Melden Sie ihre Sichtung von Vespa velutina im Kreis Gütersloh

Im Kreis Gütersloh und anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wird die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax früher oder später auftauchen. (Karte: TUBS/Wikimedia)
Im Kreis Gütersloh und anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wird die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax früher oder später auftauchen. (Karte: TUBS/Wikimedia)

Die sich in Europa und nun auch in Nordrhein-Westfalen und im Kreis Gütersloh ausbreitende gebietsfremde Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax ist seit 2016 in der EU Verordnung Nr. 1143/2016 (sog. Unionsliste) als invasive Art gelistet. Da diese Hornissenart bisher nicht weit verbreitet ist, besteht die Verpflichtung, Vespa velutina zu bekämpfen, Vorkommen müssen an die zuständigen Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte gemeldet werden. Der Unteren Naturschutzbehörde im Kreis Gütersloh obliegt es, für die Bekämpfung der Nester der auch als Gelbfüßige Hornisse bekannten invasiven Art zu sorgen.

Frankreich und Spanien haben bereits langjährige Erfahrungen mit der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax. 2014 wurde die Art erstmalig in Deutschland gesichtet, seitdem nehmen die Beobachtungen dieser Hornissenart nun auch in Nordrhein-Westfalen zu.

Der Kreis Gütersloh grenzt an Niedersachsen, Bielefeld sowie die Kreise Herford, Lippe, Paderborn, Soest und Warendorf.

Die hohe Vermehrungsrate dieser Hornissenart stellt eine potenzielle Gefahr für alle Nahrungszielorganismen dar, denn der Aufzucht der Larven dienen vor allem Honigbienen, Wespen, Wildbienen und weitere Arthropoden.

Zuständig im Kreis Gütersloh

Zuständig im Kreis Gütersloh für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse Vespa velutina ist die Untere Naturschutzbehörde.

Untere Naturschutzbehörde

Kreisverwaltung Gütersloh
Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh

Telefon 05241 85-0
E-Mail kreisverwaltung@kreis-guetersloh.de

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