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Die Asiatische Hornisse im Freistaat Thüringen

Die invasive asiatische Hornisse Vespa velutina Nigrithorax breitet sich auch Richtung Thüringen aus und wird zu einer Bedrohung für die Bestäubervielfalt sowie Imker, Obstbauern und Winzer.
Die invasive asiatische Hornisse Vespa velutina Nigrithorax breitet sich auch Richtung Thüringen aus und wird zu einer Bedrohung für die Bestäubervielfalt sowie Imker, Obstbauern und Winzer.

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) wurde in Thüringen erstmals Anfang November 2025 durch das Foto eines Einzeltieres im Wartburgkreis nachgewiesen. Der TLUBN-Steckbrief vom 3. März 2026 nennt noch keinen bestätigten Nestfund, erwartet wegen der fortschreitenden Ausbreitung in Deutschland aber weitere Vorkommen. Sichtungen und Nester sollten mit Foto oder Video, Funddatum und genauer Lagebeschreibung gemeldet werden. Dieses Portal unterstützt die strukturierte Erfassung und verweist auf regionale Netzwerkpartner. Für Nestentfernung, Gefahrenabwehr, Grundstückszugang und Kosten sind die Umstände des Einzelfalls maßgeblich.

Der Freistaat genzt an die Bundesländer Hessen (im Westen), Bayern (im Süden), Sachsen (im Osten), Sachsen-Anhalt (im Norden) und Niedersachsen (im Nordwesten).

Nestmeldung in Thüringen

Nest oder Asiatische Hornisse entdeckt?

Halten Sie Abstand und dokumentieren Sie Tier oder Nest nur aus sicherer Entfernung. Übermitteln Sie Fundort, Funddatum, Fotos oder Videos und Kontaktdaten über die zentrale Nestmeldung.

Für diese Region ist derzeit noch kein Netzwerkpartner eingetragen.

Eine Nestmeldung kann trotzdem zentral eingereicht und geprüft werden.

Thüringen und die Asiatische Hornisse im Überblick

Gewässer, Täler und mögliche Ausbreitungsräume

Werra, Unstrut, Saale, Ilm, Gera und Weiße Elster verbinden Siedlungsräume, Auen, Verkehrsachsen, Obstbauflächen, Gärten und Waldränder. Das TLUBN beschreibt vor allem Stadtrandbereiche, ruderale Standorte und ländliche Siedlungen in Flusstälern als bevorzugte Lebensräume. Daraus lässt sich jedoch kein konkretes Vorkommen ableiten; maßgeblich sind bestätigte Meldedaten.

Landwirtschaft, Obst- und Weinbau

Thüringen ist durch große Ackerbauräume, Dauergrünland sowie regionalen Obst- und Gartenbau geprägt. Das Thüringer Landesamt für Statistik weist für 2024 rund 3.540 landwirtschaftliche Betriebe und etwa 772.600 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche aus. Reifes Obst, Nektarquellen und ein hohes Insektenangebot können Hornissen anziehen; daraus folgt noch kein wirtschaftlicher Schaden. Beobachtungen in Kulturen sollten dokumentiert und mit Fachstellen bewertet werden.

Imkerei und Bienenvölker

Das TLUBN ist die zentrale Landesfachstelle für Artenmeldungen und fachliche Informationen. Im Spätsommer und Herbst können Honigbienen in der Nähe eines Nestes einen größeren Teil der Beute ausmachen und Bienenvölker belasten; geschwächte oder kranke Völker können stärker betroffen sein. Beobachtungen am Flugloch sollten dokumentiert und gemeldet werden. Vorbeugende Maßnahmen müssen selektiv sein; unspezifische Fallen schädigen zahlreiche Nichtzielarten.

Besondere Aufmerksamkeit bei Arbeiten im Freien
  • Schuppen, Gartenhütten, Hecken, Baumkronen, Fassaden und Dachbereiche vor Pflege-, Bau- oder Wartungsarbeiten aufmerksam kontrollieren.
  • Bei regelmäßigem Flugverkehr, Nestverdacht oder Abwehrverhalten Arbeit unterbrechen und Abstand halten.
  • Fundort, Funddatum und Situation aus sicherer Entfernung fotografisch dokumentieren.
  • Kinder, Unbeteiligte und Haustiere aus dem möglichen Gefahrenbereich fernhalten.
  • Keine Einflugöffnungen verschließen und keine Sprays, Feuer, Wasser oder unspezifischen Fallen einsetzen.
Zuständige Stellen und fachliches Netzwerk
Akteur Aufgabe / Hinweis für die Seite
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten Landespolitischer und rechtlicher Rahmen; Veröffentlichung landesspezifischer Informationen und Managementgrundlagen.
TLUBN – Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Landesfachstelle; Arteninformationen, Prüfung und Dokumentation von Meldungen über Referat 31 Artenschutz.
App „Meine Umwelt“ und artenmeldung@tlubn.thueringen.de Landesweiter Meldeweg für Sichtbeobachtungen und Nestfunde mit Foto oder Video, Funddatum und genauer Lagebeschreibung.
Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte Nehmen Meldungen entgegen und klären die örtliche naturschutzrechtliche Einordnung sowie weitere Zuständigkeiten.
Imkerverbände und Bienenfachberatung Information und Beratung für Imkerinnen und Imker; Beobachtungen an Bienenständen fachlich einordnen.
Sachkundige Nestentfernende / Schädlingsbekämpfende Maßnahmen erst nach sicherer Artbestimmung; Qualifikation, Auftrag, Preis, Haftung und naturschutzrechtliche Vorgaben vorab klären.
Portal Vespa Velutina Strukturierte Meldung, Dokumentation und Zuordnung zu geeigneten regionalen Netzwerkpartnern.

 

Wie unterscheide ich die Asiatische von der Europäischen Hornisse?

Die Asiatische Hornisse ist vor allem an ihrem schwarzen Körper, der breiten orangefarbenen Hinterleibsbinde und den gelben Beinenden zu erkennen. Die Europäische Hornisse besitzt dagegen einen deutlich gelber gefärbten Hinterleib mit schwarzer Zeichnung.
Vergleich Europäische Hornisse (links) und Asiatische Hornisse (rechts) – Grafik: NABU Berlin

Die Asiatische Hornisse ist vor allem an ihrem schwarzen Körper, der breiten orangefarbenen Hinterleibsbinde und den gelben Beinenden zu erkennen. Die Europäische Hornisse besitzt dagegen einen deutlich gelber gefärbten Hinterleib mit schwarzer Zeichnung.

Häufige Fragen zur Asiatischen Hornisse in Thüringen

Wo melde ich eine Asiatische Hornisse in Thüringen?

Nutzen Sie die zentrale Nestmeldung des Portals und fügen Sie Foto oder Video, Funddatum und genauen Standort hinzu. Für die amtliche Landeserfassung melden Sie den Fund außerdem über die App „Meine Umwelt“ oder an artenmeldung@tlubn.thueringen.de.

Wer bearbeitet die amtliche Meldung?

Artenmeldungen gehen an das Referat 31 Artenschutz des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN). Auch die unteren Naturschutzbehörden nehmen Meldungen entgegen.

Wann wurde die Art erstmals in Thüringen nachgewiesen?

Anfang November 2025 wurde ein Einzeltier im Wartburgkreis nahe der Grenze zu Hessen anhand eines Fotos bestätigt.

Gibt es bestätigte Nester in Thüringen?

Der TLUBN-Artensteckbrief mit Stand 3. März 2026 nennt noch keinen nachgewiesenen Nestfund in Thüringen. Der Status muss vor Veröffentlichung und saisonal erneut geprüft werden.

Wird jedes gemeldete Nest von einer Behörde entfernt?

Nein. Seit dem 24. März 2025 gilt die Art bundesweit als weit verbreitete Management-Art. Ob Maßnahmen durchgeführt werden, richtet sich nach fachlicher Bewertung, Zielsetzung und Zuständigkeit im Einzelfall.

Darf ich ein Nest selbst beseitigen?

Nein, nicht ohne sichere Artbestimmung und fachliche Klärung. Wegen der Verwechslungsgefahr mit der besonders geschützten Europäischen Hornisse sollen Maßnahmen nur durch geeignetes Fachpersonal erfolgen.

Darf ich Lock- oder Klebefallen aufstellen?

Nein. Von unspezifischen Fallen und dem Fang vermeintlicher Königinnen ohne sichere Artenkenntnis ist abzusehen, weil dabei vor allem heimische Insekten gefangen und getötet werden können.

Wie finde ich Informationen für meinen Kreis?

Die Regionsübersicht führt zu den veröffentlichten Seiten der 17 Landkreise und fünf kreisfreien Städte.