Die Asiatische Hornisse im Kreis Coesfeld

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) hat sich in Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen etabliert, weshalb eine Umstufung der Asiatischen Hornisse erfolgt ist. Ihre schnelle Verbreitung im Kreis Coesfeld konnte, trotz der immensen Anstrengungen der Naturschutzverwaltung weder in Nordrhein-Westfalen noch in den benachbarten Bundesländern wie Rheinland-Pfalz oder den Anrainerstaaten Frankreich und den Benelux-Staaten verhindert werden, sodass sie am 24. März 2025 bundesweit als „weit verbreitet“ (Art. 19 der EU-VO Invasive Arten) eingestuft wurde.
Die Asiatische Hornisse gilt damit in ganz Deutschland und somit auch im Kreis Coesfeld als etabliert und unterliegt zukünftig den Regularien des Managements und nicht mehr denen der umfangreichen Früherkennung, die mit einer sofortigen Beseitigungspflicht der Nester der Asiatischen Hornisse einherging. Aufgrund der Umstufung der asiatischen Hornisse stellt die Landesnaturschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen die Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse mit Landesmitteln, für zum Beispiel die Initial- und Primärnester, ab dem heutigen 1. August 2025 ein.
Coesfeld grenzt an Münster und Hamm sowie an die Kreise Steinfurt, Warendorf, Unna, Recklinghausen und Borken. Im Juli wurden auch in Borken Sichtungen von Vespa velutina gemeldet und es ist zu erwarten, dass es zu weiteren Sichtungen kommen wird.
Die Naturschutzverwaltung von Nordrhein-Westfalen hatte bislang die Bekämpfung der Art, in Form der Beseitigung der Nester fortgeführt. Damit wollte man einerseits die Initial- und Primärnester mit neuen Königinnen noch bekämpfen und die Gelegenheit geben, die durch die Naturschutzverwaltung aufgebauten digitalen Meldestrukturen zur Verfügung zu stellen. So können Nester der Asiatischen Hornisse im Kreis Coesfeld über den Whatsapp-Button des Portals Vespa velutina NRW gemeldet werden.
Am 01.08.2025 tritt die amtliche Umstufung der Asiatischen Hornisse in Kraft

Beseitigungsmaßnahmen werden von der Unteren Naturschutzbehörde im Kreis Coesfeld nur noch bei deutlich erkennbaren negativen Auswirkungen auf die Biodiversität umgesetzt.
Das Naturschutzzentrum arbeitet im Kreis Coesfeld in einem der lebenswertesten Naturräume Nordrhein-Westfalens und leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Landschaft. Hauptaufgabe ist die Betreuung der zahlreichen Schutzgebiete des Kreises. Alleine 107 Naturschutzgebiete befinden sich hier. Hinzu kommen zwei europäischen Vogelschutz- und 20 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete.
Die Schutzgebiete im Kreis Coesfeld beherbergen bemerkenswerte Lebensräume und Arten von den Höhen der Baumberge bis hin zu den Niederungen der Stever und Lippe. Reste ehemaligen Moor- und Heidelandschaft sind noch im Venner Moor, in der Davert und entlang der Heubachniederung erhalten.
Zu den drei Schwerpunktgebieten, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit erlebbar gemacht werden, gehören die Baumberge, das Venner Moor und die Naturlandschaft Nordkirchen / Westerwinkel. Für alle drei Gebiete werden Veranstaltungsprogramme erstellt, mit denen diese kennen gelernt und interessante Informationen über die Natur vor Ihrer Haustür erfahren werden können.
Obwohl nicht für Besucher zugängig, werden der ehemalige Truppenübungsplatz Haltern – heute Nationales Naturerbe – und die erschienen Publikationen zu diesem außergewöhnlichen Gebiet hier ebenfalls vorgestellt.
Für die Früherkennung und der damit einhergehenden Bekämpfung einer invasiven Art wie der Asiatischen Hornisse in Nordrhein-Westfalen sind die Unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Für die jetzt als etabliert geltende Asiatische Hornisse entfällt nicht nur der aufwendige 3-stufige Notifizierungsprozess (Melde- und Nachweisprozess, wissenschaftliche Begleitung) gegenüber der EU sondern auch die Verpflichtung zur sofortigen Bekämpfung zur Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse im Kreis Coesfeld in einem frühen Stadium, um eine Invasion zu unterbinden. Die Untere Naturschutzbehörde im Kreis Coesfeld hat somit nicht mehr die Aufgabe, jedes Nest der Asiatischen Hornisse zu beseitigen. Ein bundesweit einheitliches Management- und Maßnahmenblatt für die Asiatische Hornisse mit Empfehlungen für geeignete Maßnahmen wird durch das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Ursprünglich durch die EU-Kommission zur Früherkennung eingestuft (gem. Art. 16 EU-VO Nr. 1143/2014, gelistet ab 03.08.2016), verbreitete sich die Asiatische Hornisse im Kreis Coesfeld trotz massiver Bekämpfung stark. Grund hierfür ist vor allem der Klimawandel, der zu milderen Wintern und erheblich wärmeren und trockeneren Sommern führt. Das begünstigt die erfolgreiche Fortpflanzung und die Weiterverbreitung der Asiatischen Hornisse. Mit der Weiterverbreitung dieser invasiven Hornisse ist zukünftig eine stärkere Schädigung der Biodiversität zu erwarten. Das gilt besonders für Insekten und vor allem auch für die Honigbiene.
Das Fachzentrum für Bienen und Imkerei (FBI) des Dienstleistungszentrums Westerwald-Osteifel befasst sich seit einigen Jahren intensiv mit der Asiatischen Hornisse in Bezug auf die Imkerei (Forschung, Beratung, Wissenstransfer). Schäden in der Imkerei durch die Asiatische Hornisse werden im Jahresverlauf erst ab Ende August beziehungsweise September erwartet. In den vergangenen Jahren waren Bienenstände in Nordrhein-Westfalen zwar betroffen, allerdings bisher in überschaubarem Rahmen.
Was gilt es im Umgang mit der Asiatischen Hornisse im Kreis Coesfeld zu beachten
- Informationen für Haus- und Grundstückseigentümer im Kreis Coesfeld:

Einzelsichtungen asiatischer Hornissen, hier eine Drohne der Asiatischen Hornisse, können im Kreis Coesfeld nicht mehr bearbeitet werden. (Foto: Klaus Maresch) Für Grundstückseigentümer und Hausbesitzer im Kreis Coesfeld besteht nach wie vor, auch nach der Umstufung der Asiatischen Hornisse, grundsätzlich keine Pflicht die Nester dieser invasiven Hornissenart zu entfernen. Das Entfernen der Hornissennester darf nur durch eine sachkundige Fachperson (beispielsweise Kammerjäger, Schädlingsbekämpfer, Wespen- und Hornissenberater), beruflich wie ehrenamtlich, erfolgen. Die entstehenden Kosten der Bekämpfung der asiatischen Hornisse müssen zukünftig vom Hausbesitzer bzw. Grundstückseigentümer im Kreis Coesfeld selbst getragen werden, sofern die eigene Gebäude- oder Hausratversicherung nicht einspringt. Eine vorherige Prüfung der Hausratversicherung oder der Gebäudeversicherung ist ratsam, soweit keine Verpflichtung besteht.
Die Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse im Kreis Coesfeld sowie die mögliche Anwendung von Bioziden zur direkten Bekämpfung fallen in den Bereich der Unteren Naturschutzbehörde im Kreis Coesfeld bzw. der Gefahrenabwehr im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes (vgl. Eichenprozessionsspinner).
Ab 1. August hat das Ordnungsamt im Kreis Coesfeld die Verantwortung, soweit von Nestern der Asiatischen Hornisse Gefahren zum Beispiel in den öffentlichen Raum ausgehen. Im Einzelfall kann als Schutzmaßnahme die Entfernung auch auf Privatgrundstücken veranlasst werden, z. B. wenn das Grundstück an eine Schule oder einen Kindergarten angrenzt.
Zwar entfällt mit der Umstufung der Asiatischen Hornisse auch die Meldepflicht an die Behörde, allerdings konnten nur aufgrund der sehr vielen eingehenden Meldungen in den letzten Jahren, umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen von Nestern der Asiatischen Hornisse im Kreis Coesfeld durchgeführt werden. Daher wird die Verbreitung der Asiatischen Hornisse auch im Kreis Coesfeld weiterhin erfasst. Vorkommen der Asiatischen Hornisse im Stadtgebiet im Kreis Coesfeld können mit Fotos und Standortangaben über die WhatsApp-Funktion dieser Seite weiterhin gemeldet werden. - Informationen für Landwirtschaft, Wein- und Obstbau im Kreis Coesfeld:
An den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) Nordrhein-Westfalen wird das Auftreten und die Ausbreitung von Vespa velutina unter dem Aspekt möglicher Schäden in Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau auch nach der Umstufung der Asiatischen Hornisse beobachtet. Im Fokus stehen dabei der Weinbau und der Obstbau. Bisher liegen dem DLR keine Hinweise zu Schäden durch Vespa velutina in diesen Kulturen in Nordrhein-Westfalen vor. Derzeit sind keine Pflanzenschutzmittel für eine direkte Bekämpfung zugelassen. - Informationen für die Imkerei im Kreis Coesfeld:
Das Fachzentrum für Bienen und Imkerei (FBI) des Dienstleistungszentrums Westerwald-Osteifel befasst sich mit der Asiatischen Hornisse in Bezug auf die Imkerei (Forschung, Beratung, Wissenstransfer). Interaktionen zwischen der Asiatischen Hornisse und der Honigbiene werden im Jahresverlauf erst ab Ende August bzw. September erwartet. In den vergangenen Jahren waren Bienenstände in Nordrhein-Westfalen zwar von Attacken der Asiatischen Hornisse betroffen, allerdings bisher in überschaubarem Rahmen.
Wie sich die Ausbreitung bzw. Verdichtung der Asiatischen Hornisse in der Region im Kreis Coesfeld nach der amtlichen Umstufung der Asiatischen Hornisse weiterentwickeln und auswirken wird, wird beobachtet. So ist das FBI an einem Projekt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit vier weiteren Ländern beteiligt, das die Ausbreitung und die Auswirkung der Asiatischen Hornisse insbesondere auf die Imkerei untersucht.
In dem von der BLE finanzierten Forschungsprojekt „Untersuchung zur bienenschädlichen Wirkung von Vespa velutina und Managementmaßnahmen zum Schutz von Honigbienen“ wird das FBI auch nach der Umstufung der Asiatischen Hornisse die Interaktionen von Vespa velutina und Honigbienen untersuchen, um daraus mögliche Abwehr- und Schutzstrategien abzuleiten. Außerdem berät das FBI betroffene Imkerinnen und Imker und bot in den Jahren 2024 und 2025 im Rahmen des Wissenstransfers Kurse zur Asiatischen Hornisse an.