Wespenbekämpfung – Deutsche Wespe oder Gemeine Wespe

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Bekämpfung eines Wespennestes der Deutschen oder Gemeinen Wespe

Eine Wespenbekämpfung, also die Abtötung eines Nestes der Deutschen Wespe oder der Gemeinen Wespe, ist unter Umständen erlaubt. Der Natur- und Artenschutz gibt die Regeln vor, unter denen Wespennester abgetötet werden dürfen.

Nicht jedes Wespennest dieser beiden Wespenarten darf oder muss abgetötet werden. Eine Wespenbekämpfung hängt von mehreren Fragen ab.

  • Wo befindet sich das Wespennest?
  • Um welche Wespenart handelt es sich?
  • Was passiert im Umfeld des Wespennestes?
  • Geht von dem Nest eine Gefährdung aus?

Wann ist eine Wespenbekämpfung angebracht?

Der Ort, an dem sich ein Wespennest befindet, ist ein wichtiges Kriterium. Befindet sich das Nest in der hintersten Ecke eines Garten oder beispielsweise in einem Komposthaufen, dann lehnen wir eine Wespenbekämpfung ab. Von solchen Orten geht keine Gefahr aus. Das Umsetzen des Komposthaufens kann warten. Man kann einen Bogen um das Wespennest machen und hält beim Rasenmähen dann eben Abstand. Auch die Nester der Deutschen Wespe und der Gemeinen Wespe haben eine Existenzberechtigung.
Befindet sich das Nest in einem Rollokasten, verursacht es sehr viel Unannehmlichkeiten, eventuell können sich die Wespen sogar in den Innenbereich des Hauses durchnagen. Auch in einer Zwischendecke oder durch der Rigipsplatte einer Dachschräge kann es passieren, dass die populationsstarken Nester der Deutschen Wespe oder der Gemeinen Wespe einen Weg ins Innere des Hauses finden. 

Es ist zu klären, um welche Wespenart es sich handelt. Im Siedlungs- und Wohnbereich, z.B. auf dem Dachboden, tauchen auch die Nester der Sächsischen Wespe auf. Eine sehr friedliche Art, deren Nester schon früh im Jahr wieder leer sind und die nicht dafür bekannt ist, im Nestumfeld aggressiv zu sein. Auch die kleinen Nester der verschiedenen Feldwespenarten haben selten mehr als 20-30 Bewohner und werden auf gar keinen Fall abgetötet. Gegebenenfalls kann man in einem solchen Fall über eine Umsiedlung nachdenken.

Wichtig ist die Klärung der Frage, was sich im Umfeld des Wespennestes abspielt. Sind dort Wespengift-Allergiker  (Heuschnupfen zählt NICHT!) oder kleine Kinder unterwegs? Müssen Passanten, z.B. der Briefträger, am Einflugloch des Wespennestes vorbei? Befindet das Nest an einer Schule oder einer Kita im unmittelbaren Bereich der Kinder?

Diese Fragen sind zu klären, bevor eine Wespenbekämpfung stattfinden kann. Ausgenommen davon ist die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse, die von der EU auf die Liste der zu bekämpfenden gefährlichen und invasiven Arten gesetzt wurde. Deren Nester werden in jedem Fall bekämpft.

Was ist außerdem zu klären?

Wenn es um eine Wespenbekämpfung in einem Mietobjekt geht, muss der Wohnungseigentümer/Vermieter bzw. die Hausverwaltung informiert werden, da nicht der Mieter die Kosten zu tragen hat. Der Wohnungseigentümer sollte einen Blick in seine Gebäude- oder Hausratversicherung werfen, denn manche dieser Versicherungen beinhalten auch Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wie eine Wespenbekämpfung.

Zuguterletzt beachten Sie bitte den Hinweis, dass das Honighäuschen nur im Großraum Bonn/Köln/Rhein-Sieg berät und Aufträge zur Wespenbekämpfung oder Umsiedlung von Hornissen annimmt. Wir können auch keine Tipps geben, wo andernorts seriöse Schädlingsbekämpfer zu beauftragen sind. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bei der jeweiligen Unteren Naturschutzbehörde des Kreises oder der Stadt, in der Sie ansässig sind.

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