Die Asiatische Hornisse im Kreis Cochem-Zell


Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) gilt in Deutschland und damit auch in Rheinland-Pfalz als etabliert, weshalb eine Umstufung der Asiatischen Hornisse erfolgt ist. Ihre schnelle Verbreitung in Städten und Kreisen wie Cochem-Zell kann, trotz der immensen Anstrengungen der Naturschutzverwaltung weder in Rheinland-Pfalz noch in den benachbarten Bundesländern verhindert werden, sodass sie am 24. März 2025 bundesweit als „weit verbreitet“ (Art. 19 der EU-VO Invasive Arten) eingestuft wurde.
Die Asiatische Hornisse gilt damit in ganz Deutschland und somit auch in Cochem als etabliert und unterliegt zukünftig den Regularien des Managements und nicht mehr denen der umfangreichen Früherkennung, die mit einer sofortigen Beseitigungspflicht der Nester der Asiatischen Hornisse einherging. Aufgrund der Umstufung der asiatischen Hornisse stellt die Landesnaturschutzverwaltung in Rheinland-Pfalz die Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse mit Landesmitteln, für zum Beispiel die Initial- und Primärnester, ab dem heutigen 1. August 2025 ein.
Die Asiatische Hornisse im Landkreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz
Der Landkreis Cochem-Zell liegt mittig im nördlichen Rheinland-Pfalz und ist dünn besiedelt. Mittig durch das Kreisgebiet fließt die Mosel. Nördlich des Flusses befindet sich die Eifel, südlich davon der Hunsrück. Das Kreisgebiet ist etwa zur Hälfte mit Wald bedeckt. Es ist zu erwarten, dass die Asiatische Hornisse sich auch in Rheinland-Pfalz weiter ausbreiten wird.
Die Naturschutzverwaltung von Rheinland-Pfalz hatte bislang die Bekämpfung der Art, in Form der Beseitigung der Nester fortgeführt. Damit wollte man einerseits die Initial- und Primärnester mit neuen Königinnen noch bekämpfen und die Gelegenheit geben, die durch die Naturschutzverwaltung aufgebauten digitalen Meldestrukturen zur Verfügung zu stellen. So können Nester der Asiatischen Hornisse Cochem-Zell über den Whatsapp-Button des Portals Vespa velutina NRW gemeldet werden.
Am 01.08.2025 tritt die amtliche Umstufung der Asiatischen Hornisse in Kraft

Beseitigungsmaßnahmen werden von der Unteren Naturschutzbehörde Cochem-Zell nur noch bei deutlich erkennbaren negativen Auswirkungen auf die Biodiversität umgesetzt.
Das Gebiet des Landkreises ist 692 km² groß und zu rund 87 % von Vegetation bedeckt. Fast die Hälfte der Kreisfläche (48 %) ist von Wald bedeckt, was den Landkreis zu einer der waldreichsten Regionen im bereits sehr waldreichen Rheinland-Pfalz macht.
Etwa drei Viertel der Kreisfläche sind Teil des Landschaftsschutzgebiets „Mosel von Schweich bis Koblenz“. Naturschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind: Brauselay, Dortebachtal, Ediger Laach, Falkenlay, die Feuchtwiese beim Schafstaller Hof, die Insel Taubengrün, der Jungferweiher, die Kiesgrube am Mühlenstein, das Müllenbachtal/Kaulenbachtal, das Gebiet Pommerheld, Treiser Schock, das Ulmener Maar, dieWacholderheide Nassenberg, die Brauselay, das Ulmener Maar, die Höhle im Gebiet „Falkenlay“ und der Wasserfall im Dortebachtal.
Es werden zudem vier Schutzgüter als geschützte Landschaftsbestandteile (gLB) ausgewiesen. Dies sind die Heidefläche am Leitzenbacher Berg, der Tümpel am Reiserheck, die Eichen beim Steinbruch (Gillenbeuren) und die Kiesgrube im Gemeindewald Hinter Kail. Im Landkreis gibt es ein kleines Vogelschutzgebiet am Jungferweiher sowie die beiden großflächigen Gebiete „Wälder zwischen Wittlich und Cochem“ und „Mittel- und Untermosel“. Teile des Landkreises sind Flora-Fauna-Habitate (FFH). Hierzu gehören u. a. das „Altlayer Bachtal“ oder die „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel“. Insgesamt sind es sechs Flächen, die teils sehr kleinräumig und teils landkreisübergreifend sind.
Zusammengenommen bilden Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete das EU-weite Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Moseltal entstehen durch zahlreiche tiefeingeschnittene, enge und bewaldete Kerbtäler sowie durch teilweise sehr steile Talhänge besondere klimatische Bedingungen. Diese führen zu einzigartigen Biotopen mit zum Teil mediterraner Flora (z. B. Buchsbaum). Es ergeben sich zudem gute Bedingungen für den Qualitätsweinbau. In den kleinräumig wechselnden und auch großflächigen Trockenbiotopstandorten siedeln wärme- und trockenheitsliebende Arten, die zum Teil stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind. Hierzu gehören die Zippammer, die Smaragdeidechse oder der Moselapollofalter, der in dieser speziellen Unterart weltweit nur an der Untermosel zu finden ist.
Für die Früherkennung und der damit einhergehenden Bekämpfung einer invasiven Art wie der Asiatischen Hornisse in Nordrhein-Westfalen sind die Unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Für die jetzt als etabliert geltende Asiatische Hornisse entfällt nicht nur der aufwendige 3-stufige Notifizierungsprozess (Melde- und Nachweisprozess, wissenschaftliche Begleitung) gegenüber der EU sondern auch die Verpflichtung zur sofortigen Bekämpfung zur Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse in Cochem in einem frühen Stadium, um eine Invasion zu unterbinden. Die Untere Naturschutzbehörde in Cochem hat somit nicht mehr die Aufgabe, jedes Nest der Asiatischen Hornisse zu beseitigen. Ein bundesweit einheitliches Management- und Maßnahmenblatt für die Asiatische Hornisse mit Empfehlungen für geeignete Maßnahmen wird durch das Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt.
Ursprünglich durch die EU-Kommission zur Früherkennung eingestuft (gem. Art. 16 EU-VO Nr. 1143/2014, gelistet ab 03.08.2016), wird sich die Asiatische Hornisse in Cochem-Zell auch bei massiver Bekämpfung stark ausbreiten. Grund hierfür ist vor allem der Klimawandel, der zu milderen Wintern und erheblich wärmeren und trockeneren Sommern führt. Das begünstigt die erfolgreiche Fortpflanzung und die Weiterverbreitung der Asiatischen Hornisse. Mit der Weiterverbreitung dieser invasiven Hornisse ist zukünftig eine stärkere Schädigung der Biodiversität zu erwarten. Das gilt besonders für Insekten und vor allem auch für die Honigbiene.
Die Bieneninstitute der Bundesländer, darunter das Fachzentrum für Bienen und Imkerei (FBI) des Dienstleistungszentrums Westerwald-Osteifel, befassen sich seit einigen Jahren intensiv mit der Asiatischen Hornisse in Bezug auf die Imkerei (Forschung, Beratung, Wissenstransfer). Schäden in der Imkerei durch die Asiatische Hornisse werden im Jahresverlauf erst ab Ende August beziehungsweise September erwartet. In den vergangenen Jahren waren Bienenstände in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zwar betroffen, allerdings bisher in überschaubarem Rahmen.
Was gilt es im Umgang mit der Asiatischen Hornisse im Landkreis Cochem-Zell zu beachten?
- Informationen für Haus- und Grundstückseigentümer im Landkreis Cochem-Zell:
Für die Beseitigung eines Nestes der Asiatischen Hornisse im eigenen Haus können Haus- und Grundstücksbesitzer qualifizierte Imker, Schädlingsbekämpfer sowie Wespen- und Hornissenberater in Cochem-Zell beauftragen. (Foto: Klaus Maresch) Für Grundstückseigentümer und Hausbesitzer im Landkreis Cochem-Zell besteht nach wie vor, auch nach der Umstufung der Asiatischen Hornisse, grundsätzlich keine Pflicht die Nester dieser invasiven Hornissenart zu entfernen. Das Entfernen der Hornissennester darf nur durch eine sachkundige Fachperson (beispielsweise Kammerjäger, Schädlingsbekämpfer, Wespen- und Hornissenberater), beruflich wie ehrenamtlich, erfolgen. Es besteht Verwechslungsgefahr mit geschützten Wespenarten, darunter der streng geschützten Europäischen Hornisse. Die entstehenden Kosten der Bekämpfung der asiatischen Hornisse müssen zukünftig vom Hausbesitzer bzw. Grundstückseigentümer im Landkreis Cochem-Zell selbst getragen werden, sofern die eigene Gebäude- oder Hausratversicherung nicht einspringt. Eine vorherige Prüfung der Hausratversicherung oder der Gebäudeversicherung ist ratsam, soweit keine Verpflichtung besteht.
Die Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse in Cochem-Zell sowie die mögliche Anwendung von Bioziden zur direkten Bekämpfung fallen in den Bereich der Unteren Naturschutzbehörde in Cochem bzw. der Gefahrenabwehr im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes (vgl. Eichenprozessionsspinner).
Ab 1. August haben die Ordnungsämter der Gemeinden und Städte in Cochem-Zell die Verantwortung, soweit von Nestern der Asiatischen Hornisse Gefahren zum Beispiel in den öffentlichen Raum ausgehen. Im Einzelfall kann als Schutzmaßnahme die Entfernung auch auf Privatgrundstücken veranlasst werden, z. B. wenn das Grundstück an eine Schule oder einen Kindergarten angrenzt.
Zwar entfällt mit der Umstufung der Asiatischen Hornisse auch die Meldepflicht an die Behörde, allerdings konnten nur aufgrund der sehr vielen eingehenden Meldungen in den letzten Jahren, umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen von Nestern der Asiatischen Hornisse durchgeführt werden. Daher wird die Verbreitung der Asiatischen Hornisse auch in Cochem-Zell weiterhin erfasst. Vorkommen der Asiatischen Hornisse im Cochem-Zell können mit Fotos und Standortangaben über die WhatsApp-Funktion dieser Seite weiterhin gemeldet werden. - Informationen für Landwirtschaft, Wein- und Obstbau im Landkreis Cochem-Zell:
Welche Schäden die Asiatische Hornisse im Weinbau versursacht, wird sich bald herausstellen. An den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) Nordrhein-Westfalen wird das Auftreten und die Ausbreitung von Vespa velutina unter dem Aspekt möglicher Schäden in Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau auch nach der Umstufung der Asiatischen Hornisse beobachtet. Im Fokus stehen dabei der Weinbau und der Obstbau. Bisher liegen dem DLR keine Hinweise zu Schäden durch Vespa velutina in diesen Kulturen in Rheinland-Pfalz vor. Derzeit sind keine Pflanzenschutzmittel für eine direkte Bekämpfung der Asiatischen Hornisse zugelassen.
Die Weinwirtschaft ist eine Schlüsselbranche im Landkreis Cochem-Zell, da sie nicht nur als eigener Wirtschaftszweig Bedeutung besitzt, sondern zudem ein Grundpfeiler für den ausgeprägten Tourismus ist. Der Weinbau ist ausschlaggebend für die einzigartige und touristisch erschlossene Kulturlandschaft (Wanderwege) und schafft Angebote, die gerne von Touristen wahrgenommen werden (Weinproben, Planwagenfahrten etc.). Daneben erfüllt der Weinbau eine ökologische Funktion und sichert Lebensräume für seltene, häufig xerophile, Arten.
Bekannt sind u. a. die Weine aus der Lage „Zeller Schwarze Katz“ und dem Bremmer Calmont, dem steilsten Weinberg Europas. Der Bremmer Calmont und der Ediger Elzhofberg zählen zu den Grand Cru Lagen nach Hugh Johnson.
- Informationen für die Imkerei im Landkreis Cochem-Zell:
Das Fachzentrum für Bienen und Imkerei (FBI) des Dienstleistungszentrums Westerwald-Osteifel befasst sich mit der Asiatischen Hornisse in Bezug auf die Imkerei (Forschung, Beratung, Wissenstransfer). Interaktionen zwischen der Asiatischen Hornisse und der Honigbiene werden im Jahresverlauf erst ab Ende August bzw. September erwartet. In den vergangenen Jahren waren Bienenstände in Rheinland-Pfalz zwar von Attacken der Asiatischen Hornisse betroffen, allerdings bisher in überschaubarem Rahmen.
Wie sich die Ausbreitung bzw. Verdichtung der Asiatischen Hornisse in Rheinland-Pfalz nach der amtlichen Umstufung der Asiatischen Hornisse weiterentwickeln und auswirken wird, wird beobachtet. So ist das FBI an einem Projekt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit vier weiteren Ländern beteiligt, das die Ausbreitung und die Auswirkung der Asiatischen Hornisse insbesondere auf die Imkerei untersucht.
In dem von der BLE finanzierten Forschungsprojekt „Untersuchung zur bienenschädlichen Wirkung von Vespa velutina und Managementmaßnahmen zum Schutz von Honigbienen“ wird das FBI auch nach der Umstufung der Asiatischen Hornisse die Interaktionen von Vespa velutina und Honigbienen untersuchen, um daraus mögliche Abwehr- und Schutzstrategien abzuleiten. Außerdem berät das FBI betroffene Imkerinnen und Imker und bot in den Jahren 2024 und 2025 im Rahmen des Wissenstransfers Kurse zur Asiatischen Hornisse an.