Ihr Ansprechpartner vor Ort
Carsten Emser
Wespen- und Hornissenberater · Fachkunde Asiatische Hornisse
Rhein-Lahn-Kreis und die Asiatische Hornisse im Überblick
Rhein-Lahn-Kreis liegt in Rheinland-Pfalz. Wichtige räumliche Bezugspunkte sind Bad Ems, Lahnstein, Diez und Nastätten. Meldungen sollten mit Gemeinde beziehungsweise Stadtteil, Straße oder markantem Geländepunkt und möglichst einer Kartenposition versehen werden. Flugbewegungen und mögliche Neststandorte enden nicht an Verwaltungsgrenzen. Deshalb sind Beobachtungen zusammen mit angrenzenden Kreisen, kreisfreien Städten und Kommunen zu betrachten. Die administrative Zuordnung dient vor allem dazu, geeignete regionale Ansprechpartner zu finden. Rhein, Lahn und Aar prägen zusammen mit begleitenden Auen, Ufergehölzen, Gräben und Grünzügen die Landschaft im Rhein-Lahn-Kreis. Solche linearen Strukturen können Insektenlebensräume miteinander verbinden, dürfen ohne belastbare Nachweise aber nicht pauschal als Ausbreitungswege der Asiatischen Hornisse bezeichnet werden. Bei Gewässerunterhaltung, Deich-, Ufer- und Böschungspflege sowie Arbeiten an Brücken und Gehölzen sollte auf konzentrierten Flugverkehr und papierartige Neststrukturen geachtet werden. Verdächtige Bereiche nicht erschüttern oder eigenständig behandeln. Taunus, Westerwald, Rheintal, Lahntal und Wälder bilden ein Mosaik aus ökologisch wertvollen und teils besonders sensiblen Lebensräumen. Wildbienen, Käfer, Schmetterlinge, Wespen und heimische Hornissen profitieren von Blütenangebot, Alt- und Totholz, Baumhöhlen sowie strukturreichen Säumen. Bei Maßnahmen in Schutzgebieten und an geschützten Arten sind Naturschutzrecht und örtliche Regelungen zu beachten. Vor einer Nestentfernung muss die Art sicher bestimmt werden, damit insbesondere die besonders geschützte Europäische Hornisse und andere heimische Arten nicht beeinträchtigt werden. Rheinsteig, Lahnwanderweg, Loreley und Kurorte stehen für die touristische und freizeitliche Nutzung im Rhein-Lahn-Kreis. Wander- und Radwege, Aussichtspunkte, Ufer, Parks, Campingplätze und Ausflugsziele bringen viele Menschen in die Nähe von Gehölzen und Gebäuden. Bei einer Beobachtung an stark besuchten Orten sind Name des Weges oder Geländes, Zugang, nächster Orientierungspunkt und eine genaue Kartenposition besonders hilfreich. Erforderliche Absperrungen oder Kontrollen müssen mit Eigentümern, Betreibern und zuständigen Stellen abgestimmt werden. Weinbau, Grünland, Forstwirtschaft und Streuobst gehören zu den prägenden Nutzungen im Rhein-Lahn-Kreis. Blühende Kulturen, Obstbestände, Säume, Hecken und Hofstellen bieten vielen Insekten Nahrung und können zugleich Orte sein, an denen Hornissen bei der Jagd beobachtet werden. Bei Ernte, Rebschnitt, Obstbaumpflege, Mahd, Heckenschnitt und Arbeiten an Schuppen oder Wirtschaftsgebäuden auf wiederholten Flugverkehr achten. Lokale Schäden durch die Asiatische Hornisse dürfen nur genannt werden, wenn sie belastbar dokumentiert sind. Imkerinnen und Imker im Rhein-Lahn-Kreis können auffällige Flugbewegungen und Jagdverhalten an Bienenständen früh wahrnehmen. Wiederkehrende Tiere vor Fluglöchern sind ein Beobachtungshinweis, ersetzen aber weder eine sichere Artbestimmung noch die fachkundige Lokalisierung eines Nestes. Imkervereine und erfahrene Fachleute können Meldungen einordnen und zur Vernetzung beitragen. Nestentfernung oder Bekämpfung gehören ausschließlich in qualifizierte Hände. Meldungen sollten zentral über das bundesweite Portal Vespa velutina eingehen. Garten- und Landschaftsbau, Bauhöfe, Forstwirtschaft, Straßenunterhaltung, Gebäudemanagement sowie private Garten- und Baumpflege können unbeabsichtigt in die Nähe eines Nestes führen. Vor Heckenschnitt, Baumfällung, Kronenpflege, Mäh- oder Fassadenarbeiten empfiehlt sich eine Sichtkontrolle aus sicherer Entfernung. Warnzeichen sind konzentrierter Flugverkehr und wiederholtes Ein- und Ausfliegen an derselben Stelle. Dann Arbeiten stoppen, Abstand vergrößern, Menschen und Tiere fernhalten und die Situation dokumentieren. Einflugöffnungen nicht verschließen und keine Eigenbehandlung vornehmen. Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Lahn-Kreis vollzieht Naturschutz- und Artenschutzrecht und ist fachliche Stelle bei Fragen zu besonders geschützten Arten. Sie ist nicht automatisch für jede Nestentfernung zuständig und übernimmt nicht ohne Weiteres Kosten oder praktische Maßnahmen. Regionale Imkerorganisationen, Naturschutzverbände, fachkundige Wespen- und Hornissenberater sowie qualifizierte Schädlingsbekämpfer ergänzen die Fachstruktur. Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an die regional geeigneten Stellen weitergeleitet werden.Rhein-Lahn-Kreis und seine Nachbarregionen
Gewässer und Grünzüge im Rhein-Lahn-Kreis
Naturschutz und sensible Lebensräume im Rhein-Lahn-Kreis
Tourismus und Freizeitnutzung im Rhein-Lahn-Kreis
Weinbau, Grünland, Forstwirtschaft und Streuobst im Rhein-Lahn-Kreis
Imkerei und Bienenvölker im Rhein-Lahn-Kreis
Aufmerksamkeit bei Arbeiten im Freien im Rhein-Lahn-Kreis
Zuständige Stellen und fachliche Einrichtungen im Rhein-Lahn-Kreis
Wie unterscheide ich die Asiatische von der Europäischen Hornisse?

Die Asiatische Hornisse ist vor allem an ihrem schwarzen Körper, der breiten orangefarbenen Hinterleibsbinde und den gelben Beinenden zu erkennen. Die Europäische Hornisse besitzt dagegen einen deutlich gelber gefärbten Hinterleib mit schwarzer Zeichnung.