Melden Sie ein Nest der Asiatischen Hornisse der Unteren Naturschutzbehörde im Rhein-Sieg Kreis

Im Rhein-Sieg Kreis wurde Vespa velutina bereits mehrfach gesichtet und anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wird die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax früher oder später auftauchen. (Karte: TUBS/Wikimedia)
Im Rhein-Sieg Kreis wurde Vespa velutina bereits mehrfach gesichtet. (Karte: TUBS/Wikimedia)

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) breitet sich seit einigen Jahren auch in Nordrhein-Westfalen aus. Ursprünglich in Südostasien beheimatet, gelangte sie über Frankreich nach Europa und gilt hier als invasive gebietsfremde Art. Ihre Präsenz im Rhein-Sieg-Kreis stellt eine Herausforderung für Imkerei, Naturschutz und Behörden dar.

Der Rhein-Sieg-Kreis grenzt an die kreisfreie Stadt Köln, den Rheinisch-Bergischen und an den Oberbergischen Kreis (alle in Nordrhein-Westfalen), an die Landkreise Altenkirchen (Westerwald), Neuwied und Ahrweiler (alle in Rheinland-Pfalz) sowie an den Kreis Euskirchen und den Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Die kreisfreie Bundesstadt Bonn wird fast vollständig vom Kreisgebiet umschlossen und grenzt im äußersten Süden an Rheinland-Pfalz.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit der Asiatischen Hornisse bildet die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Ausbreitung solcher Arten einzudämmen und ihre Auswirkungen auf heimische Ökosysteme zu begrenzen. In Deutschland fällt die Umsetzung in die Verantwortung der Länder, die wiederum den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) wesentliche Aufgaben übertragen haben.

Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde im Rhein-Sieg-Kreis

Die Untere Naturschutzbehörde im Rhein-Sieg-Kreis ist die zentrale Anlaufstelle, wenn es um Funde der Nester der Asiatischen Hornisse im Rhein-Sieg-Kreis geht. Ihre Zuständigkeit umfasst im Wesentlichen:

  • Ein im Herbst geborgenes Nest wie dieses kann auch im Rhein-Sieg-Kreis auftauchen. (Foto: Klaus Maresch)
    Ein im Herbst geborgenes Nest wie dieses kann auch im Rhein-Sieg-Kreis auftauchen. (Foto: Klaus Maresch)

    Meldestelle für Sichtungen: Bürgerinnen und Bürger sowie Imkerinnen und Imker sollen nur noch Sichtungen von Nestern der Asiatischen Hornisse im Rhein-Sieg-Kreis an die UNB melden. Sichtungen einzelner Hornissen kann nicht mehr nachgegangen werden, da es zuviele sind.

  • Prüfung und Dokumentation: Die Behörde prüft die Meldungen zum Fund eines Nestes der Asiatischen Hornisse, veranlasst ggf. eine Bestimmung durch Fachleute und führt ein Monitoring zur Verbreitung.
  • Koordination von Maßnahmen: Stellt sich eine Sichtung in einem ökologisch sensiblen Gebiet (Naturschutzgebiet) als bestätigter Fund heraus, entscheidet die UNB über das Vorgehen – z. B. das Entfernen oder Vernichten eines Nestes durch geschulte Fachfirmen.
  • Abstimmung mit Fachstellen: In vielen Regionen arbeitet die UNB eng mit Imkerverbänden, Naturschutzorganisationen und Umweltministerien zusammen.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung: Bürger werden informiert, wie sie mit Funden umgehen sollen und welche Meldewege es gibt.

Seit 2025 sind Haus- und Grundstückseigentümer für die Bekämpfung zuständig

Eine Drohne der Asiatischen Hornisse. Drohnen besitzen keinen Stachel und können nicht stechen. (Foto: Klaus Maresch)
Eine Drohne der Asiatischen Hornisse. Drohnen besitzen keinen Stachel und können nicht stechen. (Foto: Klaus Maresch)

Seit der Umgruppierung der Asiatischen Hornisse auf die Liste der invasiven Arten, die als etabliert gelten, ist die UNB Im Rhein-Sieg-Kreis nur noch zuständig, wenn es um Naturschutzgebiete geht. In allen anderen Fällen obliegt es dem Haus- und Grundstücksbesitzer, die Bekämpfung vornehmen zu lassen. Von der UNB Im Rhein-Sieg-Kreis bekommt man Listen von Fachfirmen sowie geschulten Wespen- und Hornissenberatern, die im Falle eines Nestfundes auf Privatgelände ein Nest der Asiatischen Hornisse eine Bekämpfung/Entfernung durchführen können.

Wofür ist die UNB zuständig?

Die Asiatische Hornisse steht auf der Liste invasiver Arten von unionsweiter Bedeutung. Damit ist ihr Management eine hoheitliche Aufgabe. Da es sich um eine Naturschutz- und Artenschutzfrage handelt, ist die UNB als Teil der unteren staatlichen Verwaltungsebene zuständig. Sie bündelt die Informationen und setzt vor Ort Maßnahmen um, während übergeordnete Behörden (Landesumweltamt, Ministerien) strategische Leitlinien vorgeben.

In Bonn und dem angrenzenden Rhein-Sieg-Kreis übernimmt der Wespen- und Hornissenberater Klaus Maresch auf Anfrage via Whatsapp direkt die Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse.

Was Bürger (nicht) tun können

    • Ein Primärnest im Vordach eines Hauses in Troisdorf, Rhein-Sieg-Kreis. (Foto: Klaus Maresch)
      Ein Primärnest im Vordach eines Hauses in Troisdorf, Rhein-Sieg-Kreis. (Foto: Klaus Maresch)

      Sichtungen melden: Wer im Rhein-Sieg-Kreis ein Nest der Asiatischen Hornisse entdeckt, sollte Fotos anfertigen und diese mit Ortsangabe an die Untere Naturschutzbehörde weiterleiten. Bitte nur Nester melden, Einzelsichtungen von Hornissen kann aufgrund der Vielzahl der Meldungen nicht mehr nachgegangen werden.

    • Keine Eigenmaßnahmen: Das eigenmächtige Entfernen von Nestern ist gefährlich und nicht ratsam. Nester der Asiatischen Hornisse können mehrere Tausend verteidigungsfähige Hornissen beinhalten, die sehr schnell zum Angriff übergehen können. Ohne entsprechende Schutzausrüstung (Imkeranzug reicht nicht!) besteht Lebensgefahr.
      Es besteht außerdem eine Verwechslungsgefahr mit einem Nest der streng geschützten Europäischen Hornisse (Vespa crabro).
    • Imkerei unterstützen: Durch die Meldung von Funden helfen Bürger dabei, Schäden an Honigbienenbeständen und die weitere Ausbreitung der Asiatischen Hornisse im Rhein-Sieg-Kreis einzudämmen.
    • Das Aufstellen von Fallen mit Lockstoffen ist verboten, da auch geschützte Wespen- und Hornissenarten angelockt und getötet werden.

Asiatische Hornissen, ihre Primär- und Sekundärnester und wo sie im Rhein-Sieg-Kreis zu finden sind

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