Melden Sie ein Nest der Asiatischen Hornisse Ihrer Umweltbehörde


Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) breitet sich seit einigen Jahren auch in Deutschland aus. Ursprünglich in Südostasien beheimatet, gelangte sie über Frankreich nach Europa und gilt hier als invasive gebietsfremde Art. Ihre Präsenz stellt eine Herausforderung für Imkerei, Naturschutz und Umweltbehörden dar.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit der Asiatischen Hornisse bildet die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Ausbreitung solcher Arten einzudämmen und ihre Auswirkungen auf heimische Ökosysteme zu begrenzen. In Deutschland fällt die Umsetzung in die Verantwortung der Länder, die wiederum den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) wesentliche Aufgaben übertragen haben.
Aufgaben der Umweltbehörden
Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt- oder Kreisverwaltung ist die zentrale Anlaufstelle, wenn es um Funde der Nester der Asiatischen Hornisse geht. Ihre Zuständigkeit umfasst im Wesentlichen:
- Meldestelle für Sichtungen: Bürgerinnen und Bürger sowie Imkerinnen und Imker sollen Sichtungen von Nestern der Asiatischen Hornisse an die UNB melden. Sichtungen einzelner Hornissen kann nicht mehr nachgegangen werden, da es zuviele sind.
- Prüfung und Dokumentation: Die Umweltbehörde prüft die Meldungen zum Fund eines Nestes der Asiatischen Hornisse, veranlasst ggf. eine Bestimmung durch Fachleute und führt ein Monitoring zur Verbreitung.
- Koordination von Maßnahmen: Stellt sich eine Sichtung in einem ökologisch sensiblen Gebiet (Naturschutzgebiet) als bestätigter Fund heraus, entscheidet die UNB über das Vorgehen – z. B. das Entfernen oder Vernichten eines Nestes durch geschulte Fachfirmen.
- Abstimmung mit Fachstellen: In vielen Regionen arbeiten Umweltbehörden eng mit Imkerverbänden, Naturschutzorganisationen und Umweltministerien zusammen.
- Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung: Bürger werden informiert, wie sie mit Funden umgehen sollen und welche Meldewege es gibt.
Seit 2025 sind Haus- und Grundstückseigentümer für die Bekämpfung zuständig

Seit der Umgruppierung der Asiatischen Hornisse auf die Liste der invasiven Arten, die als etabliert gelten, sind Umweltbehörden nur noch zuständig, wenn es um Naturschutzgebiete geht. In allen anderen Fällen obliegt es dem Haus- und Grundstücksbesitzer, die Bekämpfung vornehmen zu lassen. Von den Umweltbehörden, Naturschutzorganisationen oder auch Imkerverbänden bekommt man Listen von Fachfirmen sowie geschulten Wespen- und Hornissenberatern, die im Falle eines Nestfundes auf Privatgelände ein Nest der Asiatischen Hornisse eine Bekämpfung/Entfernung durchführen können.
Wofür ist die Umweltbehörde zuständig?
Die Asiatische Hornisse steht auf der Liste invasiver Arten von unionsweiter Bedeutung. Damit ist ihr Management eine hoheitliche Aufgabe. Da es sich um eine Naturschutz- und Artenschutzfrage handelt, ist die UNB als Teil der unteren staatlichen Verwaltungsebene zuständig. Sie bündelt die Informationen und setzt vor Ort Maßnahmen um, während übergeordnete Behörden (Landesumweltamt, Ministerien) strategische Leitlinien vorgeben.
Was Bürger tun können
- Sichtungen melden: Wer in Mettmann ein Nest der Asiatischen Hornisse entdeckt, sollte Fotos anfertigen und diese mit Ortsangabe an die Untere Naturschutzbehörde weiterleiten.
- Keine Eigenmaßnahmen: Das eigenmächtige Entfernen von Nestern der Asiatischen Hornisse ist gefährlich und nicht ratsam. Nester der Asiatischen Hornisse können mehrere Tausend verteidigungsfähige Hornissen beinhalten, die sehr schnell zum Angriff übergehen können. Ohne entsprechende Schutzausrüstung (Imkeranzug reicht nicht!) besteht Lebensgefahr.
Es besteht außerdem eine Verwechslungsgefahr mit einem Nest der streng geschützten Europäischen Hornisse (Vespa crabro). - Imkerei unterstützen: Durch die Meldung von Funden helfen Bürger dabei, Schäden an Honigbienenbeständen und die weitere Ausbreitung der Asiatischen Hornisse in Mettmann einzudämmen.
Damit einer Meldung nachgegangen werden kann, muß die Meldung an die Umweltbehörde ein Foto des Nestes enthalten sowie genaue Angaben zum Fundort (Ort, Adresse, falls vorhanden: die GPS-Daten Ihres Handys) und eine genauere Beschreibung des Nistortes (z.B. 10 m hoch in einem Baum, in einer Hecke oder an einem Carport). Auch das Beobachtungsdatum und die Uhrzeit sollten Sie bitte angeben. Für Rückfragen ist die Angabe Ihrer Kontaktdaten wichtig.
Meldeportale der Bundesländer
- Baden-Württemberg
Meldeportal
App: Meine Umwelt - Bayern
E-Mail an die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau: ibi@lwg.bayern.de - Berlin
E-Mail an Dr. Melanie von Orlow: Kontakt@hymenopterendienst.de - Brandenburg
E-Mail an den Landesverband Brandenburgischer Imker vvmeldung@imker-brandenburgs.de - Bremen
E-Mail an die Umweltbehörde: torve.christiansen@umwelt.bremen.de - Hamburg
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Meldeportal - Mecklenburg-Vorpommern
Meldeportal - Niedersachsen
Meldeportal - Nordrhein-Westfalen
Meldeportal
Bitte beachten Sie das Untermenu mit den direkten Kontakten zu den Kreisen und kreisfreien Städten mit zuständigen Wespen- und Hornissenberatern. - Rheinland-Pfalz
Meldeportal
E-Mail an: Artenfinder(at)snu.rlp.de - Saarland
E-Mail mit der Angabe ‚asiatische Hornisse oder Nest‘ an das Ministerium für Umwelt, Ref. D/2 Arten- und Biotopschutz, Herr Werno: a.werno@umwelt.saarland.de - Sachsen
E-Mail an die zuständige untere und/oder das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG): Artenerfassung.LfULG@smekul.sachsen.de - Sachsen-Anhalt
E-Mail an Dr. Kai Gedeon vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt: kai.gedeon@lau.mwu.sachsen-anhalt.de - Schleswig-Holstein
Meldeportal - Thüringen
E-Mail an Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 31: poststelle@tlubn.thueringen.de