Melden Sie ihre Sichtung von Vespa velutina im Oberbergischen Kreis
Die sich in Europa und nun auch in Nordrhein-Westfalen und im Oberbergischen Kreis ausbreitende gebietsfremde Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax ist seit 2016 in der EU Verordnung Nr. 1143/2016 (sog. Unionsliste) als invasive Art gelistet.
Da diese Hornissenart bisher nicht weit verbreitet ist, besteht die Verpflichtung, Vespa velutina zu bekämpfen, Vorkommen müssen an die zuständigen Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte gemeldet werden.
Der Unteren Naturschutzbehörde im Oberbergischen Kreis obliegt es, für die Bekämpfung der Nester der auch als Gelbfüßige Hornisse bekannten invasiven Hornissenart zu sorgen. Der Oberbergische Kreis grenzt an Rheinland-Pfalz, Wuppertal, Remscheid sowie die Kreise Rhein-Sieg-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis, Märkischer Kreis und Olpe
Frankreich und Spanien haben bereits langjährige Erfahrungen mit der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax. 2014 wurde die Art erstmalig in Deutschland gesichtet, seitdem nehmen die Beobachtungen der Asiatischen Hornisse in Nordrhein-Westfalen zu.
Die hohe Vermehrungsrate dieser Hornissenart stellt eine potenzielle Gefahr für alle Nahrungszielorganismen dar, denn der Aufzucht der Larven dienen vor allem Honigbienen, Wespen, Wildbienen und weitere Arthropoden.
Zuständig im Oberbergischen Kreis
Zuständig für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse Vespa velutina ist die Untere Naturschutzbehörde.
Untere Naturschutzbehörde
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Felix Töpfer, Telefon 02261 88-6711
Jeanette Gebhardt, Telefon 02261 88-6714
Tatjana Puchberger, Telefon 02261 88-6722.
E-Mail: 67unb@obk.de