Melden Sie Nester der Asiatischen Hornisse im Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) gilt in Deutschland und damit auch in Rheinland-Pfalz als etabliert, weshalb eine Umstufung der Asiatischen Hornisse erfolgt ist. Ihre schnelle Verbreitung in Städten und Kreisen wie Rhein-Pfalz-Kreis kann, trotz der immensen Anstrengungen der Naturschutzverwaltung weder in Rheinland-Pfalz noch in den benachbarten Bundesländern verhindert werden, sodass sie am 24. März 2025 bundesweit als „weit verbreitet“ (Art. 19 der EU-VO Invasive Arten) eingestuft wurde.
Die Asiatische Hornisse gilt damit in ganz Deutschland und somit auch in Ludwigshafen am Rhein als etabliert und unterliegt zukünftig den Regularien des Managements und nicht mehr denen der umfangreichen Früherkennung, die mit einer sofortigen Beseitigungspflicht der Nester der Asiatischen Hornisse einherging. Aufgrund der Umstufung der asiatischen Hornisse stellt die Landesnaturschutzverwaltung in Rheinland-Pfalz die Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse mit Landesmitteln, für zum Beispiel die Initial- und Primärnester, ab dem heutigen 1. August 2025 ein.
Die Asiatische Hornisse im Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz
Der Rhein-Pfalz-Kreis liegt im Rheingraben (Oberrheinische Tiefebene). Durch seine Lage innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar mit vielen benachbarten kreisfreien Städten und der angrenzenden Lage am Rhein, ist der Rhein-Pfalz-Kreis von vielen unterschiedlichen Gebietskörperschaften umgeben, die zudem drei Bundesländern angehören. Innerhalb des Bundeslandes Rheinland-Pfalz grenzt der Landkreis an folgende Gebietskörperschaften (im Uhrzeigersinn, beginnend im Norden): Kreisfreie Stadt Worms, Kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz), Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt Speyer, Landkreis Germersheim, Landkreis Südliche Weinstraße, Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße, Landkreis Bad Dürkheim. Im Osten bildet der Rhein die Landesgrenze zu den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg, mit Ausnahme der linksrheinischen Kollerinsel, die zu Baden-Württemberg gehört. Beginnend im Norden grenzt der Landkreis an den Landkreis Bergstraße (in Hessen), den Stadtkreis Mannheim, den Rhein-Neckar-Kreis und den Landkreis Karlsruhe (alle in Baden-Württemberg). Es ist zu erwarten, dass die Asiatische Hornisse sich auch in Rheinland-Pfalz weiter ausbreiten wird.
Die Naturschutzverwaltung von Rheinland-Pfalz hatte bislang die Bekämpfung der Art, in Form der Beseitigung der Nester fortgeführt. Damit wollte man einerseits die Initial- und Primärnester mit neuen Königinnen noch bekämpfen und die Gelegenheit geben, die durch die Naturschutzverwaltung aufgebauten digitalen Meldestrukturen zur Verfügung zu stellen. So können Nester der Asiatischen Hornisse Rhein-Pfalz-Kreis über den Whatsapp-Button des Portals Vespa velutina NRW gemeldet werden.
Am 01.08.2025 tritt die amtliche Umstufung der Asiatischen Hornisse in Kraft
Einzelsichtungen asiatischer Hornissen, hier eine Drohne der Asiatischen Hornisse, können in Rhein-Pfalz-Kreis nicht mehr bearbeitet werden. (Foto: Klaus Maresch)Beseitigungsmaßnahmen werden von der Unteren Naturschutzbehörde Rhein-Pfalz-Kreis nur noch bei deutlich erkennbaren negativen Auswirkungen auf die Biodiversität umgesetzt.
Für die Früherkennung und der damit einhergehenden Bekämpfung einer invasiven Art wie der Asiatischen Hornisse in Nordrhein-Westfalen sind die Unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Für die jetzt als etabliert geltende Asiatische Hornisse entfällt nicht nur der aufwendige 3-stufige Notifizierungsprozess (Melde- und Nachweisprozess, wissenschaftliche Begleitung) gegenüber der EU sondern auch die Verpflichtung zur sofortigen Bekämpfung zur Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse in Ludwigshafen am Rhein in einem frühen Stadium, um eine Invasion zu unterbinden. Die Untere Naturschutzbehörde in Ludwigshafen am Rhein hat somit nicht mehr die Aufgabe, jedes Nest der Asiatischen Hornisse zu beseitigen. Ein bundesweit einheitliches Management- und Maßnahmenblatt für die Asiatische Hornisse mit Empfehlungen für geeignete Maßnahmen wird durch das Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt.
Ursprünglich durch die EU-Kommission zur Früherkennung eingestuft (gem. Art. 16 EU-VO Nr. 1143/2014, gelistet ab 03.08.2016), wird sich die Asiatische Hornisse in Rhein-Pfalz-Kreis auch bei massiver Bekämpfung stark ausbreiten. Grund hierfür ist vor allem der Klimawandel, der zu milderen Wintern und erheblich wärmeren und trockeneren Sommern führt. Das begünstigt die erfolgreiche Fortpflanzung und die Weiterverbreitung der Asiatischen Hornisse. Mit der Weiterverbreitung dieser invasiven Hornisse ist zukünftig eine stärkere Schädigung der Biodiversität zu erwarten. Das gilt besonders für Insekten und vor allem auch für die Honigbiene.
Die Bieneninstitute der Bundesländer, darunter das Fachzentrum für Bienen und Imkerei (FBI) des Dienstleistungszentrums Westerwald-Osteifel, befassen sich seit einigen Jahren intensiv mit der Asiatischen Hornisse in Bezug auf die Imkerei (Forschung, Beratung, Wissenstransfer). Schäden in der Imkerei durch die Asiatische Hornisse werden im Jahresverlauf erst ab Ende August beziehungsweise September erwartet. In den vergangenen Jahren waren Bienenstände in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zwar betroffen, allerdings bisher in überschaubarem Rahmen.
Was gilt es im Umgang mit der Asiatischen Hornisse im Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis zu beachten?
Informationen für Haus- und Grundstückseigentümer im Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: Für die Beseitigung eines Nestes der Asiatischen Hornisse im eigenen Haus können Haus- und Grundstücksbesitzer qualifizierte Imker, Schädlingsbekämpfer sowie Wespen- und Hornissenberater in Rhein-Pfalz-Kreis beauftragen. (Foto: Klaus Maresch)Für Grundstückseigentümer und Hausbesitzer im Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis besteht nach wie vor, auch nach der Umstufung der Asiatischen Hornisse, grundsätzlich keine Pflicht die Nester dieser invasiven Hornissenart zu entfernen. Das Entfernen der Hornissennester darf nur durch eine sachkundige Fachperson (beispielsweise Kammerjäger, Schädlingsbekämpfer, Wespen- und Hornissenberater), beruflich wie ehrenamtlich, erfolgen. Es besteht Verwechslungsgefahr mit geschützten Wespenarten, darunter der streng geschützten Europäischen Hornisse. Die entstehenden Kosten der Bekämpfung der asiatischen Hornisse müssen zukünftig vom Hausbesitzer bzw. Grundstückseigentümer im Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis selbst getragen werden, sofern die eigene Gebäude- oder Hausratversicherung nicht einspringt. Eine vorherige Prüfung der Hausratversicherung oder der Gebäudeversicherung ist ratsam, soweit keine Verpflichtung besteht. Die Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse in Rhein-Pfalz-Kreis sowie die mögliche Anwendung von Bioziden zur direkten Bekämpfung fallen in den Bereich der Unteren Naturschutzbehörde in Ludwigshafen am Rhein bzw. der Gefahrenabwehr im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes (vgl. Eichenprozessionsspinner). Ab 1. August haben die Ordnungsämter der Gemeinden und Städte in Rhein-Pfalz-Kreis die Verantwortung, soweit von Nestern der Asiatischen Hornisse Gefahren zum Beispiel in den öffentlichen Raum ausgehen. Im Einzelfall kann als Schutzmaßnahme die Entfernung auch auf Privatgrundstücken veranlasst werden, z. B. wenn das Grundstück an eine Schule oder einen Kindergarten angrenzt. Zwar entfällt mit der Umstufung der Asiatischen Hornisse auch die Meldepflicht an die Behörde, allerdings konnten nur aufgrund der sehr vielen eingehenden Meldungen in den letzten Jahren, umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen von Nestern der Asiatischen Hornisse durchgeführt werden. Daher wird die Verbreitung der Asiatischen Hornisse auch in Rhein-Pfalz-Kreis weiterhin erfasst. Vorkommen der Asiatischen Hornisse im Rhein-Pfalz-Kreis können mit Fotos und Standortangaben über die WhatsApp-Funktion dieser Seite weiterhin gemeldet werden.
Informationen für Landwirtschaft, Wein- und Obstbau im Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: Welche Schäden die Asiatische Hornisse im Weinbau versursacht, wird sich bald herausstellen.
An den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) Nordrhein-Westfalen wird das Auftreten und die Ausbreitung von Vespa velutina unter dem Aspekt möglicher Schäden in Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau auch nach der Umstufung der Asiatischen Hornisse beobachtet. Im Fokus stehen dabei der Weinbau und der Obstbau. Bisher liegen dem DLR keine Hinweise zu Schäden durch Vespa velutina in diesen Kulturen in Rheinland-Pfalz vor. Derzeit sind keine Pflanzenschutzmittel für eine direkte Bekämpfung der Asiatischen Hornisse zugelassen.
Der Weinbau in Rheinland-Pfalz spielt eine wichtige Rolle im Wirtschaftsleben des Landes. Insgesamt sechs der 13 deutschen Weinbaugebiete für Qualitäts- und Prädikatswein liegen innerhalb der Landesgrenzen von Rheinland-Pfalz. Mehr als 65 % des deutschen Weines werden in den rheinland-pfälzischen Weinbaugebieten an der Ahr, dem Mittelrhein, der Mosel, der Nahe, in der Pfalz und in Rheinhessen hergestellt. Um diesen besonderen Stellenwert des Weines zum Ausdruck zu bringen, befindet sich auf dem Landeswappen eine Volkskrone aus Weinblättern. Darüber hinaus existiert mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eine Landesbehörde, die den Begriff Weinbau offiziell im Titel führt. Die Deutsche Weinstraße befindet sich ebenfalls in Rheinland-Pfalz. In den sechs Weinanbaugebieten an der Ahr, dem Mittelrhein, der Mosel, der Nahe, in Rheinhessen und der Pfalz gibt es eine bestockte Rebfläche von insgesamt ca. 64.461 ha. Von den ca. 102.592 ha in Deutschland besitzt Rheinland-Pfalz damit den größten Anteil. Insgesamt sind die rheinland-pfälzischen Weinbaugebiete für mehr als 65 % der in Deutschland hergestellten Weine verantwortlich. Im Weinbau könnte die Asiatische Hornisse ein Problem werden.
Informationen für die Imkerei im Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: Das Fachzentrum für Bienen und Imkerei (FBI) des Dienstleistungszentrums Westerwald-Osteifel befasst sich mit der Asiatischen Hornisse in Bezug auf die Imkerei (Forschung, Beratung, Wissenstransfer). Interaktionen zwischen der Asiatischen Hornisse und der Honigbiene werden im Jahresverlauf erst ab Ende August bzw. September erwartet. In den vergangenen Jahren waren Bienenstände in Rheinland-Pfalz zwar von Attacken der Asiatischen Hornisse betroffen, allerdings bisher in überschaubarem Rahmen. Wie sich die Ausbreitung bzw. Verdichtung der Asiatischen Hornisse in Rheinland-Pfalz nach der amtlichen Umstufung der Asiatischen Hornisse weiterentwickeln und auswirken wird, wird beobachtet. So ist das FBI an einem Projekt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit vier weiteren Ländern beteiligt, das die Ausbreitung und die Auswirkung der Asiatischen Hornisse insbesondere auf die Imkerei untersucht. In dem von der BLE finanzierten Forschungsprojekt „Untersuchung zur bienenschädlichen Wirkung von Vespa velutina und Managementmaßnahmen zum Schutz von Honigbienen“ wird das FBI auch nach der Umstufung der Asiatischen Hornisse die Interaktionen von Vespa velutina und Honigbienen untersuchen, um daraus mögliche Abwehr- und Schutzstrategien abzuleiten. Außerdem berät das FBI betroffene Imkerinnen und Imker und bot in den Jahren 2024 und 2025 im Rahmen des Wissenstransfers Kurse zur Asiatischen Hornisse an.
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