Zum Inhalt springen

Die Asiatische Hornisse in Mecklenburg-Vorpommern

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums mit Stand 9. April 2026 noch nicht nachgewiesen. Hinweise aus den vergangenen zwei Jahren konnten laut LUNG bislang nicht bestätigt werden. Wegen der weiteren Ausbreitung in Deutschland sollen mögliche Sichtungen und Nester unverzüglich mit Foto oder Video und genauem Fundort gemeldet werden. Dieses Portal unterstützt die strukturierte Erfassung und verweist auf regionale Netzwerkpartner. Für Nestentfernung, Gefahrenabwehr, Grundstückszugang und Kosten sind die Umstände des Einzelfalls maßgeblich.

Mecklenburg-Vorpommern grenzt an die Bundesländer Brandenburg im Süden, Schleswig-Holstein im Westen und Niedersachsen im Westen (über eine kurze Grenze im Bereich der Elbe). Außerdem grenzt das Bundesland an Polen und im Norden an die Ostsee.

Nestmeldung in Mecklenburg-Vorpommern

Nest oder Asiatische Hornisse entdeckt?

Halten Sie Abstand und dokumentieren Sie Tier oder Nest nur aus sicherer Entfernung. Übermitteln Sie Fundort, Fotos oder Videos und Kontaktdaten über die zentrale Nestmeldung.

Für diese Region ist derzeit noch kein Netzwerkpartner eingetragen.

Eine Nestmeldung kann trotzdem zentral eingereicht und geprüft werden.

Mecklenburg-Vorpommern und die Asiatische Hornisse im Überblick

Gewässer, Täler und mögliche Ausbreitungsräume

Peene, Warnow, Recknitz, Tollense, Elde und Sude verbinden Siedlungsräume, Niederungen, Feuchtgebiete, Seenlandschaften, Verkehrsachsen und landwirtschaftliche Flächen. Auch Häfen und überregionale Waren- und Verkehrswege sind für die Früherkennung gebietsfremder Arten relevante Beobachtungsräume. Aus landschaftlichen Merkmalen lässt sich jedoch kein konkretes Vorkommen ableiten; maßgeblich sind bestätigte Meldedaten.

Landwirtschaft, Obst- und Weinbau

Mecklenburg-Vorpommern besitzt eine großstrukturierte Landwirtschaft mit Schwerpunkten im Getreide- und Ölfruchtanbau. Das Landwirtschaftsministerium nennt rund 4.700 Betriebe, mehr als 25.000 Beschäftigte und etwa 1,34 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche. Daneben bestehen Obst- und Gemüsebau sowie zahlreiche Gärten und Siedlungsränder. Reifes Obst, Nektarquellen und ein hohes Insektenangebot können Hornissen anziehen; daraus folgt noch kein wirtschaftlicher Schaden.

Imkerei und Bienenvölker

Das Landwirtschaftsministerium, das LUNG und der Landesimkerverband stellen Informationen zur Früherkennung bereit. Im Spätsommer und Herbst können Honigbienen in der Nähe eines Nestes einen größeren Teil der Beute ausmachen und Bienenvölker belasten. Beobachtungen am Flugloch sollten dokumentiert und gemeldet werden. Das Land entwickelt zudem ein Netzwerk geprüfter Stechimmen-, Hornissen- und Wespenberatender weiter; unspezifische Fallen sind kein geeignetes Vorsorgeinstrument

Besondere Aufmerksamkeit bei Arbeiten im Freien
  • Schuppen, Gartenhütten, Hecken, Baumkronen, Fassaden und Dachbereiche vor Pflege-, Bau- oder Wartungsarbeiten aufmerksam kontrollieren.
  • Bei regelmäßigem Flugverkehr, Nestverdacht oder Abwehrverhalten Arbeit unterbrechen und Abstand halten.
  • Fundort, Funddatum und Situation aus sicherer Entfernung fotografisch dokumentieren.
  • Kinder, Unbeteiligte und Haustiere aus dem möglichen Gefahrenbereich fernhalten.
  • Keine Einflugöffnungen verschließen und keine Sprays, Feuer, Wasser oder unspezifischen Fallen einsetzen.
Zuständige Stellen und fachliches Netzwerk
Akteur Aufgabe / Hinweis für die Seite
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Landespolitischer und rechtlicher Rahmen; Information, Vorsorge und Zusammenarbeit mit Fachstellen und Imkerschaft.
LUNG – Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Zuständige Vollzugs- und Landesfachbehörde für invasive Arten; Prüfung, Dokumentation und fachliche Einordnung von Meldungen.
Meldeportal Arten des LUNG Amtlicher, punktgenauer Meldeweg für Sichtungen und Nestverdacht mit Foto oder Video und Fundort.
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Regionale Fachbehörden; Aufgaben in Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutzvollzug nach jeweiliger Zuständigkeit.
Landkreise und kreisfreie Städte Örtliche Gefahrenabwehr und Verwaltungszuständigkeiten je nach Lage und konkretem Einzelfall klären.
Stechimmenberatende / sachkundige Nestentfernende Sichere Artbestimmung, Beratung und fachgerechte Maßnahmen; Auftrag, Preis, Haftung und Zuständigkeit vorab klären.
Portal Vespa Velutina Strukturierte Meldung, Dokumentation und Zuordnung zu geeigneten regionalen Netzwerkpartnern.

Kreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern

Ebene aufgelöst

Neubrandenburg (hist.)

Schwerin (hist.)

Stralsund (hist.)

Wie unterscheide ich die Asiatische von der Europäischen Hornisse?

Die Asiatische Hornisse ist vor allem an ihrem schwarzen Körper, der breiten orangefarbenen Hinterleibsbinde und den gelben Beinenden zu erkennen. Die Europäische Hornisse besitzt dagegen einen deutlich gelber gefärbten Hinterleib mit schwarzer Zeichnung.
Vergleich Europäische Hornisse (links) und Asiatische Hornisse (rechts) – Grafik: NABU Berlin

Die Asiatische Hornisse ist vor allem an ihrem schwarzen Körper, der breiten orangefarbenen Hinterleibsbinde und den gelben Beinenden zu erkennen. Die Europäische Hornisse besitzt dagegen einen deutlich gelber gefärbten Hinterleib mit schwarzer Zeichnung.

Häufige Fragen zur Asiatischen Hornisse in Mecklenburg-Vorpommern

Wo melde ich eine Asiatische Hornisse in Mecklenburg-Vorpommern?

Nutzen Sie die zentrale Nestmeldung des Portals und fügen Sie Foto oder Video sowie den genauen Fundort hinzu. Für die amtliche Landeserfassung melden Sie die Beobachtung außerdem über das „Meldeportal Arten“ des LUNG.

Wer bearbeitet die amtliche Meldung?

Die eingereichten Belege werden von Fachleuten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) geprüft und bestätigte Funddaten in der Artendatenbank gespeichert.

Ist die Art in Mecklenburg-Vorpommern bereits nachgewiesen?

Nach der Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums vom 9. April 2026 liegt noch kein bestätigter Nachweis vor. Hinweise aus den vorangegangenen zwei Jahren konnten laut LUNG nicht bestätigt werden.

Was ist bei einer möglichen Sichtung besonders wichtig?

Töten Sie das Tier nicht. Fertigen Sie aus sicherer Entfernung ein Foto oder Video an und melden Sie den Fund punktgenau. Wiederholte Beobachtungen an demselben Ort können eine Nestsuche erleichtern.

Wird jedes gemeldete Nest von einer Behörde entfernt?

Nein. Seit dem 24. März 2025 gilt die Art bundesweit als weit verbreitete Management-Art. Maßnahmen richten sich nach Bestätigung, fachlicher Bewertung, Zielsetzung und Zuständigkeit im Einzelfall.

Darf ich ein Nest selbst beseitigen?

Nein, nicht ohne sichere Artbestimmung und fachliche Klärung. Wegen der Verwechslungsgefahr und der Risiken am Nest sollen Maßnahmen nur durch geeignetes Fachpersonal erfolgen.