Melden Sie ihre Sichtung von Vespa velutina im Kreis Recklinghausen
Die sich in Europa und nun auch in Nordrhein-Westfalen und im Kreis Recklinghausen ausbreitende gebietsfremde Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax ist seit 2016 in der EU Verordnung Nr. 1143/2016 (sog. Unionsliste) als invasive Art gelistet.
Da diese Hornissenart bisher nicht weit verbreitet ist, besteht die Verpflichtung, Vespa velutina zu bekämpfen, Vorkommen müssen an die zuständigen Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte gemeldet werden.
Der Unteren Naturschutzbehörde im Kreis Recklinghausen obliegt es, für die Bekämpfung der Nester der auch als Gelbfüßige Hornisse bekannten invasiven Hornissenart zu sorgen. Weite Teile des Kreises gehören zur Metropolregion Rhein-Ruhr, grenzen an Dortmund, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop sowie an die Kreise Wesel, Borken, Coesfeld und Unna.
Frankreich und Spanien haben bereits langjährige Erfahrungen mit der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax. 2014 wurde die Art erstmalig in Deutschland gesichtet, seitdem nehmen die Beobachtungen der Asiatischen Hornisse in Nordrhein-Westfalen zu.
Die hohe Vermehrungsrate dieser Hornissenart stellt eine potenzielle Gefahr für alle Nahrungszielorganismen dar, denn der Aufzucht der Larven dienen vor allem Honigbienen, Wespen, Wildbienen und weitere Arthropoden.
Zuständig im Kreis Recklinghausen
Zuständig für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse Vespa velutina ist die Untere Naturschutzbehörde.
Untere Naturschutzbehörde
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Telefon 02361 / 53-6016
E-Mail info@kreis-recklinghausen.de