Melden Sie ein Nest der Asiatischen Hornisse dem Umweltamt im Rhein-Hunsrück-Kreis

Der Rhein-Hunsrück-Kreis grenzt im Uhrzeigersinn im Norden beginnend an die Landkreise Mayen-Koblenz, Rhein-Lahn-Kreis, Mainz-Bingen, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell.
Der Rhein-Hunsrück-Kreis im nördlichen Rheinland-Pfalz

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) breitet sich seit einigen Jahren auch in Rheinland-Pfalz aus. Ursprünglich in Südostasien beheimatet, gelangte sie über Frankreich nach Europa und gilt hier als invasive gebietsfremde Art. Ihre Präsenz im Rhein-Hunsrück-Kreis stellt eine Herausforderung für Imkerei, Naturschutz und Behörden dar.

Der Landkreis umfasst einerseits die Landschaft links des Mittelrheins zwischen den Städten Oberwesel und Boppard und andererseits dem zentralen und östlichen Hunsrück mit dem Soonwald im Süden des Kreisgebiets. Die höchste Erhebung ist der Simmerkopf mit 653 m ü. NHN.

Der Rhein-Hunsrück-Kreis grenzt im Uhrzeigersinn im Norden beginnend an die Landkreise Mayen-Koblenz, Rhein-Lahn-Kreis, Mainz-Bingen, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit der Asiatischen Hornisse bildet die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Ausbreitung solcher Arten einzudämmen und ihre Auswirkungen auf heimische Ökosysteme zu begrenzen. In Deutschland fällt die Umsetzung in die Verantwortung der Länder, die wiederum den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) wesentliche Aufgaben übertragen haben.

Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde im Rhein-Hunsrück-Kreis

Einzelsichtungen asiatischer Hornissen, hier eine Drohne der Asiatischen Hornisse, können im Rhein-Hunsrück-Kreis nicht mehr bearbeitet werden. (Foto: Klaus Maresch)
Einzelsichtungen asiatischer Hornissen, hier eine Drohne der Asiatischen Hornisse, können im Rhein-Hunsrück-Kreis nicht mehr bearbeitet werden. (Foto: Klaus Maresch)

Die Untere Naturschutzbehörde im Rhein-Hunsrück-Kreis ist die zentrale Anlaufstelle, wenn es um Funde der Nester der Asiatischen Hornisse im Kreisgebiet geht. Ihre Zuständigkeit umfasst im Wesentlichen:

  • Meldestelle für Sichtungen: Bürgerinnen und Bürger sowie Imkerinnen und Imker sollen Sichtungen von Nestern der Asiatischen Hornisse im Rhein-Hunsrück-Kreis an die UNB melden. Sichtungen einzelner Hornissen kann nicht mehr nachgegangen werden, da es zuviele sind.
  • Prüfung und Dokumentation: Die Umweltbehörde prüft die Meldungen zum Fund eines Nestes der Asiatischen Hornisse, veranlasst ggf. eine Bestimmung durch Fachleute und führt ein Monitoring zur Verbreitung.
  • Koordination von Maßnahmen: Stellt sich eine Sichtung in einem ökologisch sensiblen Gebiet (Naturschutzgebiet) als bestätigter Fund heraus, entscheidet die UNB über das Vorgehen – z. B. das Entfernen oder Vernichten eines Nestes durch geschulte Fachfirmen.
  • Abstimmung mit Fachstellen: In vielen Regionen arbeitet die UNB eng mit Imkerverbänden, Naturschutzorganisationen und Umweltministerien zusammen.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung: Bürger werden informiert, wie sie mit Funden umgehen sollen und welche Meldewege es gibt.

Seit 2025 sind im Rhein-Hunsrück-Kreis Haus- und Grundstückseigentümer für die Bekämpfung zuständig

Seit der Umgruppierung der Asiatischen Hornisse auf die Liste der invasiven Arten, die als etabliert gelten, ist die UNB im Rhein-Hunsrück-Kreis nur noch zuständig, wenn es um Naturschutzgebiete geht. In allen anderen Fällen obliegt es dem Haus- und Grundstücksbesitzer, die Bekämpfung vornehmen zu lassen. Von der UNB im Rhein-Hunsrück-Kreis bekommt man Listen von Fachfirmen sowie geschulten Wespen- und Hornissenberatern, die im Falle eines Nestfundes auf Privatgelände ein Nest der Asiatischen Hornisse eine Bekämpfung/Entfernung durchführen können.

Wofür ist das Umweltamt im Rhein-Hunsrück-Kreis zuständig?

Die Asiatische Hornisse steht auf der Liste invasiver Arten von unionsweiter Bedeutung. Damit ist ihr Management eine hoheitliche Aufgabe. Da es sich um eine Naturschutz- und Artenschutzfrage handelt, ist die UNB als Teil der unteren staatlichen Verwaltungsebene zuständig. Sie bündelt die Informationen und setzt vor Ort Maßnahmen um, während übergeordnete Behörden (Landesumweltamt, Ministerien) strategische Leitlinien vorgeben. 0638985064-Hunsrück

Was Bürger (nicht) tun können

  • Bitte Sichtungen melden: Wer im Rhein-Hunsrück-Kreis ein Nest der Asiatischen Hornisse entdeckt, sollte Fotos anfertigen und diese mit Ortsangabe an die Untere Naturschutzbehörde Trier weiterleiten. Bitte nur Nester melden, Einzelsichtungen von Hornissen kann von Seiten der Umweltbehörden, Imker sowie Wespen- und Hornissenberater aufgrund der Vielzahl der Meldungen nicht mehr nachgegangen werden.
  • Keine Eigenmaßnahmen: Das eigenmächtige Entfernen von Nestern ist gefährlich und nicht ratsam. Nester der Asiatischen Hornisse können mehrere Tausend verteidigungsfähige Hornissen beinhalten, die sehr schnell zum Angriff übergehen können. Ohne entsprechende Schutzausrüstung (Imkeranzug reicht nicht!) besteht Lebensgefahr.
    Es besteht außerdem eine Verwechslungsgefahr mit einem Nest der streng geschützten Europäischen Hornisse (Vespa crabro) oder der Mittleren Wespe (Dolichovespula media).
  • Imkerei unterstützen: Durch die Meldung von Funden helfen Bürger dabei, Schäden an Honigbienenbeständen und die weitere Ausbreitung der Asiatischen Hornisse im Rhein-Hunsrück-Kreis einzudämmen.
  • Das Aufstellen von Fallen mit Lockstoffen ist verboten, da auch geschützte Wespen- und Hornissenarten angelockt und getötet werden.
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