Melden Sie ihre Sichtung von Vespa velutina im Kreis Steinfurt
Die sich in Europa und nun auch in Nordrhein-Westfalen und im Kreisgebiet ausbreitende gebietsfremde Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax ist seit 2016 in der EU Verordnung Nr. 1143/2016 (sog. Unionsliste) als invasive Art gelistet.
Da diese Hornissenart bisher nicht weit verbreitet ist, besteht die Verpflichtung, Vespa velutina zu bekämpfen, Vorkommen müssen an die zuständigen Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte gemeldet werden.
Der Unteren Naturschutzbehörde im Kreis Steinfurt obliegt es, für die Bekämpfung der Nester der auch als Gelbfüßige Hornisse bekannten invasiven Hornissenart zu sorgen. Der Kreis grenzt an Niedersachsen, Münster sowie die Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf.
Frankreich und Spanien haben bereits langjährige Erfahrungen mit der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax. 2014 wurde die Art erstmalig in Deutschland gesichtet, seitdem nehmen die Beobachtungen der Asiatischen Hornisse in Nordrhein-Westfalen zu.
Die hohe Vermehrungsrate dieser Hornissenart stellt eine potenzielle Gefahr für alle Nahrungszielorganismen dar, denn der Aufzucht der Larven dienen vor allem Honigbienen, Wespen, Wildbienen und weitere Arthropoden.
Zuständig im Kreis Steinfurt
Zuständig für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse Vespa velutina ist das Amt für Planung, Naturschutz und Mobilität.
Kreishaus Steinfurt
Amt für Planung, Naturschutz und Mobilität
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Tel: 02551 69-1405
E-Mail hornissen@kreis-steinfurt.de