Melden Sie ein Nest der Asiatischen Hornisse im Kreis Euskirchen

Im Kreis Euskirchen und anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wurde die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax mehrfach gesichtet. (Karte: TUBS/Wikimedia)
Im Kreis Euskirchen und anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wurde die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax mehrfach gesichtet. (Karte: TUBS/Wikimedia)

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) breitet sich seit einigen Jahren auch in Nordrhein-Westfalen aus. Ursprünglich in Südostasien beheimatet, gelangte sie über Frankreich nach Europa und gilt hier als invasive gebietsfremde Art. Ihre Präsenz im Kreis Euskirchen stellt eine Herausforderung für Imkerei, Naturschutz und Behörden dar.

Der Kreis Euskirchen grenzt an vier Kreise in Nordrhein-Westfalen, drei Landkreise in Rheinland-Pfalz sowie an das Königreich Belgien. Die Gesamtlänge der Kreisgrenze beträgt 290 km. Er grenzt, im Westen beginnend, an die Städteregion Aachen und an die Kreise Düren, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Sieg-Kreis (alle in Nordrhein-Westfalen) sowie an die Landkreise Ahrweiler, Vulkaneifel und Eifelkreis Bitburg-Prüm, zu dem die gemeinsame Grenze nur rund 1,5 km lang ist (alle in Rheinland-Pfalz). Im Südwesten und Westen befindet sich das Arrondissement Verviers (Provinz Lüttich) in Belgien, zu dem die Grenze über 28 km nahezu vollständig entlang der Bundesstraße 265 verläuft.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit der Asiatischen Hornisse bildet die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Ausbreitung solcher Arten einzudämmen und ihre Auswirkungen auf heimische Ökosysteme zu begrenzen. In Deutschland fällt die Umsetzung in die Verantwortung der Länder, die wiederum den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) wesentliche Aufgaben übertragen haben.

Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde im Kreis Euskirchen

Die Untere Naturschutzbehörde im Kreis Euskirchen ist die zentrale Anlaufstelle, wenn es um Funde der Nester der Asiatischen Hornisse im Kreis Euskirchen geht. Ihre Zuständigkeit umfasst im Wesentlichen:

  • Meldestelle für Sichtungen: Bürgerinnen und Bürger sowie Imkerinnen und Imker sollen Sichtungen von Nestern der Asiatischen Hornisse im Kreis Euskirchen an die UNB melden. Sichtungen einzelner Hornissen kann von Seiten der Umweltbehörden nicht mehr nachgegangen werden, da es zuviele sind.
  • Prüfung und Dokumentation: Die Behörde prüft die Meldungen zum Fund eines Nestes der Asiatischen Hornisse, veranlasst ggf. eine Bestimmung durch Fachleute und führt ein Monitoring zur Verbreitung.
  • Koordination von Maßnahmen: Stellt sich eine Sichtung in einem ökologisch sensiblen Gebiet (Naturschutzgebiet) als bestätigter Fund heraus, entscheidet die UNB über das Vorgehen – z. B. das Entfernen oder Vernichten eines Nestes durch geschulte Fachfirmen.
  • Abstimmung mit Fachstellen: In vielen Regionen arbeitet die UNB eng mit Imkerverbänden, Naturschutzorganisationen und Umweltministerien zusammen.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung: Bürger werden informiert, wie sie mit Funden umgehen sollen und welche Meldewege es gibt.

Der Kreis Euskirchen übernimmt auch 2025 die Bekämpfung von Nestern der Asiatischen Hornisse

Auch Einzelsichtungen von Arbeiterinnen der Asiatischen Hornisse, hier eine Drohne, wird beim Umweltamt Euskirchen nachgegangen. (Foto: Klaus Maresch)
Auch Einzelsichtungen von Arbeiterinnen der Asiatischen Hornisse, hier eine Drohne, wird beim Umweltamt Euskirchen nachgegangen. (Foto: Klaus Maresch)

Seit der Umgruppierung der Asiatischen Hornisse auf die Liste der invasiven Arten, die als etabliert gelten, ist die UNB Im Kreisgebiet nur noch zuständig, wenn es um Naturschutzgebiete geht. Dennoch übernimmt die UNB Euskirchen auch weiterhin alle Entfernungen und es entstehen für die Eigentümer keinerlei Kosten. Auch Einzeltiersichtungen wird hier nachgegangen. Es wird zwischen UNB und örtlichem Imkerverein abgesprochen und organisiert.

Von der UNB Im Kreis Euskirchen bekommt man Listen von Fachfirmen sowie geschulten Wespen- und Hornissenberatern wie Dirk Wacker, die im Falle eines Nestfundes auf Privatgelände ein Nest der Asiatischen Hornisse eine Bekämpfung/Entfernung durchführen können.

Nestfunde im Kreis Euskirchen können auch direkt an den Imker, Wespen- und Hornissenberater Dirk Wacker gemeldet werden, der dann in Absprache mit dem Haus- oder Grundstückseigentümer eine Bekämpfung/Entfernung des Nestes durchführt.
Kontakt (Whatsapp): 0163/4180863

Wofür ist das Umweltamt im Kreis Euskirchen zuständig?

Die Asiatische Hornisse steht auf der Liste invasiver Arten von unionsweiter Bedeutung. Damit ist ihr Management eine hoheitliche Aufgabe. Da es sich um eine Naturschutz- und Artenschutzfrage handelt, ist die UNB als Teil der unteren staatlichen Verwaltungsebene zuständig. Sie bündelt die Informationen und setzt vor Ort Maßnahmen um, während übergeordnete Behörden (Landesumweltamt, Ministerien) strategische Leitlinien vorgeben.

Was Bürger (nicht) tun können

  • Nur Nestfunde melden: Wer im Kreis Euskirchen ein Nest der Asiatischen Hornisse entdeckt, sollte Fotos anfertigen und diese mit Ortsangabe an die Untere Naturschutzbehörde weiterleiten. 
  • Keine Eigenmaßnahmen: Das eigenmächtige Entfernen von Nestern ist gefährlich und nicht ratsam. Nester der Asiatischen Hornisse können mehrere Tausend verteidigungsfähige Hornissen beinhalten, die sehr schnell zum Angriff übergehen können. Ohne entsprechende Schutzausrüstung (Imkeranzug reicht nicht!) besteht Lebensgefahr.
    Es besteht außerdem eine Verwechslungsgefahr mit einem Nest der streng geschützten Europäischen Hornisse (Vespa crabro) oder der Mittleren Wespe.
  • Imkerei unterstützen: Durch die Meldung von Funden helfen Bürger dabei, Schäden an Honigbienenbeständen und die weitere Ausbreitung der Asiatischen Hornisse im Kreis Euskirchen einzudämmen.
  • Das Aufstellen von Fallen mit Lockstoffen ist verboten, da auch geschützte Wespen- und Hornissenarten angelockt und getötet werden.
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