Unionsliste
Zentrales Element der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive Artenist eine Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste), die gemäß Art. 4 der Verordnung im Wege von Durchführungsrechtsakten erstellt wird. Für alle Arten der Unionsliste gelten weitreichende Verbote bzgl. Besitz, Handel, Zucht, Transport und Freisetzung.