Melden Sie ihre Sichtung von Vespa velutina dem Umweltamt Oberhausen
Die sich in Europa und nun auch in Nordrhein-Westfalen und in der Stadt Oberhausen ausbreitende gebietsfremde Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax ist seit 2016 in der EU Verordnung Nr. 1143/2016 (sog. Unionsliste) als invasive Art gelistet.
Da diese Hornissenart bisher nicht weit verbreitet ist, besteht die Verpflichtung, Vespa velutina zu bekämpfen, Vorkommen müssen an die zuständigen Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte gemeldet werden.
Der Unteren Naturschutzbehörde in der Stadt Oberhausen obliegt es, für die Bekämpfung der Nester der auch als Gelbfüßige Hornisse bekannten invasiven Hornissenart zu sorgen. Di8e Stadt gehört zur Metropolregion Rhein-Ruhr, grenzt an Mülheim, Duisburg, Bottrop, Essen sowie den Kreis Wesel.
Frankreich und Spanien haben bereits langjährige Erfahrungen mit der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax. 2014 wurde die Art erstmalig in Deutschland gesichtet, seitdem nehmen die Beobachtungen der Asiatischen Hornisse in Nordrhein-Westfalen zu.
Die hohe Vermehrungsrate dieser Hornissenart stellt eine potenzielle Gefahr für alle Nahrungszielorganismen dar, denn der Aufzucht der Larven dienen vor allem Honigbienen, Wespen, Wildbienen und weitere Arthropoden.
Zuständig in Oberhausen
Zuständig für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse Vespa velutina ist die Untere Naturschutzbehörde.
Stadt Oberhausen
Bereich Umweltschutz
Ökologische Planung/Untere Naturschutzbehörde
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3573
Fax: 0208 825-3704
E-Mail: naturschutzbehoerde@oberhausen.de