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Die Asiatische Hornisse in Bayern

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist in Bayern seit 2022 nachgewiesen. Die bisherigen Funde konzentrieren sich besonders auf Franken, dennoch sind durch natürliche Ausbreitung und Verschleppung Nachweise im gesamten Freistaat möglich. Beobachtungen und Nester sollten mit Foto und genauem Fundort über das offizielle bayerische Meldeportal BEE-WARNED gemeldet werden. Dieses Portal unterstützt die strukturierte Erfassung und verweist auf regionale Netzwerkpartner. Entfernung und weitere Maßnahmen dürfen erst nach sicherer Artbestimmung fachkundig geplant werden.

Nestmeldung in Bayern

Nest oder Asiatische Hornisse entdeckt?

Halten Sie Abstand und dokumentieren Sie Tier oder Nest nur aus sicherer Entfernung. Übermitteln Sie Fundort, Funddatum, Fotos und Kontaktdaten über die zentrale Nestmeldung.

Für diese Region ist derzeit noch kein Netzwerkpartner eingetragen.

Eine Nestmeldung kann trotzdem zentral eingereicht und geprüft werden.

Bayern und die Asiatische Hornisse im Überblick

Gewässer, Täler und mögliche Ausbreitungsräume

Main, Donau, Inn, Isar, Lech, Regnitz und ihre Nebenflüsse verbinden Siedlungsräume, Verkehrsachsen, Obst- und Weinbaugebiete sowie strukturreiche Landschaften. Der bayerische Aktionsplan beschreibt eine bisherige Ausbreitung besonders entlang von Flüssen. Daraus lässt sich kein konkretes Vorkommen ableiten; maßgeblich sind ausschließlich verifizierte Meldedaten.

Landwirtschaft, Obst- und Weinbau

Bayern besitzt vielfältige Agrarräume, Erwerbsobstbau und Weinbau, insbesondere in Franken. Reife Früchte und ein hohes Insektenangebot können Hornissen anziehen. Der Aktionsplan nennt mögliche wirtschaftliche Schäden für Imkerei, Obst- und Weinbau; Beobachtungen sollten dokumentiert und nicht ohne sichere Artbestimmung bewertet werden.

Imkerei und Bienenvölker in Bayern

Das Institut für Bienenkunde und Imkerei der LWG ist die zentrale bayerische Fach- und Koordinierungsstelle. Asiatische Hornissen können Honigbienen vor dem Flugloch erbeuten und bei starkem Beflug die Sammelaktivität eines Volkes beeinträchtigen. Sichtungen am Bienenstand sollen fotografiert und über BEE-WARNED gemeldet werden; regionale Imkervereine können anschließend lokale Suchteams bilden.

Besondere Aufmerksamkeit bei Arbeiten im Freien
  • Hecken, Gartenlauben, Unterstände, Dachüberstände, Fassaden und Baumkronen vor Pflege-, Bau- oder Erntearbeiten aufmerksam kontrollieren.
  • Bei regelmäßigem Flugverkehr, Nestverdacht oder Abwehrverhalten Arbeit unterbrechen und Abstand halten.
  • Tier oder Nest nur aus sicherer Entfernung fotografieren und den genauen Fundort dokumentieren.
  • Keine Einflugöffnung verschließen und ein Nest nicht erschüttern, besprühen oder eigenständig entfernen.
  • Unspezifische Fangfallen vermeiden; Artbestimmung und Maßnahmen fachlich abstimmen.
Zuständige Stellen und fachliches Netzwerk
Akteur Aufgabe / Hinweis für die Seite
BEE-WARNED Offizieller bayerischer Meldeweg für Verdachtsfälle, Einzeltiere und Nester; Verifizierung und Fundortkarte.
LWG – Institut für Bienenkunde und Imkerei Koordinierungsstelle; Prüfung, Dokumentation, Schulung, fachliche Koordination und Weitergabe bestätigter Meldungen.
StMELF Aktionsplan, imkereiliche und landwirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie Förderprogramm für Nestentnahmen.
Bayerisches Landesamt für Umwelt Informationen zu invasiven Arten und Management nach der EU-Verordnung.
Untere Naturschutzbehörden Zuständig, wenn konkrete negative Auswirkungen auf die Biodiversität minimiert werden sollen.
Imkervereine und lokale Suchteams Unterstützung bei Beobachtung, Nestlokalisierung und regionaler Vernetzung nach verifizierten Meldungen.
Sachkundige Nestentfernende Fachgerechte Entnahme nach Verifizierung; Qualifikation, Verfahren, Auftrag und mögliche Förderung vorab klären.
Portal Vespa Velutina Strukturierte Meldung und Zuordnung zu geeigneten regionalen Netzwerkpartnern; amtliche Meldung an BEE-WARNED bleibt erforderlich.

 

Die LWG bittet darum, Beobachtungen nicht direkt an Behörden oder Landratsämter zu senden, sondern über BEE-WARNED zu melden. Für förderfähige Nestentnahmen müssen vor der Entnahme unter anderem die Melde-ID von BEE-WARNED und die Eingangsbestätigung des Förderantrags vorliegen. Das Merkblatt mit Stand Mai 2026 nennt bis zu 200 Euro für ein Primärnest und bis zu 360 Euro für ein Sekundärnest; antragsberechtigt sind Imker und Imkervereine mit Sitz in Bayern. Bedingungen und Haushaltsvorbehalt sind aktuell zu prüfen.

Kreise und kreisfreie Städte in Bayern

Mittelfranken

Niederbayern

Oberbayern

Oberfranken

Oberpfalz

Schwaben

Unterfranken

Wie unterscheide ich die Asiatische von der Europäischen Hornisse?

Die Asiatische Hornisse ist vor allem an ihrem schwarzen Körper, der breiten orangefarbenen Hinterleibsbinde und den gelben Beinenden zu erkennen. Die Europäische Hornisse besitzt dagegen einen deutlich gelber gefärbten Hinterleib mit schwarzer Zeichnung.
Vergleich Europäische Hornisse (links) und Asiatische Hornisse (rechts) – Grafik: NABU Berlin

Die Asiatische Hornisse ist vor allem an ihrem schwarzen Körper, der breiten orangefarbenen Hinterleibsbinde und den gelben Beinenden zu erkennen. Die Europäische Hornisse besitzt dagegen einen deutlich gelber gefärbten Hinterleib mit schwarzer Zeichnung.

Häufige Fragen zur Asiatischen Hornisse in Bayern

Wo melde ich Nester der Asiatischen Hornisse in Bayern?

Verdachtsfälle, Einzeltiere und Nester sollen mit Foto und genauem Fundort über das offizielle bayerische Meldeportal BEE-WARNED gemeldet werden. Die zentrale Nestmeldung dieses Portals kann ergänzend zur strukturierten Zuordnung genutzt werden.

Wer prüft die Meldung?

Die Koordinierungsstelle am Institut für Bienenkunde und Imkerei der LWG prüft die eingereichten Fotos und veröffentlicht bestätigte Funde in der Bayernkarte.

Wann wurde die Art erstmals in Bayern nachgewiesen?

Der erste dokumentierte bayerische Nachweis gelang 2022 im Landkreis Main-Spessart.

Muss ich zusätzlich das Landratsamt informieren?

Die LWG bittet darum, Meldungen über BEE-WARNED und nicht direkt an Behörden oder Landratsämter zu senden. Bei konkreten Gefahren oder besonderen örtlichen Umständen können weitere Stellen zuständig sein.

Darf ich ein Nest selbst entfernen?

Davon ist ohne entsprechende Qualifikation dringend abzuraten. Erst muss die Art sicher verifiziert werden; größere Nester erfordern besondere Schutzausrüstung, Verfahren und Sachkunde.

Wird die Nestentfernung gefördert?

Für Imker und Imkervereine mit Sitz in Bayern besteht ein Förderverfahren. Nach dem Merkblatt vom Mai 2026 sind bis zu 200 Euro für Primärnester und bis zu 360 Euro für Sekundärnester möglich. Antrag, BEE-WARNED-Melde-ID und weitere Voraussetzungen müssen rechtzeitig vorliegen.

Sind Lockfallen erlaubt?

Nein. Unspezifische Fallen können zahlreiche Nichtzielarten schädigen und sind zu vermeiden. Nicht letale Dochttöpfe können der Beobachtung und Nestsuche dienen; Maßnahmen sollten den aktuellen fachlichen Hinweisen folgen.

Wie finde ich Informationen für meinen Kreis?

Die Regionsübersicht führt zu den veröffentlichten Seiten der 71 Landkreise und 25 kreisfreien Städte, geordnet nach den sieben Regierungsbezirken.