Die Asiatische Hornisse im Landkreis Amberg-Sulzbach
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) gilt in Deutschland und damit auch in Bayern als etabliert, weshalb eine Umstufung der Asiatischen Hornisse erfolgt ist. Ihre schnelle Verbreitung in Städten und Kreisen wie im Landkreis Amberg-Sulzbach kann, trotz der immensen Anstrengungen der Naturschutzverwaltung weder in Bayern noch in den benachbarten Bundesländern verhindert werden, sodass sie am 24. März 2025 bundesweit als „weit verbreitet“ (Art. 19 der EU-VO Invasive Arten) eingestuft wurde.
Die Asiatische Hornisse gilt damit in ganz Deutschland und somit auch im Landkreis Amberg-Sulzbach als etabliert und unterliegt zukünftig den Regularien des Managements und nicht mehr denen der umfangreichen Früherkennung, die mit einer sofortigen Beseitigungspflicht der Nester der Asiatischen Hornisse einherging. Aufgrund der Umstufung der asiatischen Hornisse stellt die Landesnaturschutzverwaltung in Bayern die Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse mit Landesmitteln, für zum Beispiel die Initial- und Primärnester, ab dem heutigen 1. August 2025 ein.
Die Asiatische Hornisse im Landkreis Amberg-Sulzbach in Bayern
Der Landkreis Amberg-Sulzbach liegt im Westen des bayerischen Regierungsbezirks Oberpfalz. Die kreisfreie Stadt Amberg ist ganz vom Landkreis Amberg-Sulzbach umgeben. Die verwaltende Kreisbehörde ist das Landratsamt Amberg-Sulzbach. Der Landkreis ist Mitglied der Metropolregion Nürnberg.
Das westliche Kreisgebiet bis etwa Auerbach, Sulzbach-Rosenberg, Amberg und Schmidmühlen wird durch den Oberpfälzer Jura bestimmt. Nordöstlich davon liegen Poppenricht, Hahnbach, Hirschau, Schnaittenbach, Vilseck und Freihung im Oberpfälzischen Hügelland. Dort bildet die Grenze zum Truppenübungsplatz Grafenwöhr die nördliche Grenze des Landkreises. Um die Gemeinde Freudenberg im Osten erheben sich die westlichsten Ausläufer des Naabgebirges als Teil der Böhmischen Masse.
Da die Europäische Hauptwasserscheide den Landkreis von Südwest nach Norden durchquert, entwässern Högen- und Hirschbach den westlichen Albrand in die Pegnitz. Das restliche Kreisgebiet gehört zum Einzugsgebiet der Naab. Die Vils entspringt bei Freihung, wendet sich zunächst etwas nach Norden, dann nach Westen und fließt dann nach Süden. Sie teilt dabei das Kreisgebiet in etwa zwei gleich große Teile. Vom östlichen Albtrauf nimmt sie bei Altmannshof den Rosenbach und bei Schmidmühlen die Lauterach auf. Bei Emhof verlässt der Fluss schließlich den Landkreis. Nach dem Truppenübungsplatz Hohenfels mündet der Forellenbach in die Vils, bevor sie bei Kallmünz die Naab erreicht. Direkt in die Naab fließen der Ehenbach und der Fensterbach.Es ist zu erwarten, dass die Asiatische Hornisse sich auch in Bayern weiter ausbreiten wird.
Der Landkreis grenzt im Uhrzeigersinn im Nordwesten beginnend an die Landkreise Bayreuth, Neustadt an der Waldnaab, Schwandorf, Neumarkt in der Oberpfalz und Nürnberger Land.
Tipps für Fotografen
Der Landkreis Amberg-Sulzbach bietet Fotografen eine reizvolle Mischung aus historischen Bauwerken, die sich ideal für Porträt- und Fashionfotografie eignen und gleichzeitig als stimmungsvolle Kulisse für Fantasy-Shootings dienen. Eindrucksvolle Burgen, alte Schlösser, prächtige Klöster und historische Stadtgebäude schaffen abwechslungsreiche Settings, in denen sich elegante Inszenierungen, kreative Portraits und atmosphärische Fantasy-Aufnahmen und andere Model-Shootings perfekt umsetzen lassen.
Am 01.08.2025 tritt die amtliche Umstufung der Asiatischen Hornisse in Kraft
Die Naturschutzverwaltung von Bayern hatte bislang die Bekämpfung der Art, in Form der Beseitigung der Nester fortgeführt. Damit wollte man einerseits die Initial- und Primärnester mit neuen Königinnen noch bekämpfen und die Gelegenheit geben, die durch die Naturschutzverwaltung aufgebauten digitalen Meldestrukturen zur Verfügung zu stellen. So können Nester der Asiatischen Hornisse Landkreis Amberg-Sulzbach über den Whatsapp-Button des Portals Vespa velutina NRW gemeldet werden.

Schutzgebiete im Landkreis Amberg-Sulzbach
Beseitigungsmaßnahmen werden von der Unteren Naturschutzbehörde in Amberg nur noch bei deutlich erkennbaren negativen Auswirkungen auf die Biodiversität umgesetzt. Im Landkreis gibt es fünf Naturschutzgebiete, 33 Landschaftsschutzgebiete, drei geschützte Landschaftsbestandteile, 19 FFH-Gebiete und mindestens 99 vom Bayerischen Landesamt für Umwelt ausgewiesene Geotope (Stand November 2016). Dazu zählen die Grubenfelder Leonie, die Pegnitzau zwischen Ranna und Michelfeld, Schernbuck mit Schloß Neidstein, das Gebiet Unteres Pfistertal nördlich von Vilshofen sowie die Wüstung Großenfalz.
Für die Früherkennung und der damit einhergehenden Bekämpfung einer invasiven Art wie der Asiatischen Hornisse in Bayern sind die Unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Für die jetzt als etabliert geltende Asiatische Hornisse entfällt nicht nur der aufwendige 3-stufige Notifizierungsprozess (Melde- und Nachweisprozess, wissenschaftliche Begleitung) gegenüber der EU sondern auch die Verpflichtung zur sofortigen Bekämpfung zur Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse in Amberg in einem frühen Stadium, um eine Invasion zu unterbinden. Die Untere Naturschutzbehörde in Amberg hat somit nicht mehr die Aufgabe, jedes Nest der Asiatischen Hornisse zu beseitigen. Ein bundesweit einheitliches Management- und Maßnahmenblatt für die Asiatische Hornisse mit Empfehlungen für geeignete Maßnahmen wird durch das Land Bayern zur Verfügung gestellt.
Ursprünglich durch die EU-Kommission zur Früherkennung eingestuft (gem. Art. 16 EU-VO Nr. 1143/2014, gelistet ab 03.08.2016), wird sich die Asiatische Hornisse im Landkreis Amberg-Sulzbach auch bei massiver Bekämpfung stark ausbreiten. Grund hierfür ist vor allem der Klimawandel, der zu milderen Wintern und erheblich wärmeren und trockeneren Sommern führt. Das begünstigt die erfolgreiche Fortpflanzung und die Weiterverbreitung der Asiatischen Hornisse. Mit der Weiterverbreitung dieser invasiven Hornisse ist zukünftig eine stärkere Schädigung der Biodiversität zu erwarten. Das gilt besonders für Insekten und vor allem auch für die Honigbiene.
Die Bieneninstitute der Bundesländer, darunter das Bieneninstitut in Veitshöchheim, befassen sich seit einigen Jahren intensiv mit der Asiatischen Hornisse in Bezug auf die Imkerei (Forschung, Beratung, Wissenstransfer). Schäden in der Imkerei durch die Asiatische Hornisse werden im Jahresverlauf erst ab Ende August beziehungsweise September erwartet. In den vergangenen Jahren waren Bienenstände in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Bayern und dem Saarland zwar betroffen, allerdings bisher in überschaubarem Rahmen.
Was gilt es im Umgang mit der Asiatischen Hornisse Landkreis Amberg-Sulzbach zu beachten?
- Informationen für Haus- und Grundstückseigentümer Landkreis Amberg-Sulzbach:

Für die Beseitigung eines Nestes der Asiatischen Hornisse im eigenen Haus können Haus- und Grundstücksbesitzer qualifizierte Imker, Schädlingsbekämpfer sowie Wespen- und Hornissenberater Landkreis Amberg-Sulzbach beauftragen. (Foto: Klaus Maresch) Für Grundstückseigentümer und Hausbesitzer im Landkreis Amberg-Sulzbach besteht nach wie vor, auch nach der Umstufung der Asiatischen Hornisse, grundsätzlich keine Pflicht die Nester dieser invasiven Hornissenart zu entfernen. Das Entfernen der Hornissennester darf nur durch eine sachkundige Fachperson (beispielsweise Kammerjäger, Schädlingsbekämpfer, Wespen- und Hornissenberater), beruflich wie ehrenamtlich, erfolgen. Es besteht Verwechslungsgefahr mit geschützten Wespenarten, darunter der streng geschützten Europäischen Hornisse. Die entstehenden Kosten der Bekämpfung der asiatischen Hornisse müssen zukünftig vom Hausbesitzer bzw. Grundstückseigentümer im Landkreis Amberg-Sulzbach selbst getragen werden, sofern die eigene Gebäude- oder Hausratversicherung nicht einspringt. Eine vorherige Prüfung der Hausratversicherung oder der Gebäudeversicherung ist ratsam, soweit keine Verpflichtung besteht.
Die Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse im Landkreis Amberg-Sulzbach sowie die mögliche Anwendung von Bioziden zur direkten Bekämpfung fallen in den Bereich der Unteren Naturschutzbehörde in Amberg bzw. der Gefahrenabwehr im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes (vgl. Eichenprozessionsspinner).
Ab 1. August haben die Ordnungsämter der Gemeinden und Städte Landkreis Amberg-Sulzbach die Verantwortung, soweit von Nestern der Asiatischen Hornisse Gefahren zum Beispiel in den öffentlichen Raum ausgehen. Im Einzelfall kann als Schutzmaßnahme die Entfernung auch auf Privatgrundstücken veranlasst werden, z. B. wenn das Grundstück an eine Schule oder einen Kindergarten angrenzt.
Zwar entfällt mit der Umstufung der Asiatischen Hornisse auch die Meldepflicht an die Behörde, allerdings konnten nur aufgrund der sehr vielen eingehenden Meldungen in den letzten Jahren, umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen von Nestern der Asiatischen Hornisse durchgeführt werden. Daher wird die Verbreitung der Asiatischen Hornisse auch im Landkreis Amberg-Sulzbach weiterhin erfasst. Vorkommen der Asiatischen Hornisse im Landkreis Amberg-Sulzbach können mit Fotos und Standortangaben über die WhatsApp-Funktion dieser Seite weiterhin gemeldet werden. - Informationen für Landwirtschaft, Wein- und Obstbau im Landkreis Amberg-Sulzbach:

Erwachsene Hornissen findet man im Herbst häufig auf Weintrauben. (Foto: Tanja Stevens) An den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) Nordrhein-Westfalen wird das Auftreten und die Ausbreitung von Vespa velutina unter dem Aspekt möglicher Schäden in Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau auch nach der Umstufung der Asiatischen Hornisse beobachtet. Im Fokus stehen dabei der Weinbau und der Obstbau. Bisher liegen dem DLR keine Hinweise zu Schäden durch Vespa velutina in diesen Kulturen in Bayern vor. Derzeit sind keine Pflanzenschutzmittel für eine direkte Bekämpfung der Asiatischen Hornisse zugelassen.
- Informationen für die Imkerei im Landkreis Amberg-Sulzbach:
Die Bieneninstitute der Bundesländer, darunter auch das Bieneninstitut in Veitshöchheim, befassen sich mit der Asiatischen Hornisse in Bezug auf die Imkerei (Forschung, Beratung, Wissenstransfer). Interaktionen zwischen der Asiatischen Hornisse und der Honigbiene werden im Jahresverlauf erst ab Ende August bzw. September erwartet. In den vergangenen Jahren waren Bienenstände in Bayern zwar von Attacken der Asiatischen Hornisse betroffen, allerdings bisher in überschaubarem Rahmen.
Wie sich die Ausbreitung bzw. Verdichtung der Asiatischen Hornisse in Bayern nach der amtlichen Umstufung der Asiatischen Hornisse weiterentwickeln und auswirken wird, wird beobachtet. So ist das FBI an einem Projekt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit vier weiteren Ländern beteiligt, das die Ausbreitung und die Auswirkung der Asiatischen Hornisse insbesondere auf die Imkerei untersucht.
In dem von der BLE finanzierten Forschungsprojekt „Untersuchung zur bienenschädlichen Wirkung von Vespa velutina und Managementmaßnahmen zum Schutz von Honigbienen“ wird das FBI auch nach der Umstufung der Asiatischen Hornisse die Interaktionen von Vespa velutina und Honigbienen untersuchen, um daraus mögliche Abwehr- und Schutzstrategien abzuleiten. Außerdem berät das FBI betroffene Imkerinnen und Imker und bot in den Jahren 2024 und 2025 im Rahmen des Wissenstransfers Kurse zur Asiatischen Hornisse an.