Melden Sie ihre Sichtung von Vespa velutina dem Umweltamt in Bielefeld
Die sich in Europa und nun auch in Nordrhein-Westfalen ausbreitende gebietsfremde Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax ist seit 2016 in der EU Verordnung Nr. 1143/2016 (sog. Unionsliste) als invasive Art gelistet. Da diese Hornissenart bisher nicht weit verbreitet ist, besteht die Verpflichtung, Vespa velutina zu bekämpfen, Vorkommen müssen an die zuständigen Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte gemeldet werden.
Der Unteren Naturschutzbehörde in Bielefeld obliegt es, für die Bekämpfung der Nester der auch als Gelbfüßige Hornisse bekannten invasiven Art zu sorgen. Bielefeld grenzt an die Kreise Herford, Lippe und Gütersloh. Auch dort wird sich Vespa velutina ausbreiten.
Frankreich und Spanien haben bereits langjährige Erfahrungen mit der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax. 2014 wurde die Art erstmalig in Deutschland gesichtet, seitdem nehmen die Beobachtungen nun auch in Nordrhein-Westfalen zu.
Die hohe Vermehrungsrate dieser Hornissenart stellt eine potenzielle Gefahr für alle Nahrungszielorganismen dar, denn der Aufzucht der Larven dienen vor allem Honigbienen, Wespen, Wildbienen und weitere Arthropoden.
Zuständig in Bielefeld
Umweltamt
August-Bebel-Straße 75-77
33602 Bielefeld
Telefon 0521 510
E-Mail posteingang@bielefeld.de