Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Nach einem einzelnen bestätigten Tier im Jahr 2024 wurden 2025 erstmals mehrere Nester im Süden des Landes gefunden. Beobachtungen von Tieren oder Nestern sollten unverzüglich mit Foto und genauem Fundort über das landeseigene Meldeportal an das Landesamt für Umwelt übermittelt werden. Dieses Portal unterstützt die strukturierte Erfassung und verweist auf regionale Netzwerkpartner. Eigene Fang- oder Beseitigungsmaßnahmen sind zu unterlassen.
Schleswig-Holstein und die Asiatische Hornisse im Überblick
Gewässer, Küsten und mögliche Ausbreitungsräume
Elbe, Trave, Eider, Stör, Schwentine, Seenlandschaften, Kanäle und Verkehrsachsen verbinden Siedlungen, Gärten, Gehölze und landwirtschaftliche Räume. Die ersten Nester lagen im Süden des Landes. Aus Landschaftsstrukturen allein lässt sich jedoch kein Vorkommen ableiten; maßgeblich sind bestätigte Funde.
Landwirtschaft, Obstbau und ländliche Räume
Ackerbau, Grünland, Baumschulen, Obstbau, Gärten und dörfliche Siedlungen prägen große Teile des Landes. Reife Früchte und ein hohes Insektenangebot können Hornissen anziehen. Wiederkehrende Beobachtungen sollten dokumentiert und fachlich geprüft werden.
Imkerei und Bienenvölker
Bienenstände sind wichtige Beobachtungspunkte. 2025 führten gemeldete Flugtiere an Bienenstöcken im Raum Travenbrück nach intensiver Suche zu einem Nestfund bei Nütschau. Imkerinnen und Imker sollten verdächtige Tiere fotografieren, die Flugrichtung beobachten und den Fund unverzüglich melden.
Besondere Aufmerksamkeit bei Arbeiten im Freien
- Hecken, Schuppen, Gartenhäuser, Dachüberstände, Fassaden und Baumkronen vor Pflege- oder Bauarbeiten kontrollieren.
- Bei regelmäßigem Flugverkehr, Nestverdacht oder Abwehrverhalten Arbeit unterbrechen und Abstand halten.
- Tier oder Nest nur aus sicherer Entfernung fotografieren und den genauen Fundort dokumentieren.
- Gefangene verdächtige Tiere nach dem Fotografieren wieder freilassen.
- Keine Einflugöffnungen verschließen und keine eigenen Fang- oder Beseitigungsmaßnahmen durchführen.
Zuständige Stellen und fachliches Netzwerk
| Akteur | Aufgabe / Hinweis für die Seite |
| Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein | Landesweites Meldeportal, Verifizierung, Dokumentation, Fachinformation und Koordination. |
| Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Landespolitischer und naturschutzrechtlicher Rahmen. |
| Untere Naturschutzbehörden der Kreise und Städte | Örtliche naturschutzfachliche Zuständigkeit und Einordnung konkreter Fälle. |
| Imkervereine und Imkernde | Früherkennung an Bienenständen und Unterstützung bei regionaler Nestsuche. |
| Sachkundige Nestentfernende | Fachgerechte Entfernung nach Bestätigung und Beauftragung; Verfahren, Kosten und Haftung klären. |
| Portal Vespa Velutina | Strukturierte Meldung, Dokumentation und Zuordnung zu geeigneten regionalen Netzwerkpartnern. |
Der amtliche Meldeweg führt über das LfU-Meldeportal für invasive Arten. Alternativ nennt das LfU die Adresse invasive.arten@lfu.landsh.de. Alle Sichtungen sollen unverzüglich gemeldet werden; eigene Beseitigungsmaßnahmen sind ausdrücklich nicht vorgesehen.
Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein
Wie unterscheide ich die Asiatische von der Europäischen Hornisse?

Die Asiatische Hornisse ist vor allem an ihrem schwarzen Körper, der breiten orangefarbenen Hinterleibsbinde und den gelben Beinenden zu erkennen. Die Europäische Hornisse besitzt dagegen einen deutlich gelber gefärbten Hinterleib mit schwarzer Zeichnung.
Häufige Fragen zur Asiatischen Hornisse in Schleswig-Holstein
Wo melde ich Nester der Asiatischen Hornisse?
Sichtungen mit Foto und genauem Fundort über das Portal Vespa velutina sowie über das landeseigene LfU-Meldeportal einreichen. Alternativ ist eine Meldung an invasive.arten@lfu.landsh.de möglich.
Wann wurde die Art erstmals im Land bestätigt?
2024 wurde ein einzelnes männliches Tier im Kreis Herzogtum Lauenburg verifiziert.
Wann wurde das erste Nest gefunden?
Das erste bestätigte Nest der Asiatischen Hornisse wurde Mitte Juni 2025 in Wahlstedt entdeckt.
Wie viele Nester wurden 2025 gefunden?
Das LfU meldete bis zum 17. Oktober 2025 fünf Nester im Süden Schleswig-Holsteins. Davon konnten vier entfernt werden.
Darf ich ein Tier töten oder ein Nest entfernen?
Nein, eigene Maßnahmen sollen unterbleiben. Verdächtige Tiere fotografieren, wieder freilassen und melden; Nester nur durch beauftragte Fachleute behandeln lassen.
Warum ist die Verwechslungsgefahr wichtig?
Europäische Hornisse und andere heimische Arten werden häufig verwechselt. Eine falsche Tötung kann geschützte Arten betreffen.
Wer trägt die Kosten einer Entfernung?
Auftrag, Zuständigkeit und Kosten hängen vom Einzelfall ab und müssen vor einer Maßnahme mit den zuständigen Stellen beziehungsweise Fachleuten geklärt werden.
Wie finde ich Informationen für meine Region?
Die Regionsübersicht führt zu den veröffentlichten Seiten der elf Kreise und vier kreisfreien Städte.
Übernimmt die Versicherung die Kosten einer Nestentfernung?
In vielen Fällen ist die Schädlingsbekämpfung und damit auch Entfernung, Umsiedlung oder Abtötung von Wespen- und Hornissennestern von der Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt.
