Melden Sie Nester der Asiatischen Hornisse im Hochsauerlandkreis

Im Hochsauerlandkreis und anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wird die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax früher oder später auftauchen. (Karte: TUBS/Wikimedia)
Im Hochsauerlandkreis und anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wird die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax früher oder später auftauchen. (Karte: TUBS/Wikimedia)

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) breitet sich seit einigen Jahren auch in Nordrhein-Westfalen aus. Ursprünglich in Südostasien beheimatet, gelangte sie über Frankreich nach Europa und gilt hier als invasive gebietsfremde Art. Ihre Präsenz im Hochsauerlandkreis stellt eine Herausforderung für Imkerei, Naturschutz und Behörden dar.

Der Kreis grenzt an Hessen sowie an die Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe, Märkischer Kreis, Soest, Paderborn und Höxter und ist der an Fläche größte Kreis des Landes Nordrhein-Westfalen.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit der Asiatischen Hornisse bildet die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Ausbreitung solcher Arten einzudämmen und ihre Auswirkungen auf heimische Ökosysteme zu begrenzen. In Deutschland fällt die Umsetzung in die Verantwortung der Länder, die wiederum den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) wesentliche Aufgaben übertragen haben.

Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde im Hochsauerlandkreis

Die Untere Naturschutzbehörde im Hochsauerlandkreis ist die zentrale Anlaufstelle, wenn es um Funde der Nester der Asiatischen Hornisse im Hochsauerlandkreis geht. Ihre Zuständigkeit umfasst im Wesentlichen:

  • Meldestelle für Sichtungen: Bürgerinnen und Bürger sowie Imkerinnen und Imker sollen Sichtungen von Nestern der Asiatischen Hornisse im Hochsauerlandkreis an die UNB melden. Sichtungen einzelner Hornissen kann nicht mehr nachgegangen werden, da es zuviele sind.
  • Prüfung und Dokumentation: Die Behörde prüft die Meldungen zum Fund eines Nestes der Asiatischen Hornisse, veranlasst ggf. eine Bestimmung durch Fachleute und führt ein Monitoring zur Verbreitung.
  • Koordination von Maßnahmen: Stellt sich eine Sichtung in einem ökologisch sensiblen Gebiet (Naturschutzgebiet) als bestätigter Fund heraus, entscheidet die UNB über das Vorgehen – z. B. das Entfernen oder Vernichten eines Nestes durch geschulte Fachfirmen.
  • Abstimmung mit Fachstellen: In vielen Regionen arbeitet die UNB eng mit Imkerverbänden, Naturschutzorganisationen und Umweltministerien zusammen.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung: Bürger werden informiert, wie sie mit Funden umgehen sollen und welche Meldewege es gibt.

Seit 2025 sind im Hochsauerlandkreis Haus- und Grundstückseigentümer für die Bekämpfung zuständig

Eine Königin von Vespa velutina am Embryonalnest. Für die Bekämpfung eines Nestes der Asiatischen Hornisse im Hochsauerlandkreis ist der Haus- und Grundstückseigentümer zuständig. (Foto: Klaus Maresch)
Eine Königin von Vespa velutina am Embryonalnest. Für die Bekämpfung eines Nestes der Asiatischen Hornisse im Hochsauerlandkreis ist der Haus- und Grundstückseigentümer zuständig. (Foto: Klaus Maresch)

Seit der Umgruppierung der Asiatischen Hornisse auf die Liste der invasiven Arten, die als etabliert gelten, ist die UNB im Hochsauerlandkreis nur noch zuständig, wenn es um Naturschutzgebiete geht. In allen anderen Fällen obliegt es dem Haus- und Grundstücksbesitzer, die Bekämpfung vornehmen zu lassen. Von der UNB im Hochsauerlandkreis bekommt man Listen von Fachfirmen sowie geschulten Wespen- und Hornissenberatern, die im Falle eines Nestfundes auf Privatgelände ein Nest der Asiatischen Hornisse eine Bekämpfung/Entfernung durchführen können.

Wofür ist das Umweltamt im Hochsauerlandkreis zuständig?

Die Asiatische Hornisse steht auf der Liste invasiver Arten von unionsweiter Bedeutung. Damit ist ihr Management eine hoheitliche Aufgabe. Da es sich um eine Naturschutz- und Artenschutzfrage handelt, ist die UNB als Teil der unteren staatlichen Verwaltungsebene zuständig. Sie bündelt die Informationen und setzt vor Ort Maßnahmen um, während übergeordnete Behörden (Landesumweltamt, Ministerien) strategische Leitlinien vorgeben.

Was Bürger (nicht) tun können

  • Sichtungen melden: Wer im Hochsauerlandkreis ein Nest der Asiatischen Hornisse entdeckt, sollte Fotos anfertigen und diese mit Ortsangabe an die Untere Naturschutzbehörde weiterleiten. Bitte nur Nester melden, Einzelsichtungen von Hornissen kann von Seiten der Umweltbehörden, Imker sowie Wespen- und Hornissenberater aufgrund der Vielzahl der Meldungen nicht mehr nachgegangen werden.
  • Keine Eigenmaßnahmen: Das eigenmächtige Entfernen von Nestern ist gefährlich und nicht ratsam. Nester der Asiatischen Hornisse können mehrere Tausend verteidigungsfähige Hornissen beinhalten, die sehr schnell zum Angriff übergehen können. Ohne entsprechende Schutzausrüstung (Imkeranzug reicht nicht!) besteht Lebensgefahr.
    Es besteht außerdem eine Verwechslungsgefahr mit einem Nest der streng geschützten Europäischen Hornisse (Vespa crabro) oder der Mittleren Wespe (Dolichovespula media).
  • Imkerei unterstützen: Durch die Meldung von Funden helfen Bürger dabei, Schäden an Honigbienenbeständen und die weitere Ausbreitung der Asiatischen Hornisse im Hochsauerlandkreis einzudämmen.
  • Das Aufstellen von Fallen mit Lockstoffen ist verboten, da auch geschützte Wespen- und Hornissenarten angelockt und getötet werden.
Zuständig im Hochsauerlandkreis

Zuständig für die Asiatische Hornisse Vespa velutina ist die Untere Naturschutzbehörde.

Untere Naturschutzbehörde
Steinstr. 27
59872 Meschede

Telefon 0291/94 0
E-Mail post@hochsauerlandkreis.de

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