Melden Sie Nester der Asiatischen Hornisse im Kreis Heinsberg

Im Kreis Heinsberg ist die Asiatische Hornisse bereits gesichtet worden. In anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wird sie früher oder später auftauchen. (Karte: TUBS/Wikimedia)
Im Kreis Heinsberg ist die Asiatische Hornisse bereits gesichtet worden. In anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wird sie früher oder später auftauchen. (Karte: TUBS/Wikimedia)

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) breitet sich seit einigen Jahren auch in Nordrhein-Westfalen aus. Ursprünglich in Südostasien beheimatet, gelangte sie über Frankreich nach Europa und gilt hier als invasive gebietsfremde Art. Ihre Präsenz im Kreis Heinsberg stellt eine Herausforderung für Imkerei, Naturschutz und Behörden dar.

Der Kreis Heinsberg grenzt an die Niederlande, Mönchengladbach sowie an die Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Rhein-Kreis Neuss und Viersen.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit der Asiatischen Hornisse bildet die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Ausbreitung solcher Arten einzudämmen und ihre Auswirkungen auf heimische Ökosysteme zu begrenzen. In Deutschland fällt die Umsetzung in die Verantwortung der Länder, die wiederum den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) wesentliche Aufgaben übertragen haben.

Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde im Kreis Heinsberg

Einzelsichtungen asiatischer Hornissen, hier eine Drohne der Asiatischen Hornisse, können im Kreis Heinsberg nicht mehr bearbeitet werden. (Foto: Klaus Maresch)
Einzelsichtungen asiatischer Hornissen, hier eine Drohne der Asiatischen Hornisse, können im Kreis Heinsberg nicht mehr bearbeitet werden. (Foto: Klaus Maresch)

Die Untere Naturschutzbehörde im Kreis Heinsberg ist die zentrale Anlaufstelle, wenn es um Funde der Nester der Asiatischen Hornisse im Kreis Heinsberg geht. Ihre Zuständigkeit umfasst im Wesentlichen:

  • Meldestelle für Sichtungen: Bürgerinnen und Bürger sowie Imkerinnen und Imker sollen Sichtungen von Nestern der Asiatischen Hornisse im Kreis Heinsberg an die UNB melden. Sichtungen einzelner Hornissen kann nicht mehr nachgegangen werden, da es zuviele sind.
  • Prüfung und Dokumentation: Die Umweltbehörde prüft die Meldungen zum Fund eines Nestes der Asiatischen Hornisse, veranlasst ggf. eine Bestimmung durch Fachleute und führt ein Monitoring zur Verbreitung.
  • Koordination von Maßnahmen: Stellt sich eine Sichtung in einem ökologisch sensiblen Gebiet (Naturschutzgebiet) als bestätigter Fund heraus, entscheidet die UNB über das Vorgehen – z. B. das Entfernen oder Vernichten eines Nestes durch geschulte Fachfirmen.
  • Abstimmung mit Fachstellen: In vielen Regionen arbeitet die UNB eng mit Imkerverbänden, Naturschutzorganisationen und Umweltministerien zusammen.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung: Bürger werden informiert, wie sie mit Funden umgehen sollen und welche Meldewege es gibt.

Seit 2025 sind im Kreis Heinsberg Haus- und Grundstückseigentümer für die Bekämpfung zuständig

Ein Nest der Asiatischen Hornisse - hier unter einem Kanaldeckel - kann an ungewöhnlichen Stellen auftauchen.
Ein Nest der Asiatischen Hornisse – hier unter einem Kanaldeckel – kann an ungewöhnlichen Stellen auftauchen.

Seit der Umgruppierung der Asiatischen Hornisse auf die Liste der invasiven Arten, die als etabliert gelten, ist die UNB im Kreis Heinsberg nur noch zuständig, wenn es um Naturschutzgebiete geht. In allen anderen Fällen obliegt es dem Haus- und Grundstücksbesitzer, die Bekämpfung vornehmen zu lassen. Von der UNB im Kreis Heinsberg bekommt man Listen von Fachfirmen sowie geschulten Wespen- und Hornissenberatern, die im Falle eines Nestfundes auf Privatgelände ein Nest der Asiatischen Hornisse eine Bekämpfung/Entfernung durchführen können.

Wofür ist das Umweltamt im Kreis Heinsberg zuständig?

Die Asiatische Hornisse steht auf der Liste invasiver Arten von unionsweiter Bedeutung. Damit ist ihr Management eine hoheitliche Aufgabe. Da es sich um eine Naturschutz- und Artenschutzfrage handelt, ist die UNB als Teil der unteren staatlichen Verwaltungsebene zuständig. Sie bündelt die Informationen und setzt vor Ort Maßnahmen um, während übergeordnete Behörden (Landesumweltamt, Ministerien) strategische Leitlinien vorgeben.

Was Bürger (nicht) tun können

  • Sichtungen melden: Wer im Kreis Heinsberg ein Nest der Asiatischen Hornisse entdeckt, sollte Fotos anfertigen und diese mit Ortsangabe an die Untere Naturschutzbehörde weiterleiten. Bitte nur Nester melden, Einzelsichtungen von Hornissen kann von Seiten der Umweltbehörden, Imker sowie Wespen- und Hornissenberater aufgrund der Vielzahl der Meldungen nicht mehr nachgegangen werden.
  • Keine Eigenmaßnahmen: Das eigenmächtige Entfernen von Nestern ist gefährlich und nicht ratsam. Nester der Asiatischen Hornisse können mehrere Tausend verteidigungsfähige Hornissen beinhalten, die sehr schnell zum Angriff übergehen können. Ohne entsprechende Schutzausrüstung (Imkeranzug reicht nicht!) besteht Lebensgefahr.
    Es besteht außerdem eine Verwechslungsgefahr mit einem Nest der streng geschützten Europäischen Hornisse (Vespa crabro) oder der Mittleren Wespe (Dolichovespula media).
  • Imkerei unterstützen: Durch die Meldung von Funden helfen Bürger dabei, Schäden an Honigbienenbeständen und die weitere Ausbreitung der Asiatischen Hornisse im Kreis Heinsberg einzudämmen.
  • Das Aufstellen von Fallen mit Lockstoffen ist verboten, da auch geschützte Wespen- und Hornissenarten angelockt und getötet werden.
Zuständig im Kreisgebiet

Zuständig für die Asiatische Hornisse ist die Untere Naturschutzbehörde.

Untere Naturschutzbehörde
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Telefon 02452 136139
Telefon 02452 136122
E-Mail lars.delling@kreis-heinsberg.de

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Was Unsere Kunden Sagen
15 Rezensionen