Melden Sie ihre Sichtung von Vespa velutina im Rheinisch-Bergischen Kreis

Im Rheinisch-Bergischen Kreis und anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wird die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax früher oder später auftauchen. (Karte: TUBS/Wikimedia)
Im Rheinisch-Bergischen Kreis und anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wird die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax früher oder später auftauchen. (Karte: TUBS/Wikimedia)

Die sich in Europa und nun auch in Nordrhein-Westfalen und im Rheinisch-Bergischen Kreis ausbreitende gebietsfremde Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax ist seit 2016 in der EU Verordnung Nr. 1143/2016 (sog. Unionsliste) als invasive Art gelistet.

Da diese Hornissenart bisher nicht weit verbreitet ist, besteht die Verpflichtung, Vespa velutina zu bekämpfen, Vorkommen müssen an die zuständigen Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte gemeldet werden.

Der Unteren Naturschutzbehörde im Rheinisch-Bergischen Kreis obliegt es, für die Bekämpfung der Nester der auch als Gelbfüßige Hornisse bekannten invasiven Hornissenart zu sorgen. Teile des Kreises gehören zur Metropolregion Rhein-Ruhr, grenzen an Köln, Leverkusen, Solingen, Remscheid sowie die Kreise Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis und Mettmann.

Frankreich und Spanien haben bereits langjährige Erfahrungen mit der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax. 2014 wurde die Art erstmalig in Deutschland gesichtet, seitdem nehmen die Beobachtungen der Asiatischen Hornisse in Nordrhein-Westfalen zu.

Die hohe Vermehrungsrate dieser Hornissenart stellt eine potenzielle Gefahr für alle Nahrungszielorganismen dar, denn der Aufzucht der Larven dienen vor allem Honigbienen, Wespen, Wildbienen und weitere Arthropoden.

Zuständig im Rheinisch-Bergischen Kreis

Zuständig für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse Vespa velutina ist die Untere Naturschutzbehörde.

Untere Naturschutzbehörde

Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach

Telefon 02336/93 0
E-Mail verwaltung@en-kreis.de

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