Die Marker zeigen aus Datenschutzgründen vergröberte Rasterpositionen und keine genauen Anschriften.
Die Asiatische Hornisse im Rhein-Pfalz-Kreis: Nest melden und Hilfe finden
Rhein-Pfalz-Kreis verbindet Rheinaue, Feldflur, Gemüseanbaugebiete, Seen und Gehölze mit Rhein, Altrhein, Rehbach und Gräben. Hier finden Sie Meldewege und regionale Hilfe bei Fragen zu Wespen und Hornissen.
Der Rhein-Pfalz-Kreis verbindet Rheinaue, Feldflur, Gemüseanbaugebiete, Seen und Gehölze mit Siedlungsräumen, Verkehrsachsen und vielfältig genutzten Freiflächen. Prägende Gewässer und Grünzüge sind Rhein, Altrhein, Rehbach und Gräben.
Diese Strukturen bieten zahlreichen Insekten Nahrung und Orientierung. Auch die Asiatische Hornisse kann in Gärten, Parks, Gehölzen, an Waldrändern, Gebäuden und Bienenständen auffallen. Einzelbeobachtungen belegen jedoch weder ein Nest noch eine regionale Bestandsentwicklung.
Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an regional zuständige Imker, Wespen- und Hornissenberater sowie Schädlingsbekämpfer gemeldet werden. Fotos, eine genaue Ortsangabe und sicherer Abstand erleichtern die fachliche Einordnung.
Regionsprofil
Rhein-Pfalz-Kreis auf einen Blick
- Fläche
- 304,99 km²
- Einwohner
- 155.882
- Bestätigte Nester
-
- 2024: 0 Nester
- 2025: 0 Nester
- 2026: 2 Nester
- Städte und Gemeinden
-
- Altrip
- Beindersheim
- Birkenheide
- Bobenheim-Roxheim
- Böhl-Iggelheim
- Dannstadt-Schauernheim
- Dudenhofen
- Fußgönheim
- Großniedesheim
- Hanhofen
- Harthausen
- Heßheim
- Heuchelheim bei Frankenthal
- Hochdorf-Assenheim
- Kleinniedesheim
- Lambsheim
- Limburgerhof
- Maxdorf
- Mutterstadt
- Neuhofen
- Otterstadt
- Rödersheim-Gronau
- Römerberg
- Schifferstadt
- Waldsee
Rhein-Pfalz-Kreis und die Asiatische Hornisse im Überblick
Rhein-Pfalz-Kreis: Rhein-Pfalz-Kreis und seine Nachbarregionen
Rhein-Pfalz-Kreis liegt in Rheinland-Pfalz. Wichtige räumliche Bezugspunkte sind Schifferstadt, Mutterstadt, Bobenheim-Roxheim und Limburgerhof. Meldungen sollten mit Gemeinde beziehungsweise Stadtteil, Straße oder markantem Geländepunkt und möglichst einer Kartenposition versehen werden.
An den Rhein-Pfalz-Kreis grenzen Landkreis Bergstraße, Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Worms, Landkreis Bad Dürkheim, Landkreis Germersheim, Landkreis Südliche Weinstraße, Landkreis Karlsruhe, Mannheim sowie Rhein-Neckar-Kreis. Flugbewegungen und mögliche Neststandorte enden nicht an Verwaltungsgrenzen; Beobachtungen sollten deshalb auch im Zusammenhang mit diesen Nachbarregionen betrachtet werden.
Gewässer und Grünzüge im Rhein-Pfalz-Kreis
Rhein, Altrhein, Rehbach und Gräben prägen zusammen mit begleitenden Auen, Ufergehölzen, Gräben und Grünzügen die Landschaft im Rhein-Pfalz-Kreis. Solche linearen Strukturen können Insektenlebensräume miteinander verbinden, dürfen ohne belastbare Nachweise aber nicht pauschal als Ausbreitungswege der Asiatischen Hornisse bezeichnet werden.
Bei Gewässerunterhaltung, Deich-, Ufer- und Böschungspflege sowie Arbeiten an Brücken und Gehölzen sollte auf konzentrierten Flugverkehr und papierartige Neststrukturen geachtet werden. Verdächtige Bereiche nicht erschüttern oder eigenständig behandeln.
Naturschutz und sensible Lebensräume im Rhein-Pfalz-Kreis
Rheinaue, Feldflur, Gemüseanbaugebiete, Seen und Gehölze bilden ein Mosaik aus ökologisch wertvollen und teils besonders sensiblen Lebensräumen. Wildbienen, Käfer, Schmetterlinge, Wespen und heimische Hornissen profitieren von Blütenangebot, Alt- und Totholz, Baumhöhlen sowie strukturreichen Säumen.
Bei Maßnahmen in Schutzgebieten und an geschützten Arten sind Naturschutzrecht und örtliche Regelungen zu beachten. Vor einer Nestentfernung muss die Art sicher bestimmt werden, damit insbesondere die besonders geschützte Europäische Hornisse und andere heimische Arten nicht beeinträchtigt werden.
Tourismus und Freizeitnutzung im Rhein-Pfalz-Kreis
Rheinauen, Badeseen und Radwege der Vorderpfalz stehen für die touristische und freizeitliche Nutzung im Rhein-Pfalz-Kreis. Wander- und Radwege, Aussichtspunkte, Ufer, Parks, Campingplätze und Ausflugsziele bringen viele Menschen in die Nähe von Gehölzen und Gebäuden.
Bei einer Beobachtung an stark besuchten Orten sind Name des Weges oder Geländes, Zugang, nächster Orientierungspunkt und eine genaue Kartenposition besonders hilfreich. Erforderliche Absperrungen oder Kontrollen müssen mit Eigentümern, Betreibern und zuständigen Stellen abgestimmt werden.
Gemüsebau, Kartoffeln, Ackerbau, Obstbau und Gartenbau im Rhein-Pfalz-Kreis
Gemüsebau, Kartoffeln, Ackerbau, Obstbau und Gartenbau gehören zu den prägenden Nutzungen im Rhein-Pfalz-Kreis. Blühende Kulturen, Obstbestände, Säume, Hecken und Hofstellen bieten vielen Insekten Nahrung und können zugleich Orte sein, an denen Hornissen bei der Jagd beobachtet werden.
Bei Ernte, Rebschnitt, Obstbaumpflege, Mahd, Heckenschnitt und Arbeiten an Schuppen oder Wirtschaftsgebäuden auf wiederholten Flugverkehr achten. Lokale Schäden durch die Asiatische Hornisse dürfen nur genannt werden, wenn sie belastbar dokumentiert sind.
Imkerei und Bienenvölker im Rhein-Pfalz-Kreis
Imkerinnen und Imker im Rhein-Pfalz-Kreis können auffällige Flugbewegungen und Jagdverhalten an Bienenständen früh wahrnehmen. Wiederkehrende Tiere vor Fluglöchern sind ein Beobachtungshinweis, ersetzen aber weder eine sichere Artbestimmung noch die fachkundige Lokalisierung eines Nestes.
Imkervereine und erfahrene Fachleute können Meldungen einordnen und zur Vernetzung beitragen. Nestentfernung oder Bekämpfung gehören ausschließlich in qualifizierte Hände. Meldungen sollten zentral über das bundesweite Portal Vespa velutina eingehen.
Aufmerksamkeit bei Arbeiten im Freien im Rhein-Pfalz-Kreis
Garten- und Landschaftsbau, Bauhöfe, Forstwirtschaft, Straßenunterhaltung, Gebäudemanagement sowie private Garten- und Baumpflege können unbeabsichtigt in die Nähe eines Nestes führen. Vor Heckenschnitt, Baumfällung, Kronenpflege, Mäh- oder Fassadenarbeiten empfiehlt sich eine Sichtkontrolle aus sicherer Entfernung.
Warnzeichen sind konzentrierter Flugverkehr und wiederholtes Ein- und Ausfliegen an derselben Stelle. Dann Arbeiten stoppen, Abstand vergrößern, Menschen und Tiere fernhalten und die Situation dokumentieren. Einflugöffnungen nicht verschließen und keine Eigenbehandlung vornehmen.
Zuständige Stellen und fachliche Einrichtungen im Rhein-Pfalz-Kreis
Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Pfalz-Kreis vollzieht Naturschutz- und Artenschutzrecht und ist fachliche Stelle bei Fragen zu besonders geschützten Arten. Sie ist nicht automatisch für jede Nestentfernung zuständig und übernimmt nicht ohne Weiteres Kosten oder praktische Maßnahmen.
Regionale Imkerorganisationen, Naturschutzverbände, fachkundige Wespen- und Hornissenberater sowie qualifizierte Schädlingsbekämpfer ergänzen die Fachstruktur. Nestsichtungen sollen über das bundesweite Meldeportal Vespa velutina an die regional geeigneten Stellen weitergeleitet werden.
Regionale Bildergalerie: Rhein-Pfalz-Kreis
Wie unterscheide ich die Asiatische von der Europäischen Hornisse?

Die Asiatische Hornisse ist vor allem an ihrem schwarzen Körper, der breiten orangefarbenen Hinterleibsbinde und den gelben Beinenden zu erkennen. Die Europäische Hornisse besitzt dagegen einen deutlich gelber gefärbten Hinterleib mit schwarzer Zeichnung.
Häufige Fragen zur Asiatischen Hornisse im Rhein-Pfalz-Kreis
Ist das Aufstellen von Fallen für die Asiatische Hornisse im Rhein-Pfalz-Kreis erlaubt?
Nein. Handelsübliche, nichtselektive Hornissen- oder Wespenfallen dürfen ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nicht eingesetzt werden. Sie fangen auch zahlreiche heimische Insekten, darunter die besonders geschützte Europäische Hornisse, und können gegen Naturschutzrecht verstoßen. Beaufsichtigte Locktöpfe zur gezielten Nestortung sind eine fachliche Suchmethode und nicht mit unbeaufsichtigten Tötungsfallen gleichzusetzen.
Was kostet die Entfernung eines Nestes der Asiatischen Hornisse im Rhein-Pfalz-Kreis?
Als unverbindlicher Erfahrungswert liegen fachkundige Entfernungen häufig bei etwa 150 bis 350 Euro. Der tatsächliche Preis hängt von Nestgröße, Zugang, Höhe, Jahreszeit, Gefahrenlage und notwendiger Technik ab. Muss ein Hubsteiger oder Spezialgerät eingesetzt werden, kann es deutlich teurer werden. Vor der Beauftragung sollten Leistungsumfang, Nachsorge, Anfahrt und Gesamtpreis schriftlich geklärt werden.
Kann ich ein Nest der Asiatischen Hornisse selbst entfernen?
Nein. Besonders große Sekundärnester können mehrere Tausend Hornissen enthalten. Bei Erschütterung, Öffnung oder Annäherung an das Nest können viele Tiere gleichzeitig verteidigen; zahlreiche Stiche können schnell lebensgefährlich werden. Auch kleine Nester sollten vor jeder Maßnahme fachlich bestimmt und beurteilt werden.
Wer trägt im Rhein-Pfalz-Kreis die Kosten für die Entfernung eines Nestes der Asiatischen Hornisse?
Grundsätzlich obliegt es der Hauseigentümerin oder dem Hauseigentümer, der Vermietung beziehungsweise der Grundstückseigentümerschaft, eine fachkundige Person oder einen geeigneten Fachbetrieb mit der Entfernung zu beauftragen. Mieterinnen und Mieter melden den Fund der Vermietung oder Hausverwaltung. Bei öffentlichen, gewerblichen oder vereinseigenen Flächen ist die jeweilige Eigentümer- oder Betreiberstelle einzubeziehen. Vor einer Beauftragung sind Leistungsumfang und Gesamtpreis zu klären.
Übernimmt meine Versicherung im Rhein-Pfalz-Kreis die Kosten für die Entfernung eines Nestes der Asiatischen Hornisse?
Eine normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung übernimmt Schädlings- und Nestentfernung häufig nicht automatisch. Zusatzbausteine wie ein Haus- und Wohnungsschutzbrief können Leistungen enthalten. Versicherer wie HUK oder Provinzial bieten je nach Tarif Schutzbriefleistungen an, die auch Wespen- oder Hornissennester umfassen können. Vor der Beauftragung sollten Deckung, Höchstbetrag, Selbstbeteiligung und vorgesehener Dienstleister anhand des eigenen Vertrags geprüft werden.
Wo melde ich Nester der Asiatischen Hornisse im Rhein-Pfalz-Kreis?
Nutzen Sie die Nestmeldung des Portals und übermitteln Sie scharfe Fotos, den genauen Standort mit Kommune, Ortsteil oder Adresse, Datum und Fundhöhe. Die Meldung wird zunächst administrativ geprüft und anschließend einer geeigneten regionalen Ansprechperson oder zuständigen Stelle zugeordnet. Je nach Bundesland kann zusätzlich eine Dokumentation über das amtliche Landesmeldeportal sinnvoll oder vorgesehen sein. Beginnen Sie keine eigenen Maßnahmen.
Wer darf ein Wespen- oder Hornissennest im Rhein-Pfalz-Kreis entfernen?
Zunächst müssen Art und Schutzstatus sicher bestimmt werden. Nester heimischer, besonders geschützter Arten dürfen nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden. Für Nester der Asiatischen Hornisse sollten Grundstückseigentümer speziell geschulte Imkerinnen und Imker, Hornissenberater und -beraterinnen oder professionelle Schädlingsbekämpfer und -bekämpferinnen beauftragen.
Ist die Asiatische Hornisse im Rhein-Pfalz-Kreis bereits nachgewiesen?
Die lokale Nachweislage kann sich innerhalb einer Saison verändern. Belastbare Angaben sollten deshalb anhand der aktuellen amtlichen Meldedaten und mit einem eindeutigen Stichtag veröffentlicht werden. Ein einzelnes beobachtetes Tier erlaubt noch keine Aussage über den Standort eines Nestes.
Wie gefährlich ist die Asiatische Hornisse?
Eine einzelne Asiatische Hornisse, die beim Grillen, in einer Bäckerei am Pflaumenkuchen oder am Kaffeetisch auftaucht, ist normalerweise nicht angriffslustiger als eine Honigbiene, Wespe oder Europäische Hornisse. Deutlich gefährlicher ist die unmittelbare Umgebung eines besetzten Nestes. Besonders bei einem großen Sekundärnest in niedriger Höhe – etwa im Gebüsch, an Garage oder Carport oder am Hausdach in Höhe des ersten Stockwerks – sollte ein Sicherheitsradius von mindestens drei bis fünf Metern freigehalten und bei Abwehrverhalten vergrößert werden. Schon leichte Erschütterungen, Vibrationen oder Lärm durch Heckenschneiden, Rasenmähen oder Bauarbeiten können zahlreiche Tiere zur gleichzeitigen Nestverteidigung auslösen. Arbeiten sofort einstellen, ruhig zurückziehen, Menschen und Haustiere fernhalten und den Fund melden.