünland, Obst- und Gemüsebau, Gartenbau und Forstwirtschaft gehören zu den prägenden Nutzungen im Kreis Steinfurt. Blühende Kulturen, Obstbestände, Säume, Hecken und Hofstellen bieten vielen Insekten Nahrung und können zugleich Orte sein, an denen Hornissen bei der Jagd beobachtet werden.
Bei Ernte, Obstbaumpflege, Mahd, Hecken- und Gehölzschnitt sowie Arbeiten an Schuppen oder Wirtschaftsgebäuden sollte auf wiederholten Flugverkehr geachtet werden. Lokale Schäden dürfen nur genannt werden, wenn sie belastbar dokumentiert sind.
Imkerei und Bienenvölker im Kreis Steinfurt
Imkerinnen und Imker im Kreis Steinfurt können auffällige Flugbewegungen und Jagdverhalten an Bienenständen früh wahrnehmen. Wiederkehrende Tiere vor Fluglöchern sind ein Beobachtungshinweis, ersetzen aber weder eine sichere Artbestimmung noch die fachkundige Lokalisierung eines Nestes.
Imkervereine und erfahrene Fachleute können Meldungen einordnen und zur Vernetzung beitragen. Nestentfernung oder Bekämpfung gehören ausschließlich in qualifizierte Hände. Meldungen sollten zentral über das bundesweite Portal Vespa velutina eingehen.
Aufmerksamkeit bei Arbeiten im Freien im Kreis Steinfurt
Garten- und Landschaftsbau, Bauhöfe, Forstwirtschaft, Straßenunterhaltung, Gebäudemanagement sowie private Garten- und Baumpflege können unbeabsichtigt in die Nähe eines Nestes führen. Vor Heckenschnitt, Baumfällung, Kronenpflege, Mäh- oder Fassadenarbeiten empfiehlt sich eine Sichtkontrolle aus sicherer Entfernung.
Warnzeichen sind konzentrierter Flugverkehr und wiederholtes Ein- und Ausfliegen an derselben Stelle. Dann Arbeiten stoppen, Abstand vergrößern, Menschen und Tiere fernhalten und die Situation dokumentieren. Einflugöffnungen nicht verschließen und keine Eigenbehandlung vornehmen.
Zuständige Stellen und fachliche Einrichtungen im Kreis Steinfurt
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreis Steinfurt vollzieht Naturschutz- und Artenschutzrecht und ist fachliche Stelle bei Fragen zu besonders geschützten Arten. Sie ist nicht automatisch für jede Nestentfernung zuständig und übernimmt nicht ohne Weiteres Kosten oder praktische Maßnahmen.
Regionale Imkerorganisationen, Naturschutzverbände, fachkundige Wespen- und Hornissenberater sowie qualifizierte Schädlingsbekämpfer ergänzen die Fachstruktur. Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an die regional geeigneten Stellen weitergeleitet werden.
Wie unterscheide ich die Asiatische von der Europäischen Hornisse?

Die Asiatische Hornisse ist vor allem an ihrem schwarzen Körper, der breiten orangefarbenen Hinterleibsbinde und den gelben Beinenden zu erkennen. Die Europäische Hornisse besitzt dagegen einen deutlich gelber gefärbten Hinterleib mit schwarzer Zeichnung.
Häufige Fragen zur Asiatischen Hornisse im Kreis Steinfurt
Ist das Aufstellen von Fallen für die Asiatische Hornisse im Kreis Steinfurt erlaubt?
Nein. Handelsübliche, nichtselektive Hornissen- oder Wespenfallen dürfen ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nicht eingesetzt werden. Sie fangen auch zahlreiche heimische Insekten, darunter die besonders geschützte Europäische Hornisse, und können gegen Naturschutzrecht verstoßen. Beaufsichtigte Locktöpfe zur gezielten Nestortung sind eine fachliche Suchmethode und nicht mit unbeaufsichtigten Tötungsfallen gleichzusetzen.
Was kostet die Entfernung eines Nestes der Asiatischen Hornisse im Kreis Steinfurt?
Als unverbindlicher Erfahrungswert liegen fachkundige Entfernungen häufig bei etwa 150 bis 350 Euro. Der tatsächliche Preis hängt von Nestgröße, Zugang, Höhe, Jahreszeit, Gefahrenlage und notwendiger Technik ab. Muss ein Hubsteiger oder Spezialgerät eingesetzt werden, kann es deutlich teurer werden. Vor der Beauftragung sollten Leistungsumfang, Nachsorge, Anfahrt und Gesamtpreis schriftlich geklärt werden.
Kann ich ein Nest der Asiatischen Hornisse selbst entfernen?
Nein. Besonders große Sekundärnester können mehrere Tausend Hornissen enthalten. Bei Erschütterung, Öffnung oder Annäherung an das Nest können viele Tiere gleichzeitig verteidigen; zahlreiche Stiche können schnell lebensgefährlich werden. Auch kleine Nester sollten vor jeder Maßnahme fachlich bestimmt und beurteilt werden.
Wer trägt im Kreis Steinfurt die Kosten für die Entfernung eines Nestes der Asiatischen Hornisse?
Grundsätzlich obliegt es der Hauseigentümerin oder dem Hauseigentümer, der Vermietung beziehungsweise der Grundstückseigentümerschaft, eine fachkundige Person oder einen geeigneten Fachbetrieb mit der Entfernung zu beauftragen. Mieterinnen und Mieter melden den Fund der Vermietung oder Hausverwaltung. Bei öffentlichen, gewerblichen oder vereinseigenen Flächen ist die jeweilige Eigentümer- oder Betreiberstelle einzubeziehen. Vor einer Beauftragung sind Leistungsumfang und Gesamtpreis zu klären.
Übernimmt meine Versicherung im Kreis Steinfurt die Kosten für die Entfernung eines Nestes der Asiatischen Hornisse?
Eine normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung übernimmt Schädlings- und Nestentfernung häufig nicht automatisch. Zusatzbausteine wie ein Haus- und Wohnungsschutzbrief können Leistungen enthalten. Versicherer wie HUK oder Provinzial bieten je nach Tarif Schutzbriefleistungen an, die auch Wespen- oder Hornissennester umfassen können. Vor der Beauftragung sollten Deckung, Höchstbetrag, Selbstbeteiligung und vorgesehener Dienstleister anhand des eigenen Vertrags geprüft werden.
Wo melde ich Nester der Asiatischen Hornisse im Kreis Steinfurt?
Nutzen Sie die Nestmeldung des Portals und übermitteln Sie scharfe Fotos, den genauen Standort mit Kommune, Ortsteil oder Adresse, Datum und Fundhöhe. Die Meldung wird zunächst administrativ geprüft und anschließend einer geeigneten regionalen Ansprechperson oder zuständigen Stelle zugeordnet. Je nach Bundesland kann zusätzlich eine Dokumentation über das amtliche Landesmeldeportal sinnvoll oder vorgesehen sein. Beginnen Sie keine eigenen Maßnahmen.
Wer darf ein Wespen- oder Hornissennest im Kreis Steinfurt entfernen?
Zunächst müssen Art und Schutzstatus sicher bestimmt werden. Nester heimischer, besonders geschützter Arten dürfen nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden. Für Nester der Asiatischen Hornisse sollten Grundstückseigentümer speziell geschulte Imkerinnen und Imker, Hornissenberater und -beraterinnen oder professionelle Schädlingsbekämpfer und -bekämpferinnen beauftragen.
Ist die Asiatische Hornisse im Kreis Steinfurt bereits nachgewiesen?
Die lokale Nachweislage kann sich innerhalb einer Saison verändern. Belastbare Angaben sollten deshalb anhand der aktuellen amtlichen Meldedaten und mit einem eindeutigen Stichtag veröffentlicht werden. Ein einzelnes beobachtetes Tier erlaubt noch keine Aussage über den Standort eines Nestes.
Wie gefährlich ist die Asiatische Hornisse?
Eine einzelne Asiatische Hornisse, die beim Grillen, in einer Bäckerei am Pflaumenkuchen oder am Kaffeetisch auftaucht, ist normalerweise nicht angriffslustiger als eine Honigbiene, Wespe oder Europäische Hornisse. Deutlich gefährlicher ist die unmittelbare Umgebung eines besetzten Nestes. Besonders bei einem großen Sekundärnest in niedriger Höhe – etwa im Gebüsch, an Garage oder Carport oder am Hausdach in Höhe des ersten Stockwerks – sollte ein Sicherheitsradius von mindestens drei bis fünf Metern freigehalten und bei Abwehrverhalten vergrößert werden. Schon leichte Erschütterungen, Vibrationen oder Lärm durch Heckenschneiden, Rasenmähen oder Bauarbeiten können zahlreiche Tiere zur gleichzeitigen Nestverteidigung auslösen. Arbeiten sofort einstellen, ruhig zurückziehen, Menschen und Haustiere fernhalten und den Fund melden.
Hilfe und Fachstellen vor Ort
Lokale Institutionen und weiterführende Links in Steinfurt
Diese Einrichtungen sind für regionale Fachfragen, Naturschutz, Imkerei oder Beobachtung wichtige Anlaufstellen. Nestmeldungen an das Portal erfolgen weiterhin über den zentralen Meldeweg.
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt
Die Untere Naturschutzbehörde schützt Natur und Landschaft im Kreis Steinfurt. Sie betreut Schutzgebiete und geschützte Arten, begleitet Planungen und entscheidet über naturschutzrechtliche Genehmigungen und Befreiungen.
Hornissen, Wildbienen und Hummeln stehen unter besonderem Artenschutz. Für die Umsiedlung oder Beseitigung ihrer Nester ist grundsätzlich eine behördliche Befreiung erforderlich; solche Arbeiten dürfen nur von qualifizierten Fachpersonen vorgenommen werden. Andere Wespenarten unterliegen dem allgemeinen Artenschutz und dürfen ebenfalls nicht ohne vernünftigen Grund bekämpft werden. Häufig ist ein vorübergehendes Zusammenleben bis zum natürlichen Absterben des Volkes im Herbst möglich.
Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an regional zuständige Imker, Wespen- und Hornissenberater sowie Schädlingsbekämpfer gemeldet werden.
Biologische Station