Wesel

Asiatische Hornisse wird zur etablierten Art herabgestuft – was das bedeutet

Nester der Asiatischen Hornissen sollen trotzdem weiter an die Umweltbehörde im Kreis Wesel gemeldet werden

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Nester der Asiatischen Hornissen sollen nach der Herabstufung weiter an die Umweltbehörde im Kreis Wesel gemeldet werden. (Foto: Klaus Maresch)
Nester der Asiatischen Hornissen sollen nach der Herabstufung weiter an die Umweltbehörde im Kreis Wesel gemeldet werden. (Foto: Klaus Maresch)

Im Frühjahr 2025 wurde die Asiatische Hornisse in Deutschland zu den etablierten Arten gemäß Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 herabgestuft. Für diese Arten werden durch Managementpläne Maßnahmen zur Eindämmung, Kontrolle oder Beseitigung vorhandener Populationen vorgegeben. Damit wird eine Beseitigung der Nester der Asiatischen Hornisse grundsätzlich nicht mehr durch die Untere Naturschutzbehörde veranlasst.

Nester weiter an Umweltbehörde melden

Um dennoch einer weiteren Ausbreitung der Asiatischen Hornisse entgegenwirken und eine Unterscheidung von den heimischen Hornissenarten sicherstellen zu können, bittet die Untere Naturschutzbehörde weiterhin darum, die Sichtung eines Nestes zu melden. Hierbei sind Kontaktdaten des Meldenden und der Standort des Nestes zu nennen sowie ein Foto von Tier und Nest zur weiteren Verifizierung beizufügen.

Diese Informationen sollen dann an das Funktionspostfach hornissen-und-co@kreis-wesel.de gesendet werden. Jede meldende Person erhält eine Rückmeldung zur weiteren Vorgehensweise.

In den vergangenen Jahren musste die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel immer häufiger Nester der Asiatischen Hornisse beseitigen lassen und hierfür Fachfirmen beauftragen. Zuletzt waren im Jahr 2024 insgesamt 35 Primärnester von Bürgerinnen und Bürgern gemeldet worden. In den nächsten Jahren ist mit einer weiteren Zunahme zu rechnen. Bei derartig rasanten Entwicklungen sehen die gesetzlichen Vorgaben eine Herabstufung einer invasiven zur etablierten Art vor. Gleichzeitig wird damit das Vorgehen bei der Bekämpfung geändert und die Verantwortung für die Beseitigung der Nester auf mehrere Schultern verteilt.

Vorher fiel die Asiatische Hornisse (Vespa Velutina) unter den Geltungsbereich der EU-Verordnung 1143/2014 als prioritäre invasive Art. Dies bedeutete, dass eine Ausbreitung dieser meldepflichtigen Art durch eine schnellstmögliche Beseitigung verhindert werden sollte. Hierfür war die Untere Naturschutzbehörde verantwortlich. 

 

Klaus Maresch

Klaus Maresch beschäftigte sich von Kindesbeinen an mit Bienen, Wespen und Hornissen. Er war bis 2017 als Berufsimker tätig. Seitdem im Raum Bonn und Rhein-Sieg als Berater und Umsiedler rund um das Thema Hornissen und Wespen unterwegs. Kontakt: 0228 4220850 (Büro) oder 0152 09795271 (Whatsapp)

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