Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) wurde 2019 erstmals im Landkreis Bergstraße nachgewiesen. Von ihrem Schwerpunkt in Südhessen hat sie sich bis 2025 in ganz Hessen etabliert. Beobachtungen von Tieren oder Nestern müssen mit Foto und genauem Fundort über das Meldeportal des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) eingereicht werden. Dieses Portal unterstützt die strukturierte Erfassung und verweist auf regionale Netzwerkpartner. Nester dürfen nicht selbst entfernt werden.
Das Bundesland grenzt an die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Hessen und die Asiatische Hornisse im Überblick
Gewässer und mögliche Ausbreitungsräume in Hessen
Rhein, Main, Lahn, Fulda, Werra, Eder und zahlreiche Nebengewässer verbinden Siedlungen, Gärten, Gehölze, Streuobstbestände und landwirtschaftliche Räume. Die warme Rheinebene war ein früher Ausbreitungskorridor; Verkehrsachsen und urbane Grünzüge schaffen weitere räumliche Verbindungen. Aus Landschaftsstrukturen allein lässt sich jedoch kein konkretes Vorkommen ableiten.
Landwirtschaft, Obstbau und ländliche Räume
Ackerbau, Grünland, Weinbau im Rheingau und an der Bergstraße, Erwerbsobstbau, Streuobstwiesen, Baumschulen, Gärten und dörfliche Siedlungen prägen weite Teile des Landes. Reife Früchte und ein hohes Insektenangebot können Hornissen anziehen. Wiederkehrende Beobachtungen sollten dokumentiert werden.
Imkerei und Bienenvölker in Hessen
Bienenstände sind wichtige Beobachtungspunkte, weil Asiatische Hornissen dort Honigbienen jagen können. Imkervereine, Schulungsangebote und fachkundige Suchteams unterstützen Erkennung und Nestsuche. Verdächtige Tiere sollten fotografiert und mit genauem Fundort über das HLNUG-Meldeportal eingereicht werden.
Besondere Aufmerksamkeit bei Arbeiten im Freien
- Hecken, Schuppen, Gartenhäuser, Dachüberstände, Fassaden und Baumkronen vor Pflege- oder Bauarbeiten kontrollieren.
- Bei regelmäßigem Flugverkehr, Nestverdacht oder Abwehrverhalten Arbeit unterbrechen und Abstand halten.
- Tier oder Nest nur aus sicherer Entfernung fotografieren und den genauen Fundort dokumentieren.
- Gefangene verdächtige Tiere nach dem Fotografieren wieder freilassen.
- Keine Einflugöffnungen verschließen und keine eigenen Fang- oder Beseitigungsmaßnahmen durchführen.
Zuständige Stellen und fachliches Netzwerk
| Akteur | Aufgabe / Hinweis für die Seite |
| Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) | Meldeportal, landesweite Verifizierung, Dokumentation und Monitoring. |
| Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel | Bearbeitung fachlich bestätigter Nestmeldungen und Koordination naturschutzfachlicher Maßnahmen. |
| Untere Naturschutzbehörden der Kreise und Städte | Örtliche naturschutzfachliche Zuständigkeit und Bewertung konkreter Fälle. |
| Ordnungsämter | Gefahrenabwehr an öffentlichen Orten wie Schulen oder Kindergärten. |
| Imkervereine und Imkernde | Früherkennung an Bienenständen und Unterstützung bei regionaler Nestsuche. |
| Sachkundige Nestentfernende | Fachgerechte Entfernung nach Bestätigung und Beauftragung; auf Privatgrundstücken tragen Betroffene grundsätzlich Auftrag und Kosten. |
| Portal Vespa Velutina | Strukturierte Meldung, Dokumentation und Zuordnung zu geeigneten regionalen Netzwerkpartnern. |
Kreise und kreisfreie Städte in Hessen
Wie unterscheide ich die Asiatische von der Europäischen Hornisse?

Die Asiatische Hornisse ist vor allem an ihrem schwarzen Körper, der breiten orangefarbenen Hinterleibsbinde und den gelben Beinenden zu erkennen. Die Europäische Hornisse besitzt dagegen einen deutlich gelber gefärbten Hinterleib mit schwarzer Zeichnung.
Häufige Fragen zur Asiatischen Hornisse in Hessen
Wo melde ich ein Nest der Asiatischen Hornisse?
Sichtungen von Tieren oder Nestern mit Foto und genauem Fundort über das Meldeportal des HLNUG einreichen. Meldungen ohne Foto werden verworfen.
Wann wurde die Art erstmals in Hessen nachgewiesen?
Der hessische Erstnachweis erfolgte 2019 im Landkreis Bergstraße.
Wie entwickelt sich die Verbreitung?
Vom Schwerpunkt in Südhessen breitete sich die Art nach Mittel- und Nordhessen aus. Das HLNUG bewertet sie seit 2025 als in ganz Hessen etabliert.
Wie viele Nester wurden zuletzt gemeldet?
Nach Bereinigung von Mehrfachmeldungen nennt das HLNUG 280 Nestfunde für 2024 und 488 für 2025.
Müssen alle Nester entfernt werden?
Nein. Seit Frühjahr 2025 gilt ein Managementansatz. Naturschutzbehördliche Maßnahmen erfolgen nach Prüfung insbesondere bei Gefährdung von Naturschutzbelangen.
Darf ich Fallen aufstellen oder ein Nest selbst entfernen?
Nein. Nichtselektive Fallen gefährden heimische Arten; Nester dürfen nur von entsprechend ausgerüsteten Fachleuten behandelt werden.
Wer ist bei einem Nest auf einem Privatgrundstück zuständig?
Nach Angaben des HLNUG müssen Betroffene eine gewünschte Entfernung selbst beauftragen und die Kosten übernehmen.
Was gilt an Schulen oder anderen öffentlichen Orten?
Bei erkennbaren Nestern an öffentlichen Orten sind die zuständigen Ordnungsämter für die Gefahrenabwehr zu informieren.
Wie finde ich Informationen für meine Region?
Die Regionsübersicht führt zu den veröffentlichten Seiten der 21 Landkreise und fünf kreisfreien Städte.

