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Umsiedlung eines Hummelnestes (Erdhummel, Steinhummel, Baumhummel u.a.)

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Umsiedlung eines Hummelnestes

Alle Hummelarten stehen in Deutschland unter Naturschutz und dürfen deshalb nicht abgetötet werden. Unter bestimmten Bedingungen ist aber die Umsiedlung eines Hummelnestes möglich.

Im Normalfall stellen Nester der verschiedenen Hummelarten kein Problem. Sie werden im Maximalfall von wenigen Hundert Arbeiterinnen bewohnt und werden im Sommer schon wieder verlassen. Hummeln neigen nicht zum Stechen, sie können aber sehr gut stechen und tun das auch, wenn man das Nest stört. Insbesondere die Baumhummel, die man im Garten des öfteren in Vogelnistkästen antrifft, reagiert recht empfindlich auf Erschütterungen des Nistkastens. Aber sie beruhigen sich auch schnell wieder.

Auch die Dunkle Erdhummel neigt dazu, ihr Nest energisch zu verteidigen, wenn es bei Garten- oder Erdaushubarbeiten zu Konflikten mit Gärtnern oder Handwerkern kommt.

Im Einzelfall kann es jedoch vorkommen, dass ein Hummelnest Garten- oder Bauarbeiten im Weg ist. Die Baumhummel nistet oberirdisch, gern in verlassenen Vogelnestern, aber auch in der Isolierung eines Daches und kann dann bei Reparaturen im Wege sein. 

In solchen Fällen kommt in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde eine Umsiedlung infrage. Dabei wird das Nest geborgen und dann an einen weiter entfernten Ort verbracht, wo es seinen Zyklus vollenden kann.

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