Soest: „Etabliert“: Asiatische Hornisse nicht mehr meldepflichtig
2024 wurden drei Nester im Kreis Soest gemeldet – Kreis richtet Online-Meldeportal ein. Primärnester mit Gefahr in Verzug oder zur Gesundheitsvorsorge, sowie in Gebieten mit hohen Populationsdichten, werden weiterhin auf Kosten des Kreises Soest entfernt.

Die eingewanderte Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist nicht mehr meldepflichtig. Sie gilt in Deutschland als „etabliert“. Das bedeutet auch, dass eine behördlich koordinierte Beseitigungspflicht in Soest nicht mehr besteht. Um dennoch einer weiteren Ausbreitung der Asiatischen Hornisse entgegenwirken zu können, bittet die Untere Naturschutzbehörde weiterhin darum, die Sichtung eines Nestes zu melden.
Dafür hat der Kreis Soest ein Online-Meldeportal eingerichtet. Dort können Bürgerinnen und Bürger den Standort eintragen und auch ein Foto des Tieres und ggf. des Nestes hochladen. Dann können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde beurteilen, um welche Art von Nest es sich handelt.
Imker in Soest überprüfen Verdachtsmeldungen

Alternativ kann sich jemand mit einer Verdachtsmeldung auf ein Nest der asiatischen Hornisse gerne auch an einen Imker zur Überprüfung des Verdachts wenden. Der Imker leitet den Verdacht dann weiter an die ausgebildeten Experten des Kreisimkerverein Soest. Diese sind in der Lage, die Hornissen eindeutig zu identifizieren. Bei Bestätigung des Verdachts würde die Meldung anschließend an die Untere Naturschutzbehörde Soest weitergeleitet.
Die Asiatische Hornisse ist eine aus Südostasien stammende Verwandte der Europäischen Hornisse und hat sich seit 2022 rasant in Nordrhein-Westfalen ausgebreitet. Nur im unmittelbaren Nestbereich verteidigt sie sich und die Brut mit Stichen, insbesondere bei Erschütterungen des Nestes. Die Stiche sind für Nicht-Allergiker ungefährlich und vergleichbar mit Wespen- oder Bienenstichen. Trotzdem ist es geboten, Abstand zu halten.
Sowohl die Königinnen als auch deren Arbeiterinnen und Drohnen der Asiatischen Gelbfuß-Hornisse unterscheiden sich deutlich von der heimischen Hornisse (Vespa crabro). Auf den ersten Blick sind die Asiatischen Gelbfuß-Hornissen insgesamt etwas kleiner und deutlich dunkel schwarz gefärbt. Die heimische Hornisse fällt hingegen durch ihren gelb-schwarz gemusterten Hinterleib auf. Aufgrund dieser sehr spezifischen Farbgebung ist eine Unterscheidung von der heimischen Hornissenart gut möglich.
Asiatische Hornisse und Europäische Hornisse werden verwechselt

Trotz dieser Unverwechselbarkeit sind in den vergangenen Jahren leider schon Nester der heimischen Hornisse zerstört und Königinnen unnötig getötet worden, weil man annahm, es seien Asiatische Hornissen. Das ist ein Verstoß gegen deren Schutzstatus nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Die heimische Hornisse (Vespa crabro) ist als besonders geschützte Art eingestuft.
In den Jahren 2022 bis 2024 wurde die Asiatische Hornisse noch systematisch bekämpft. In den vergangenen Jahren musste die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest einige Nester beseitigen lassen und hierfür Fachfirmen beauftragen. Zuletzt waren im Jahr 2024 insgesamt drei Primärnester von Bürgerinnen und Bürgern gemeldet worden.
Beseitigungspflicht besteht nicht mehr
Seit diesem Jahr greift ein Management im Rahmen einer neuen EU-Verordnung. Das bedeutet, dass Funde von Nestern oder Individuen dieser nichtheimischen Wespenart nicht mehr zwingend gemeldet werden müssen. Es entfällt somit die Beseitigungspflicht der Nester für die Unteren Naturschutzbehörden in Nordrhein-Westfalen aus Gründen der Gesundheitsvorsorge oder zur Abwendung von wirtschaftlichen Schäden.
Die Untere Naturschutzbehörde Soest möchte dennoch einen Überblick über die Ausbreitung behalten und bietet deshalb die unkomplizierte Meldung eines Nestes im Internet an. Primärnester mit Gefahr in Verzug oder zur Gesundheitsvorsorge, sowie in Gebieten mit hohen Populationsdichten, werden weiterhin auf Kosten des Kreises Soest entfernt.
Imkern wird empfohlen, ihre Bienenstöcke durch Fluglochverengungen zu schützen. Eigene Bekämpfungsmaßnahmen sind sowohl bei einzelnen Exemplaren als auch Nestern zulässig, sofern sie sachkundig, tierschutzkonform und ohne Gefährdung anderer Arten erfolgen, informiert die Untere Naturschutzbehörde.
Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse gibt es auch im Neobiota-Portal NRW, einer Online-Plattform, die Infos über gebietsfremde Arten in Nordrhein-Westfalen bereitstellt.