Die Asiatische Hornisse im Landkreis Enzkreis

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) gilt in Deutschland und damit auch in Baden-Württemberg als etabliert, weshalb eine Umstufung der Asiatischen Hornisse erfolgt ist. Ihre schnelle Verbreitung in Städten und Kreisen wie Enzkreis kann, trotz der immensen Anstrengungen der Naturschutzverwaltung weder in Baden-Württemberg noch in den benachbarten Bundesländern verhindert werden, sodass sie am 24. März 2025 bundesweit als „weit verbreitet“ (Art. 19 der EU-VO Invasive Arten) eingestuft wurde.

Die Asiatische Hornisse gilt damit in ganz Deutschland und somit auch in Pforzheim als etabliert und unterliegt zukünftig den Regularien des Managements und nicht mehr denen der umfangreichen Früherkennung, die mit einer sofortigen Beseitigungspflicht der Nester der Asiatischen Hornisse einherging. Aufgrund der Umstufung der asiatischen Hornisse stellt die Landesnaturschutzverwaltung in Baden-Württemberg die Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse mit Landesmitteln, für zum Beispiel die Initial- und Primärnester, ab dem heutigen 1. August 2025 ein.

Die Asiatische Hornisse im Landkreis Enzkreis in Baden-Württemberg

Der Enzkreis hat Anteil an den Landschaften Nordschwarzwald, Kraichgau, Stromberg und am Heckengäu. Durch das Kreisgebiet fließt von Süden kommend die namensgebende Enz, in deren Einzugsgebiet der größte Teil des Enzkreises liegt. Im Nordosten verlässt sie das Kreisgebiet in Richtung Besigheim (Landkreis Ludwigsburg), wo sie in den Neckar mündet. Kleinere Flusseinzugsgebiete sind die der Pfinz im Westen und Nordwesten, der Alb im Südwesten sowie der Saal- und des Kraichbaches im Norden, welche allesamt in den Rhein münden. Die höchste Erhebung des Enzkreises ist mit 709,1 m ü. NHN der Heuberg, der auf Markung des Neuenbürger Ortsteils Dennach liegt. Der Enzkreis grenzt im Uhrzeigersinn im Westen beginnend an die Landkreise Karlsruhe, Heilbronn, Ludwigsburg, Böblingen und Calw. Es ist zu erwarten, dass die Asiatische Hornisse sich auch in Baden-Württemberg weiter ausbreiten wird.

Am 01.08.2025 tritt die amtliche Umstufung der Asiatischen Hornisse in Kraft

Die Naturschutzverwaltung von Baden-Württemberg hatte bislang die Bekämpfung der Art, in Form der Beseitigung der Nester fortgeführt. Damit wollte man einerseits die Initial- und Primärnester mit neuen Königinnen noch bekämpfen und die Gelegenheit geben, die durch die Naturschutzverwaltung aufgebauten digitalen Meldestrukturen zur Verfügung zu stellen. So können Nester der Asiatischen Hornisse Enzkreis über den Whatsapp-Button des Portals Vespa velutina NRW gemeldet werden.

Einzelsichtungen asiatischer Hornissen, hier eine Drohne der Asiatischen Hornisse, können in Enzkreis nicht mehr bearbeitet werden. (Foto: Klaus Maresch)
Einzelsichtungen asiatischer Hornissen, hier eine Drohne der Asiatischen Hornisse, können in Enzkreis nicht mehr bearbeitet werden. (Foto: Klaus Maresch)
Beseitigungsmaßnahmen werden von der Unteren Naturschutzbehörde Enzkreis nur noch bei deutlich erkennbaren negativen Auswirkungen auf die Biodiversität umgesetzt.

Der Enzkreis besitzt 31 Naturschutzgebiete. Nach der Schutzgebietsstatistik der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) stehen 1.734,81 Hektar der Kreisfläche unter Naturschutz, das sind 3,02 Prozent. Dazu zählen der Aalkistensee, das Albtal und Seitentäler, die Bauschlotter Au, der Bauschlotter Schloßpark, das Gebiet beim Steiner Mittelberg, der Betzenbuckel, der Büchelberg, der Diefenbacher Mettenberg, das Ellmendinger Roggenschleh, das Enztal zwischen Niefern und Mühlacker, die Erlen-, Metten- und Gründelbachniederung, die Ersinger Springenhalde, der Essigberg, das Eyach- und Rotenbachtal, die Felsengärten Mühlhausen, der Füllmenbacher Hofberg, der Großglattbacher Riedberg, der Kalkofen, der Kammertenberg, der Klebwald, die Mistwiesen, Monbach, Maisgraben und St. Leonhardquelle, die Neulinger Dolinen, die Pfinzquellen, der Roßweiher, der Schützinger Spiegel, der Silberberg, die Tiefenbronner Seewiesen, das Gebiet Unteres Würmtal, das Weissacher Tal und die Ziegelhäule.

Für die Früherkennung und der damit einhergehenden Bekämpfung einer invasiven Art wie der Asiatischen Hornisse in Nordrhein-Westfalen sind die Unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Für die jetzt als etabliert geltende Asiatische Hornisse entfällt nicht nur der aufwendige 3-stufige Notifizierungsprozess (Melde- und Nachweisprozess, wissenschaftliche Begleitung) gegenüber der EU sondern auch die Verpflichtung zur sofortigen Bekämpfung zur Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse in Pforzheim in einem frühen Stadium, um eine Invasion zu unterbinden. Die Untere Naturschutzbehörde in Pforzheim hat somit nicht mehr die Aufgabe, jedes Nest der Asiatischen Hornisse zu beseitigen. Ein bundesweit einheitliches Management- und Maßnahmenblatt für die Asiatische Hornisse mit Empfehlungen für geeignete Maßnahmen wird durch das Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.

Ursprünglich durch die EU-Kommission zur Früherkennung eingestuft (gem. Art. 16 EU-VO Nr. 1143/2014, gelistet ab 03.08.2016), wird sich die Asiatische Hornisse in Enzkreis auch bei massiver Bekämpfung stark ausbreiten. Grund hierfür ist vor allem der Klimawandel, der zu milderen Wintern und erheblich wärmeren und trockeneren Sommern führt. Das begünstigt die erfolgreiche Fortpflanzung und die Weiterverbreitung der Asiatischen Hornisse. Mit der Weiterverbreitung dieser invasiven Hornisse ist zukünftig eine stärkere Schädigung der Biodiversität zu erwarten. Das gilt besonders für Insekten und vor allem auch für die Honigbiene.

Die Bieneninstitute der Bundesländer, darunter das Fachzentrum für Bienen und Imkerei (FBI) des Dienstleistungszentrums Westerwald-Osteifel, befassen sich seit einigen Jahren intensiv mit der Asiatischen Hornisse in Bezug auf die Imkerei (Forschung, Beratung, Wissenstransfer). Schäden in der Imkerei durch die Asiatische Hornisse werden im Jahresverlauf erst ab Ende August beziehungsweise September erwartet. In den vergangenen Jahren waren Bienenstände in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Baden-Württemberg und dem Saarland zwar betroffen, allerdings bisher in überschaubarem Rahmen.

Was gilt es im Umgang mit der Asiatischen Hornisse im Landkreis Enzkreis zu beachten?

  • Informationen für Haus- und Grundstückseigentümer im Landkreis Enzkreis:
    Für die Beseitigung eines Nestes der Asiatischen Hornisse im eigenen Haus können Haus- und Grundstücksbesitzer qualifizierte Imker, Schädlingsbekämpfer sowie Wespen- und Hornissenberater in Enzkreis beauftragen. (Foto: Klaus Maresch)
    Für die Beseitigung eines Nestes der Asiatischen Hornisse im eigenen Haus können Haus- und Grundstücksbesitzer qualifizierte Imker, Schädlingsbekämpfer sowie Wespen- und Hornissenberater in Enzkreis beauftragen. (Foto: Klaus Maresch)
    Für Grundstückseigentümer und Hausbesitzer im Landkreis Enzkreis besteht nach wie vor, auch nach der Umstufung der Asiatischen Hornisse, grundsätzlich keine Pflicht die Nester dieser invasiven Hornissenart zu entfernen. Das Entfernen der Hornissennester darf nur durch eine sachkundige Fachperson (beispielsweise Kammerjäger, Schädlingsbekämpfer, Wespen- und Hornissenberater), beruflich wie ehrenamtlich, erfolgen. Es besteht Verwechslungsgefahr mit geschützten Wespenarten, darunter der streng geschützten Europäischen Hornisse. Die entstehenden Kosten der Bekämpfung der asiatischen Hornisse müssen zukünftig vom Hausbesitzer bzw. Grundstückseigentümer im Landkreis Enzkreis selbst getragen werden, sofern die eigene Gebäude- oder Hausratversicherung nicht einspringt. Eine vorherige Prüfung der Hausratversicherung oder der Gebäudeversicherung ist ratsam, soweit keine Verpflichtung besteht.
    Die Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse in Enzkreis sowie die mögliche Anwendung von Bioziden zur direkten Bekämpfung fallen in den Bereich der Unteren Naturschutzbehörde in Pforzheim bzw. der Gefahrenabwehr im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes (vgl. Eichenprozessionsspinner).
    Ab 1. August haben die Ordnungsämter der Gemeinden und Städte in Enzkreis die Verantwortung, soweit von Nestern der Asiatischen Hornisse Gefahren zum Beispiel in den öffentlichen Raum ausgehen. Im Einzelfall kann als Schutzmaßnahme die Entfernung auch auf Privatgrundstücken veranlasst werden, z. B. wenn das Grundstück an eine Schule oder einen Kindergarten angrenzt.
    Zwar entfällt mit der Umstufung der Asiatischen Hornisse auch die Meldepflicht an die Behörde, allerdings konnten nur aufgrund der sehr vielen eingehenden Meldungen in den letzten Jahren, umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen von Nestern der Asiatischen Hornisse durchgeführt werden. Daher wird die Verbreitung der Asiatischen Hornisse auch in Enzkreis weiterhin erfasst. Vorkommen der Asiatischen Hornisse im Enzkreis können mit Fotos und Standortangaben über die WhatsApp-Funktion dieser Seite weiterhin gemeldet werden.
  • Informationen für Landwirtschaft, Wein- und Obstbau im Landkreis Enzkreis:
    Welche Schäden die Asiatische Hornisse im Weinbau versursacht, wird sich bald herausstellen.
    Welche Schäden die Asiatische Hornisse im Weinbau versursacht, wird sich bald herausstellen.

    An den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) Nordrhein-Westfalen wird das Auftreten und die Ausbreitung von Vespa velutina unter dem Aspekt möglicher Schäden in Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau auch nach der Umstufung der Asiatischen Hornisse beobachtet. Im Fokus stehen dabei der Weinbau und der Obstbau. Bisher liegen dem DLR keine Hinweise zu Schäden durch Vespa velutina in diesen Kulturen in Baden-Württemberg vor. Derzeit sind keine Pflanzenschutzmittel für eine direkte Bekämpfung der Asiatischen Hornisse zugelassen.

    Baden-Württemberg gehört zu den wichtigsten deutschen Weinbauregionen. Mit über 27.000 Hektar Rebfläche ist das Bundesland nach Rheinland-Pfalz das zweitgrößte Weinanbaugebiet Deutschlands. Dabei verteilen sich die Rebflächen auf zwei eigenständige Anbaugebiete: Württemberg und Baden.
    Das Gebiet Württemberg erstreckt sich entlang des Neckars und seiner Nebenflüsse. Bekannte Kreise sind der Rems-Murr-Kreis, der Kreis Heilbronn, die Region um Stuttgart sowie die Landkreise Ludwigsburg und Esslingen. Württemberg ist besonders für seinen Trollinger, Lemberger und Schwarzriesling bekannt.
    Das Anbaugebiet Baden reicht von Tauberfranken im Norden bis zum Bodensee im Süden. Bedeutende Weinbaukreise sind u. a. der Ortenaukreis, der Breisgau, der Kaiserstuhl im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, das Markgräflerland im Kreis Lörrach sowie die Region Bodensee. Baden ist geprägt von Burgundersorten wie Spätburgunder, Weißburgunder und Grauburgunder.
    Insgesamt prägen über 15.000 Winzerbetriebe die Kulturlandschaft des Landes und machen Baden-Württemberg zu einer Region, in der Weinbau nicht nur wirtschaftlich, sondern auch kulturell fest verankert ist.
    Für den Weinbau stellt die Asiatische Hornisse eine mögliche Gefahr dar. Zwar jagt sie überwiegend andere Insekten – vor allem Bienen –, doch in den Sommer- und Herbstmonaten hat sie einen hohen Bedarf an Zucker (Kohlenhydraten). Neben Fallobst und anderen Früchten sind auch reife Weintrauben eine attraktive Nahrungsquelle. Die Hornissen können die Beeren anpicken, um an den süßen Saft zu gelangen. Dabei entstehen Schäden an den Trauben, die nicht nur Ertragsverluste verursachen, sondern auch das Risiko von Fäulnis und Pilzbefall erhöhen.

  • Informationen für die Imkerei im Landkreis Enzkreis:
    Das Fachzentrum für Bienen und Imkerei (FBI) des Dienstleistungszentrums Westerwald-Osteifel befasst sich mit der Asiatischen Hornisse in Bezug auf die Imkerei (Forschung, Beratung, Wissenstransfer). Interaktionen zwischen der Asiatischen Hornisse und der Honigbiene werden im Jahresverlauf erst ab Ende August bzw. September erwartet. In den vergangenen Jahren waren Bienenstände in Baden-Württemberg zwar von Attacken der Asiatischen Hornisse betroffen, allerdings bisher in überschaubarem Rahmen.
    Wie sich die Ausbreitung bzw. Verdichtung der Asiatischen Hornisse in Baden-Württemberg nach der amtlichen Umstufung der Asiatischen Hornisse weiterentwickeln und auswirken wird, wird beobachtet. So ist das FBI an einem Projekt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit vier weiteren Ländern beteiligt, das die Ausbreitung und die Auswirkung der Asiatischen Hornisse insbesondere auf die Imkerei untersucht.
    In dem von der BLE finanzierten Forschungsprojekt „Untersuchung zur bienenschädlichen Wirkung von Vespa velutina und Managementmaßnahmen zum Schutz von Honigbienen“ wird das FBI auch nach der Umstufung der Asiatischen Hornisse die Interaktionen von Vespa velutina und Honigbienen untersuchen, um daraus mögliche Abwehr- und Schutzstrategien abzuleiten. Außerdem berät das FBI betroffene Imkerinnen und Imker und bot in den Jahren 2024 und 2025 im Rahmen des Wissenstransfers Kurse zur Asiatischen Hornisse an.

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